Änderung der Berufsbildungsverordnung. Den Willen des Parlamentes respektieren

ShortId
17.5012
Id
20175012
Updated
28.07.2023 04:44
Language
de
Title
Änderung der Berufsbildungsverordnung. Den Willen des Parlamentes respektieren
AdditionalIndexing
32;24
1
Texts
  • <p>Kurz zur Erinnerung: In der höheren Berufsbildung werden neu die Teilnehmenden an Vorbereitungskursen für Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen direkt unterstützt werden (Subjektfinanzierung). Die Unterstützung wird erst nach der Prüfung ausgelöst und bedarf daher einer Vorfinanzierung durch die Teilnehmenden, Arbeitgeber, Branchenverbände oder Dritte. In Härtefällen kann auch der Bund - auf Antrag von Kursteilnehmenden hin - die Vorfinanzierung übernehmen. Zur Frage: Es trifft zu, dass der Vertreter des SBFI in der vorberatenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur gesagt hat, die Gesuchstellenden müssten die finanziellen Verhältnisse nicht offenlegen. Er hat aber auch betont, dass die Gesuchstellenden darlegen müssen, dass sie zu den Härtefällen gehören.</p><p>Der vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Verordnungsentwurf stellt einen Kompromiss dar, der eine einfache, niederschwellige Prüfung der Härtefälle ermöglicht. Als Bedarfsnachweis wird die Veranlagung der direkten Bundessteuer vorgeschlagen - dies, ohne dass die Gesuchstellenden zusätzlich und detaillierter über ihre finanziellen Verhältnisse Auskunft geben müssten.</p><p>Die Stellungnahmen im laufenden Vernehmlassungsverfahren werden zeigen, ob die vorgeschlagene Lösung von den Verbundpartnern unterstützt wird.</p>
  • <p>Das SBFI hat die Änderung der Berufsbildungsverordnung (Neuregelung Finanzierung HBB) in die Vernehmlassung geschickt. Als Voraussetzung von Teilbeträgen durch den Bund an die Vorkursfinanzierung wird u. a. der "Nachweis letzte rechtskräftige Veranlagung Direkte Bundessteuer" gefordert. Der Vertreter SBFI hat in den WBK des Nationalrates und des Ständerates wörtlich versichert, Gesuchsteller müssten ihre finanziellen Verhältnisse nicht deklarieren.</p><p>Wie begründet der Bundesrat, dass das SBFI dem Willen des Parlamentes nun nicht entspricht?</p>
  • Änderung der Berufsbildungsverordnung. Den Willen des Parlamentes respektieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Kurz zur Erinnerung: In der höheren Berufsbildung werden neu die Teilnehmenden an Vorbereitungskursen für Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen direkt unterstützt werden (Subjektfinanzierung). Die Unterstützung wird erst nach der Prüfung ausgelöst und bedarf daher einer Vorfinanzierung durch die Teilnehmenden, Arbeitgeber, Branchenverbände oder Dritte. In Härtefällen kann auch der Bund - auf Antrag von Kursteilnehmenden hin - die Vorfinanzierung übernehmen. Zur Frage: Es trifft zu, dass der Vertreter des SBFI in der vorberatenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur gesagt hat, die Gesuchstellenden müssten die finanziellen Verhältnisse nicht offenlegen. Er hat aber auch betont, dass die Gesuchstellenden darlegen müssen, dass sie zu den Härtefällen gehören.</p><p>Der vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Verordnungsentwurf stellt einen Kompromiss dar, der eine einfache, niederschwellige Prüfung der Härtefälle ermöglicht. Als Bedarfsnachweis wird die Veranlagung der direkten Bundessteuer vorgeschlagen - dies, ohne dass die Gesuchstellenden zusätzlich und detaillierter über ihre finanziellen Verhältnisse Auskunft geben müssten.</p><p>Die Stellungnahmen im laufenden Vernehmlassungsverfahren werden zeigen, ob die vorgeschlagene Lösung von den Verbundpartnern unterstützt wird.</p>
    • <p>Das SBFI hat die Änderung der Berufsbildungsverordnung (Neuregelung Finanzierung HBB) in die Vernehmlassung geschickt. Als Voraussetzung von Teilbeträgen durch den Bund an die Vorkursfinanzierung wird u. a. der "Nachweis letzte rechtskräftige Veranlagung Direkte Bundessteuer" gefordert. Der Vertreter SBFI hat in den WBK des Nationalrates und des Ständerates wörtlich versichert, Gesuchsteller müssten ihre finanziellen Verhältnisse nicht deklarieren.</p><p>Wie begründet der Bundesrat, dass das SBFI dem Willen des Parlamentes nun nicht entspricht?</p>
    • Änderung der Berufsbildungsverordnung. Den Willen des Parlamentes respektieren

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