Anwendung der Kriegsmaterialverordnung. Bewaffnete Konflikte in Bestimmungsländern

ShortId
17.5130
Id
20175130
Updated
28.07.2023 04:49
Language
de
Title
Anwendung der Kriegsmaterialverordnung. Bewaffnete Konflikte in Bestimmungsländern
AdditionalIndexing
09;15
1
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 5 Ziffer 2 Buchstabe a der Kriegsmaterialverordnung darf die Schweiz kein Kriegsmaterial verkaufen, wenn "das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist". Der Zweck dieser Bestimmung ist, zu verhindern, dass Schweizer Waffen zu dem durch einen bewaffneten Konflikt verursachten menschlichen Leid beitragen.</p><p>- Wie stellen der Bundesrat und das Seco fest, ob ein Land in einen (internen oder internationalen) bewaffneten Konflikt verwickelt ist?</p><p>- Stützen sie sich dabei auf die Analysen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz?</p>
  • Anwendung der Kriegsmaterialverordnung. Bewaffnete Konflikte in Bestimmungsländern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 5 Ziffer 2 Buchstabe a der Kriegsmaterialverordnung darf die Schweiz kein Kriegsmaterial verkaufen, wenn "das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist". Der Zweck dieser Bestimmung ist, zu verhindern, dass Schweizer Waffen zu dem durch einen bewaffneten Konflikt verursachten menschlichen Leid beitragen.</p><p>- Wie stellen der Bundesrat und das Seco fest, ob ein Land in einen (internen oder internationalen) bewaffneten Konflikt verwickelt ist?</p><p>- Stützen sie sich dabei auf die Analysen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz?</p>
    • Anwendung der Kriegsmaterialverordnung. Bewaffnete Konflikte in Bestimmungsländern

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