Unbegleitete Minderjährige. Vorrangstellung von Kinderrechtskonvention und Verfassung

ShortId
17.5177
Id
20175177
Updated
28.07.2023 04:52
Language
de
Title
Unbegleitete Minderjährige. Vorrangstellung von Kinderrechtskonvention und Verfassung
AdditionalIndexing
1211;1236;2811
1
Texts
  • <p>Artikel 3 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes legt fest, dass das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist. Die Bundesverfassung (Art. 11) und das Asylgesetz (Art. 17) anerkennen die spezielle Situation von Minderjährigen. In seiner Antwort auf die Frage 17.5100 gibt der Bundesrat an, dass sich seine Praxis auf das Rückübernahmeabkommen mit Italien stützt, in dem kein Unterschied zwischen Erwachsenen und Minderjährigen gemacht wird.</p><p>Wird die Vorrangstellung des Völkerrechts und unserer Verfassung infrage gestellt?</p>
  • Unbegleitete Minderjährige. Vorrangstellung von Kinderrechtskonvention und Verfassung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Artikel 3 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes legt fest, dass das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist. Die Bundesverfassung (Art. 11) und das Asylgesetz (Art. 17) anerkennen die spezielle Situation von Minderjährigen. In seiner Antwort auf die Frage 17.5100 gibt der Bundesrat an, dass sich seine Praxis auf das Rückübernahmeabkommen mit Italien stützt, in dem kein Unterschied zwischen Erwachsenen und Minderjährigen gemacht wird.</p><p>Wird die Vorrangstellung des Völkerrechts und unserer Verfassung infrage gestellt?</p>
    • Unbegleitete Minderjährige. Vorrangstellung von Kinderrechtskonvention und Verfassung

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