Immobilienpreisindex. Ein neues Bürokratiemonster?

ShortId
17.5188
Id
20175188
Updated
28.07.2023 04:54
Language
de
Title
Immobilienpreisindex. Ein neues Bürokratiemonster?
AdditionalIndexing
2846;04
1
Texts
  • <p>Gemäss der Machbarkeitsstudie zur statistischen Erfassung der Immobilienpreise, die aufgrund des Postulates der WBK-S 12.3003 im 2012 verfasst wurde, liefert ein amtlicher Immobilienpreisindex eine qualitativ hochstehende, transparente, stabile und allgemein zugängliche Grundlage für Entscheide und Analysen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat das Bundesamt für Statistik im November 2012 beauftragt, einen entsprechenden Index zu erstellen. Damit ist er dem ursprünglichen und mehrmals geäusserten Willen des Parlamentes gefolgt (Motion Landolt 11.3021, "Statistische Erfassung von Immobilienpreisen", zugunsten des Postulates 12.3003 abgelehnt; Postulat der WBK-S 12.3003, "Machbarkeitsstudie zur statistischen Erfassung der Immobilienpreise"; Interpellation Landolt 13.4100, "Volkswirtschaftliche Bedeutung von Immobilienpreisen").</p><p>Die Immobilienadresse ist für die Erstellung dieses Index grundlegend, einerseits um eine Immobilie lokalisieren und deren Lage evaluieren zu können, andererseits um die bei den Hypothekarinstituten erhobenen Daten mit den Registerdaten sowie anderen Administrativdaten zu verknüpfen. Dank dieser Verknüpfung kann der Arbeitsaufwand der Datenlieferanten deutlich verringert werden. Die Daten werden gemäss den Grundsätzen für die Datenbeschaffung nach Artikel 4, "Grundsätze für die Datenbeschaffung", des Bundesstatistikgesetzes erhoben. Damit wird auch der Subsidiarität Rechnung getragen.</p>
  • <p>Das Bundesamt für Statistik baut derzeit einen staatlichen Immobilienpreisindex auf. Hauptdatenlieferanten sollen Banken sein, die einen staatlichen Index als unverhältnismässig erachten.</p><p>- Welchen Mehrwert liefert ein staatlich finanzierter Index, wenn bereits heute verschiedene Immobilienpreisindizes von privaten Anbietern existieren?</p><p>- Weshalb bedarf es für einen Immobilienpreisindex der Adressdaten von Bankkunden?</p><p>- Weshalb werden die Daten nicht gemäss dem Subsidiaritätsprinzip in Artikel 4 Absatz 2 des Bundesstatistikgesetzes erhoben?</p>
  • Immobilienpreisindex. Ein neues Bürokratiemonster?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss der Machbarkeitsstudie zur statistischen Erfassung der Immobilienpreise, die aufgrund des Postulates der WBK-S 12.3003 im 2012 verfasst wurde, liefert ein amtlicher Immobilienpreisindex eine qualitativ hochstehende, transparente, stabile und allgemein zugängliche Grundlage für Entscheide und Analysen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat das Bundesamt für Statistik im November 2012 beauftragt, einen entsprechenden Index zu erstellen. Damit ist er dem ursprünglichen und mehrmals geäusserten Willen des Parlamentes gefolgt (Motion Landolt 11.3021, "Statistische Erfassung von Immobilienpreisen", zugunsten des Postulates 12.3003 abgelehnt; Postulat der WBK-S 12.3003, "Machbarkeitsstudie zur statistischen Erfassung der Immobilienpreise"; Interpellation Landolt 13.4100, "Volkswirtschaftliche Bedeutung von Immobilienpreisen").</p><p>Die Immobilienadresse ist für die Erstellung dieses Index grundlegend, einerseits um eine Immobilie lokalisieren und deren Lage evaluieren zu können, andererseits um die bei den Hypothekarinstituten erhobenen Daten mit den Registerdaten sowie anderen Administrativdaten zu verknüpfen. Dank dieser Verknüpfung kann der Arbeitsaufwand der Datenlieferanten deutlich verringert werden. Die Daten werden gemäss den Grundsätzen für die Datenbeschaffung nach Artikel 4, "Grundsätze für die Datenbeschaffung", des Bundesstatistikgesetzes erhoben. Damit wird auch der Subsidiarität Rechnung getragen.</p>
    • <p>Das Bundesamt für Statistik baut derzeit einen staatlichen Immobilienpreisindex auf. Hauptdatenlieferanten sollen Banken sein, die einen staatlichen Index als unverhältnismässig erachten.</p><p>- Welchen Mehrwert liefert ein staatlich finanzierter Index, wenn bereits heute verschiedene Immobilienpreisindizes von privaten Anbietern existieren?</p><p>- Weshalb bedarf es für einen Immobilienpreisindex der Adressdaten von Bankkunden?</p><p>- Weshalb werden die Daten nicht gemäss dem Subsidiaritätsprinzip in Artikel 4 Absatz 2 des Bundesstatistikgesetzes erhoben?</p>
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