Panama Papers. Einleitung einer Strafuntersuchung gegen Glencore durch die Bundesanwaltschaft

ShortId
17.5540
Id
20175540
Updated
20.05.2026 01:49
Language
de
Title
Panama Papers. Einleitung einer Strafuntersuchung gegen Glencore durch die Bundesanwaltschaft
AdditionalIndexing
1216;15
1
Texts
  • <p>Die Bundesanwaltschaft hat Kenntnis genommen von der Medienberichterstattung in diesem Zusammenhang und prüft die entsprechende Informationslage laufend. Wie von der Strafprozessordnung (StPO) vorgesehen, eröffnet die Bundesanwaltschaft grundsätzlich dann eine Untersuchung, wenn sie auf der Grundlage von der Bundesanwaltschaft bekannten Informationen, die verschiedenen Ursprungs sein können, zum Schluss kommt, dass ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist (vgl. Art. 309 StPO). Die Bundesanwaltschaft orientiert die Öffentlichkeit grundsätzlich nach den Vorgaben der Strafprozessordnung, konkret in Anwendung von Artikel 74 StPO. Sie hat dabei jeweils im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden, ob und gegebenenfalls wieweit die Öffentlichkeit über eine Verfahrenseröffnung zu informieren ist.</p>
  • <p>Die Bundesanwaltschaft zeigte sich kürzlich ungewohnt eifrig bei der Informationsvermittlung, als sie in der Fifa-Affäre die Anklageerhebung gegen einen Katarer öffentlich bekanntgab - offenbar noch bevor dieser davon wusste.</p><p>- Wird die Bundesanwaltschaft bei der Einleitung einer Strafuntersuchung im offensichtlichen Fall von öffentlicher Korruption bei Glencore im Kongo auch so transparent vorgehen?</p><p>- Oder wird sie nur an die Öffentlichkeit treten, wenn dies mächtige Bundesanwaltschaften im Ausland vor ihr machen?</p>
  • Panama Papers. Einleitung einer Strafuntersuchung gegen Glencore durch die Bundesanwaltschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bundesanwaltschaft hat Kenntnis genommen von der Medienberichterstattung in diesem Zusammenhang und prüft die entsprechende Informationslage laufend. Wie von der Strafprozessordnung (StPO) vorgesehen, eröffnet die Bundesanwaltschaft grundsätzlich dann eine Untersuchung, wenn sie auf der Grundlage von der Bundesanwaltschaft bekannten Informationen, die verschiedenen Ursprungs sein können, zum Schluss kommt, dass ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist (vgl. Art. 309 StPO). Die Bundesanwaltschaft orientiert die Öffentlichkeit grundsätzlich nach den Vorgaben der Strafprozessordnung, konkret in Anwendung von Artikel 74 StPO. Sie hat dabei jeweils im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden, ob und gegebenenfalls wieweit die Öffentlichkeit über eine Verfahrenseröffnung zu informieren ist.</p>
    • <p>Die Bundesanwaltschaft zeigte sich kürzlich ungewohnt eifrig bei der Informationsvermittlung, als sie in der Fifa-Affäre die Anklageerhebung gegen einen Katarer öffentlich bekanntgab - offenbar noch bevor dieser davon wusste.</p><p>- Wird die Bundesanwaltschaft bei der Einleitung einer Strafuntersuchung im offensichtlichen Fall von öffentlicher Korruption bei Glencore im Kongo auch so transparent vorgehen?</p><p>- Oder wird sie nur an die Öffentlichkeit treten, wenn dies mächtige Bundesanwaltschaften im Ausland vor ihr machen?</p>
    • Panama Papers. Einleitung einer Strafuntersuchung gegen Glencore durch die Bundesanwaltschaft

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