Regelung bei der Frühpensionierung von Bundesangestellten

ShortId
17.5552
Id
20175552
Updated
28.07.2023 04:09
Language
de
Title
Regelung bei der Frühpensionierung von Bundesangestellten
AdditionalIndexing
04;2836
1
Texts
  • <p>Die Wiederaufnahme einer einkommenswirksamen Beschäftigung oder eines Mandats nach der Frühpensionierung hat keinen Einfluss auf die laufende Rente, da das Vorsorgekapital Versicherte (Altersguthaben) im Zeitpunkt der Pensionierung in das Vorsorgekapital Rentenbeziehende (Rentendeckungskapital) umgewandelt wird. Eine Rückumwandlung ist nicht möglich. Somit kann der Rentenbezug nicht eingestellt werden.</p>
  • <p>Welchen Einfluss hat eine neue, einkommenswirksame Beschäftigung oder ein neues Mandat nach der Frühpensionierung eines Bundesangestellten auf dessen Rente?</p>
  • Regelung bei der Frühpensionierung von Bundesangestellten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Wiederaufnahme einer einkommenswirksamen Beschäftigung oder eines Mandats nach der Frühpensionierung hat keinen Einfluss auf die laufende Rente, da das Vorsorgekapital Versicherte (Altersguthaben) im Zeitpunkt der Pensionierung in das Vorsorgekapital Rentenbeziehende (Rentendeckungskapital) umgewandelt wird. Eine Rückumwandlung ist nicht möglich. Somit kann der Rentenbezug nicht eingestellt werden.</p>
    • <p>Welchen Einfluss hat eine neue, einkommenswirksame Beschäftigung oder ein neues Mandat nach der Frühpensionierung eines Bundesangestellten auf dessen Rente?</p>
    • Regelung bei der Frühpensionierung von Bundesangestellten

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