Krankenkassen. Verbindliche Regelung der Vermittlerprovisionen, Sanktionen und Qualitätssicherung
- ShortId
-
18.4091
- Id
-
20184091
- Updated
-
24.06.2025 23:34
- Language
-
de
- Title
-
Krankenkassen. Verbindliche Regelung der Vermittlerprovisionen, Sanktionen und Qualitätssicherung
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Erlassentwurf vorzulegen, welcher dem Bundesrat ermöglicht, </p><p>- betreffend obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) eine Branchenlösung zur Regelung der Provisionen im Bereich Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) für allgemeinverbindlich zu erklären, Änderungen zu genehmigen sowie Sanktionen bei Nichteinhaltung vorzusehen;</p><p>- betreffend OKP und Zusatzversicherung KVG eine Branchenlösung zur Regelung folgender Punkte für allgemeinverbindlich zu erklären sowie Sanktionen bei Nichteinhaltung vorzusehen: </p><p>-- Verbot telefonische Kaltakquise; </p><p>-- Umfangreiche Ausbildung obligatorisch; </p><p>-- Pflicht zu Beratungsprotokoll, von Kunde und Berater unterzeichnet.</p>
- Krankenkassen. Verbindliche Regelung der Vermittlerprovisionen, Sanktionen und Qualitätssicherung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Erlassentwurf vorzulegen, welcher dem Bundesrat ermöglicht, </p><p>- betreffend obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) eine Branchenlösung zur Regelung der Provisionen im Bereich Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) für allgemeinverbindlich zu erklären, Änderungen zu genehmigen sowie Sanktionen bei Nichteinhaltung vorzusehen;</p><p>- betreffend OKP und Zusatzversicherung KVG eine Branchenlösung zur Regelung folgender Punkte für allgemeinverbindlich zu erklären sowie Sanktionen bei Nichteinhaltung vorzusehen: </p><p>-- Verbot telefonische Kaltakquise; </p><p>-- Umfangreiche Ausbildung obligatorisch; </p><p>-- Pflicht zu Beratungsprotokoll, von Kunde und Berater unterzeichnet.</p>
- Krankenkassen. Verbindliche Regelung der Vermittlerprovisionen, Sanktionen und Qualitätssicherung
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