Einführung von elektronischen Schnittstellen in der Bundesverwaltung. Dadurch den Informationsaustausch erleichtern

ShortId
18.4238
Id
20184238
Updated
12.06.2024 10:01
Language
de
Title
Einführung von elektronischen Schnittstellen in der Bundesverwaltung. Dadurch den Informationsaustausch erleichtern
AdditionalIndexing
04;15;34;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund betreibt heute einen grossen Aufwand, um seine Leistungen den Unternehmen und den Einwohnerinnen und Einwohnern nicht nur analog, sondern auch elektronisch zugänglich zu machen. Dazu entwickelt er immer mehr amts- oder departementsspezifische Portale (Websites). Die Betreiberinnen und Betreiber wie auch die Nutzerinnen und Nutzer müssen immer mehr Portale bewirtschaften, was einen grossen Aufwand erfordert. Diese amts- oder departementsspezifischen Portale sind sowohl im Aufbau als auch im Betrieb teuer, tragen aber oft wenig zur weiteren Automatisierung der Prozesse bei. Gerade die Vernetzung innerhalb der Bundesverwaltung kommt beim Fokus auf Portale zu kurz, weshalb auf strategischer Ebene der Fokus inskünftig vor allem auf die Einrichtung elektronischer Schnittstellen (API) gelegt werden soll. </p><p>Elektronische Schnittstellen ermöglichen es Behörden wie auch Unternehmen und Privatpersonen, direkt, also automatisiert, beispielsweise über unternehmensinterne ERP-Systeme, mit den Behörden Daten auszutauschen. Damit lassen sich dynamische Ökosysteme schaffen und die Vorzüge der Digitalisierung effizient abschöpfen. Dieser Weg ist einfacher, sicherer und viel kostengünstiger als der Umweg über amts- oder departementsspezifische Portale. Die breite Einrichtung solcher Schnittstellen würde auch die Bestrebungen für eine einzige behördenübergreifende Plattform, wie z. B. Easygov.swiss, unterstützen. Der Datenschutz ist zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich gewährleistet.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den direkten Informationsaustausch innerhalb der Bundesverwaltung sowie zwischen Bundesverwaltung und Unternehmen bzw. Einwohnerinnen und Einwohnern mittels Schaffung von elektronischen Schnittstellen bis spätestens 2022 zu ermöglichen.</p>
  • Einführung von elektronischen Schnittstellen in der Bundesverwaltung. Dadurch den Informationsaustausch erleichtern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund betreibt heute einen grossen Aufwand, um seine Leistungen den Unternehmen und den Einwohnerinnen und Einwohnern nicht nur analog, sondern auch elektronisch zugänglich zu machen. Dazu entwickelt er immer mehr amts- oder departementsspezifische Portale (Websites). Die Betreiberinnen und Betreiber wie auch die Nutzerinnen und Nutzer müssen immer mehr Portale bewirtschaften, was einen grossen Aufwand erfordert. Diese amts- oder departementsspezifischen Portale sind sowohl im Aufbau als auch im Betrieb teuer, tragen aber oft wenig zur weiteren Automatisierung der Prozesse bei. Gerade die Vernetzung innerhalb der Bundesverwaltung kommt beim Fokus auf Portale zu kurz, weshalb auf strategischer Ebene der Fokus inskünftig vor allem auf die Einrichtung elektronischer Schnittstellen (API) gelegt werden soll. </p><p>Elektronische Schnittstellen ermöglichen es Behörden wie auch Unternehmen und Privatpersonen, direkt, also automatisiert, beispielsweise über unternehmensinterne ERP-Systeme, mit den Behörden Daten auszutauschen. Damit lassen sich dynamische Ökosysteme schaffen und die Vorzüge der Digitalisierung effizient abschöpfen. Dieser Weg ist einfacher, sicherer und viel kostengünstiger als der Umweg über amts- oder departementsspezifische Portale. Die breite Einrichtung solcher Schnittstellen würde auch die Bestrebungen für eine einzige behördenübergreifende Plattform, wie z. B. Easygov.swiss, unterstützen. Der Datenschutz ist zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich gewährleistet.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den direkten Informationsaustausch innerhalb der Bundesverwaltung sowie zwischen Bundesverwaltung und Unternehmen bzw. Einwohnerinnen und Einwohnern mittels Schaffung von elektronischen Schnittstellen bis spätestens 2022 zu ermöglichen.</p>
    • Einführung von elektronischen Schnittstellen in der Bundesverwaltung. Dadurch den Informationsaustausch erleichtern

Back to List