Tarmed. Was stand im Antrag des Bundesrates?

ShortId
18.5073
Id
20185073
Updated
14.11.2025 08:22
Language
de
Title
Tarmed. Was stand im Antrag des Bundesrates?
AdditionalIndexing
2841;04
1
Texts
  • <p>Die Anpassungen am Tarmed haben den ordentlichen Rechtsetzungsprozess durchlaufen. Das Bundesamt für Justiz (BJ) konnte sich mehrfach zu den vorgesehenen Änderungen per 1. Januar 2018 äussern. Die Rückmeldungen des BJ sowie weitere relevante Punkte wie die Ergebnisse der Vernehmlassung und die Rechtsstreitigkeit betreffend Tarmed-Eingriff 2014 wurden gegenüber dem Gesamtbundesrat transparent ausgewiesen. Die Einwände des BJ, dass die einzelnen Massnahmen teilweise genauer und fundierter begründet werden sollten, wurden berücksichtigt. Damit verblieben keine auszuweisenden Differenzen mehr. Dies wurde im Bundesratsantrag auch so angegeben. Bezüglich des "Generalvorbehalts" des BJ ist zu sagen, dass dieser sich in erster Linie auf die Komplexität der Vorlage bezieht sowie auf eine mögliche gerichtliche Prüfung im Einzelfall. Dem Bundesrat lagen somit über den ganzen Prozess alle notwendigen Informationen vor. Er war über alle Risiken und Vorbehalte informiert und hat seinen Entscheid in Kenntnis der Sachlage treffen können.</p>
  • <p>Gemäss Recherche der "Weltwoche" wurden die Vorbehalte des Bundesamtes für Justiz "in der Gesamtheit berücksichtigt". Was heisst dies?</p>
  • Tarmed. Was stand im Antrag des Bundesrates?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Anpassungen am Tarmed haben den ordentlichen Rechtsetzungsprozess durchlaufen. Das Bundesamt für Justiz (BJ) konnte sich mehrfach zu den vorgesehenen Änderungen per 1. Januar 2018 äussern. Die Rückmeldungen des BJ sowie weitere relevante Punkte wie die Ergebnisse der Vernehmlassung und die Rechtsstreitigkeit betreffend Tarmed-Eingriff 2014 wurden gegenüber dem Gesamtbundesrat transparent ausgewiesen. Die Einwände des BJ, dass die einzelnen Massnahmen teilweise genauer und fundierter begründet werden sollten, wurden berücksichtigt. Damit verblieben keine auszuweisenden Differenzen mehr. Dies wurde im Bundesratsantrag auch so angegeben. Bezüglich des "Generalvorbehalts" des BJ ist zu sagen, dass dieser sich in erster Linie auf die Komplexität der Vorlage bezieht sowie auf eine mögliche gerichtliche Prüfung im Einzelfall. Dem Bundesrat lagen somit über den ganzen Prozess alle notwendigen Informationen vor. Er war über alle Risiken und Vorbehalte informiert und hat seinen Entscheid in Kenntnis der Sachlage treffen können.</p>
    • <p>Gemäss Recherche der "Weltwoche" wurden die Vorbehalte des Bundesamtes für Justiz "in der Gesamtheit berücksichtigt". Was heisst dies?</p>
    • Tarmed. Was stand im Antrag des Bundesrates?

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