Steuerentlastung bei AHV-Renten bei niedrigen Einkommen

ShortId
19.468
Id
20190468
Updated
10.04.2024 16:26
Language
de
Title
Steuerentlastung bei AHV-Renten bei niedrigen Einkommen
AdditionalIndexing
2836;2446;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für viele Senioren wird die Steuerbelastung mehr und mehr zu einem Problem. Es drängt sich unter den gegebenen Umständen auf, dass diejenigen Senioren, welche neben der AHV wenig Einkommen aufweisen, steuerlich entlastet werden. Vor allem in Kombination mit der Pflicht zur Besteuerung des Eigenmietwerts werden viele Steuerpflichtige in finanziell unzumutbare Situationen gedrängt.</p><p>Wird der Initiative in einer ersten Phase Folge gegeben, wird es darum gehen, die Details festzulegen. Möglich ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Individualbesteuerung eingeführt sein wird und dass bis dann die Besteuerung des Eigenmietwerts aufgehoben sein wird.</p><p>Es ist klar, dass mit dem vorliegenden Vorstoss nicht gemeint ist, dass unterhalb eines steuerbaren Einkommens von 48 000 Franken keine Besteuerung erfolgen darf, oberhalb von 48 000 Franken jedoch eine volle Besteuerung der Rente erfolgen soll. Vielmehr ist für den Bereich eines steuerbaren Einkommens unmittelbar oberhalb von 48 000 Franken ein System der abgestuften Besteuerung zu entwickeln. Ist die Individualbesteuerung im Zeitpunkt der Umsetzung der Initiative noch nicht eingeführt, ist zudem zu prüfen, ob für Ehepaare die Limite von 72 000 Franken gelten soll (1,5 mal 48 000 Franken)</p>
  • <p>Das Gesetz sei folgendermassen anzupassen: Renten der AHV sind in der Schweiz steuerfrei, sofern der Steuerpflichtige ein steuerbares Einkommen von unter 48 000 Franken pro Jahr aufweist. Übertrifft das steuerbare Einkommen 48 000 Franken pro Jahr, wird derjenige Teil der AHV besteuert, der diesen Betrag übersteigt. Ein allfälliger Eigenmietwert fällt für die Berechnung des Einkommens ausser Betracht, sofern die entsprechende Liegenschaft vom Steuerpflichtigen selbst bewohnt wird.</p>
  • Steuerentlastung bei AHV-Renten bei niedrigen Einkommen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für viele Senioren wird die Steuerbelastung mehr und mehr zu einem Problem. Es drängt sich unter den gegebenen Umständen auf, dass diejenigen Senioren, welche neben der AHV wenig Einkommen aufweisen, steuerlich entlastet werden. Vor allem in Kombination mit der Pflicht zur Besteuerung des Eigenmietwerts werden viele Steuerpflichtige in finanziell unzumutbare Situationen gedrängt.</p><p>Wird der Initiative in einer ersten Phase Folge gegeben, wird es darum gehen, die Details festzulegen. Möglich ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Individualbesteuerung eingeführt sein wird und dass bis dann die Besteuerung des Eigenmietwerts aufgehoben sein wird.</p><p>Es ist klar, dass mit dem vorliegenden Vorstoss nicht gemeint ist, dass unterhalb eines steuerbaren Einkommens von 48 000 Franken keine Besteuerung erfolgen darf, oberhalb von 48 000 Franken jedoch eine volle Besteuerung der Rente erfolgen soll. Vielmehr ist für den Bereich eines steuerbaren Einkommens unmittelbar oberhalb von 48 000 Franken ein System der abgestuften Besteuerung zu entwickeln. Ist die Individualbesteuerung im Zeitpunkt der Umsetzung der Initiative noch nicht eingeführt, ist zudem zu prüfen, ob für Ehepaare die Limite von 72 000 Franken gelten soll (1,5 mal 48 000 Franken)</p>
    • <p>Das Gesetz sei folgendermassen anzupassen: Renten der AHV sind in der Schweiz steuerfrei, sofern der Steuerpflichtige ein steuerbares Einkommen von unter 48 000 Franken pro Jahr aufweist. Übertrifft das steuerbare Einkommen 48 000 Franken pro Jahr, wird derjenige Teil der AHV besteuert, der diesen Betrag übersteigt. Ein allfälliger Eigenmietwert fällt für die Berechnung des Einkommens ausser Betracht, sofern die entsprechende Liegenschaft vom Steuerpflichtigen selbst bewohnt wird.</p>
    • Steuerentlastung bei AHV-Renten bei niedrigen Einkommen

Back to List