Entpolitisierung der Wahl des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin

ShortId
19.485
Id
20190485
Updated
12.06.2024 15:55
Language
de
Title
Entpolitisierung der Wahl des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin
AdditionalIndexing
1221;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach Artikel 20 Absatz 1 des Strafbehördenorganisationsgesetzes (StBOG; 173.71) wählt die Vereinigte Bundesversammlung den Bundesanwalt oder die Bundesanwältin und die Stellvertretenden Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen.</p><p>Durch Zufall fällt das Wahlverfahren dieses Jahr terminlich mitten in den Wahlkampf für die eidgenössischen Wahlen, was zur Folge hat, dass die besagte Wahl politisiert wird wie nie zuvor. Viele Parlamentsmitglieder profilierten sich mit diesem Thema und äusserten politische Ideen, die meilenweit von den Argumenten entfernt liegen, die bei einer Wahl von Justizbehörden im Vordergrund stehen müssen.</p><p>Es sollte also dafür gesorgt werden, dass ein längerer Zeitraum zwischen den eidgenössischen Wahlen und der Wahl des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin und der Stellvertretenden Bundesanwälte und Bundesanwältinnen liegt.</p>
  • <p>Das Strafbehördenorganisationsgesetz ist wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 20</p><p>Abs.1</p><p>Die Vereinigte Bundesversammlung wählt den Bundesanwalt oder die Bundesanwältin und die Stellvertretenden Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen. (neu:) In der Regel findet diese Wahl 24 Monate nach der Parlamentswahl statt.</p><p>...</p>
  • Entpolitisierung der Wahl des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach Artikel 20 Absatz 1 des Strafbehördenorganisationsgesetzes (StBOG; 173.71) wählt die Vereinigte Bundesversammlung den Bundesanwalt oder die Bundesanwältin und die Stellvertretenden Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen.</p><p>Durch Zufall fällt das Wahlverfahren dieses Jahr terminlich mitten in den Wahlkampf für die eidgenössischen Wahlen, was zur Folge hat, dass die besagte Wahl politisiert wird wie nie zuvor. Viele Parlamentsmitglieder profilierten sich mit diesem Thema und äusserten politische Ideen, die meilenweit von den Argumenten entfernt liegen, die bei einer Wahl von Justizbehörden im Vordergrund stehen müssen.</p><p>Es sollte also dafür gesorgt werden, dass ein längerer Zeitraum zwischen den eidgenössischen Wahlen und der Wahl des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin und der Stellvertretenden Bundesanwälte und Bundesanwältinnen liegt.</p>
    • <p>Das Strafbehördenorganisationsgesetz ist wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 20</p><p>Abs.1</p><p>Die Vereinigte Bundesversammlung wählt den Bundesanwalt oder die Bundesanwältin und die Stellvertretenden Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen. (neu:) In der Regel findet diese Wahl 24 Monate nach der Parlamentswahl statt.</p><p>...</p>
    • Entpolitisierung der Wahl des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin

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