Öffentliche und transparente Abstimmungen im Ständerat

ShortId
19.498
Id
20190498
Updated
10.02.2026 20:46
Language
de
Title
Öffentliche und transparente Abstimmungen im Ständerat
AdditionalIndexing
421;04
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Mit der Änderung vom 22. März 2013 des Geschäftsreglements des Ständerats wurde das elektronische Abstimmungssystem eingeführt; seit der Frühjahrssession 2014 stimmt der Ständerat - 20 Jahre nach dem Nationalrat - elektronisch ab. Der damalige Wechsel von der Stimmabgabe durch Handerheben hin zur elektronischen Abstimmung wurde vornehmlich durch Zählfehler forciert, die 2012 entdeckt und in der Öffentlichkeit breit diskutiert worden sind.</p><p>Abgesehen von einer akkuraten und effizienten Auszählung der Stimmen, böte die elektronische Abstimmung aber auch eine verbesserte Transparenz und Ratsöffentlichkeit. Im Nationalrat werden so alle Abstimmungsergebnisse in Form einer Namensliste veröffentlicht (Art. 57 Abs. 3 GRN). Im Ständerat werden demgegenüber im wesentlichen bloss die Namenslisten bei Gesamt- und Schlussabstimmungen öffentlich zugänglich gemacht (Art. 44a Abs. 4 GRS). Der Grossteil des Abstimmungsverhaltens, das Folgegeben von Motionen, Postulaten, Initiativen, das Eintreten auf Vorlagen, die zahlreichen Abstimmungen während der Detailberatung, Kommissions-Mehrheiten und -Minderheiten, Einzel- und Rückweisungsanträge usw. werden allesamt nicht in dieser Form veröffentlicht.</p><p>Gerade aus Sicht unserer Wählerinnen und Wählern ist diese selektive Transparenz nicht vermittelbar. Die Rechtsunterworfenen wollen oftmals zu ganz bestimmten Fragen wissen, wie "ihre" National- und Ständerate abgestimmt haben - unerheblich, ob diese Frage mittels einer Gesamtabstimmung oder eines Kommissionsantrags eruiert worden ist. Nachdem nun seit sechs Jahren positive Erfahrungen mit der elektronischen Abstimmung im Ständerat gesammelt werden konnten, ist es an der Zeit, alle Namenslisten zu veröffentlichen.</p><p>Bislang wurde die Ablehnung dieser Forderung dahingehend begründet, weil mit der integralen Publikation der Abstimmungsresultate politische "Ratings" erstellt würden. Hiergegen ist erstens zu erwidern, dass diese "Vermessung" ohnehin schon stattfindet. Politologen und Medien erstellen diese einfach auf der Grundlage der Gesamt- und Schlussabstimmungen. Gerade weil dies aber relativ wenige Abstimmungen sind, ist die Aussagekraft solcher Rankings tatsächlich fragwürdig. Zweitens besteht schon heute die Möglichkeit, dass für wissenschaftliche Auswertungen auch die nichtveröffentlichten Abstimmungsergebnisse (die gleichwohl abgespeichert werden) verwendet werden könnten (Art. 44a Abs. 7 GRS). Eine Analyse unseres Abstimmungsverhaltens ist also schon heute möglich, jedoch bloss für einen sehr eingeschränkten Kreis. Drittens schliesslich kann anhand der online abrufbaren Videoaufnahmen der Sessionen von jeder einzelnen Abstimmung von Hand eine Namensliste erstellt werden. Dieses Vorgehen ist zwar sehr aufwendig, gerade Lobbyisten eruieren so jedoch regelmässig Namenslisten von sie interessierenden Geschäften.</p><p>Transparenz über unser konkretes Stimmverhalten sollte jedoch nicht nur gegenüber Wissenschaftlern, Journalisten und Lobbyisten gewährt werden, sondern primär den von uns Vertretenen - den Wählerinnen und Wählern.</p>
  • <p>Das Geschäftsreglement des Ständerates (GRS) wird wie folgt geändert:</p><p>Artikel 44a Absatz 4 und 7</p><p>4 Das Ergebnis wird in Form einer Namensliste veröffentlicht.</p><p>7 Aufgehoben</p>
  • Öffentliche und transparente Abstimmungen im Ständerat
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Änderung vom 22. März 2013 des Geschäftsreglements des Ständerats wurde das elektronische Abstimmungssystem eingeführt; seit der Frühjahrssession 2014 stimmt der Ständerat - 20 Jahre nach dem Nationalrat - elektronisch ab. Der damalige Wechsel von der Stimmabgabe durch Handerheben hin zur elektronischen Abstimmung wurde vornehmlich durch Zählfehler forciert, die 2012 entdeckt und in der Öffentlichkeit breit diskutiert worden sind.</p><p>Abgesehen von einer akkuraten und effizienten Auszählung der Stimmen, böte die elektronische Abstimmung aber auch eine verbesserte Transparenz und Ratsöffentlichkeit. Im Nationalrat werden so alle Abstimmungsergebnisse in Form einer Namensliste veröffentlicht (Art. 57 Abs. 3 GRN). Im Ständerat werden demgegenüber im wesentlichen bloss die Namenslisten bei Gesamt- und Schlussabstimmungen öffentlich zugänglich gemacht (Art. 44a Abs. 4 GRS). Der Grossteil des Abstimmungsverhaltens, das Folgegeben von Motionen, Postulaten, Initiativen, das Eintreten auf Vorlagen, die zahlreichen Abstimmungen während der Detailberatung, Kommissions-Mehrheiten und -Minderheiten, Einzel- und Rückweisungsanträge usw. werden allesamt nicht in dieser Form veröffentlicht.</p><p>Gerade aus Sicht unserer Wählerinnen und Wählern ist diese selektive Transparenz nicht vermittelbar. Die Rechtsunterworfenen wollen oftmals zu ganz bestimmten Fragen wissen, wie "ihre" National- und Ständerate abgestimmt haben - unerheblich, ob diese Frage mittels einer Gesamtabstimmung oder eines Kommissionsantrags eruiert worden ist. Nachdem nun seit sechs Jahren positive Erfahrungen mit der elektronischen Abstimmung im Ständerat gesammelt werden konnten, ist es an der Zeit, alle Namenslisten zu veröffentlichen.</p><p>Bislang wurde die Ablehnung dieser Forderung dahingehend begründet, weil mit der integralen Publikation der Abstimmungsresultate politische "Ratings" erstellt würden. Hiergegen ist erstens zu erwidern, dass diese "Vermessung" ohnehin schon stattfindet. Politologen und Medien erstellen diese einfach auf der Grundlage der Gesamt- und Schlussabstimmungen. Gerade weil dies aber relativ wenige Abstimmungen sind, ist die Aussagekraft solcher Rankings tatsächlich fragwürdig. Zweitens besteht schon heute die Möglichkeit, dass für wissenschaftliche Auswertungen auch die nichtveröffentlichten Abstimmungsergebnisse (die gleichwohl abgespeichert werden) verwendet werden könnten (Art. 44a Abs. 7 GRS). Eine Analyse unseres Abstimmungsverhaltens ist also schon heute möglich, jedoch bloss für einen sehr eingeschränkten Kreis. Drittens schliesslich kann anhand der online abrufbaren Videoaufnahmen der Sessionen von jeder einzelnen Abstimmung von Hand eine Namensliste erstellt werden. Dieses Vorgehen ist zwar sehr aufwendig, gerade Lobbyisten eruieren so jedoch regelmässig Namenslisten von sie interessierenden Geschäften.</p><p>Transparenz über unser konkretes Stimmverhalten sollte jedoch nicht nur gegenüber Wissenschaftlern, Journalisten und Lobbyisten gewährt werden, sondern primär den von uns Vertretenen - den Wählerinnen und Wählern.</p>
    • <p>Das Geschäftsreglement des Ständerates (GRS) wird wie folgt geändert:</p><p>Artikel 44a Absatz 4 und 7</p><p>4 Das Ergebnis wird in Form einer Namensliste veröffentlicht.</p><p>7 Aufgehoben</p>
    • Öffentliche und transparente Abstimmungen im Ständerat
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Mit der Änderung vom 22. März 2013 des Geschäftsreglements des Ständerats wurde das elektronische Abstimmungssystem eingeführt; seit der Frühjahrssession 2014 stimmt der Ständerat - 20 Jahre nach dem Nationalrat - elektronisch ab. Der damalige Wechsel von der Stimmabgabe durch Handerheben hin zur elektronischen Abstimmung wurde vornehmlich durch Zählfehler forciert, die 2012 entdeckt und in der Öffentlichkeit breit diskutiert worden sind.</p><p>Abgesehen von einer akkuraten und effizienten Auszählung der Stimmen, böte die elektronische Abstimmung aber auch eine verbesserte Transparenz und Ratsöffentlichkeit. Im Nationalrat werden so alle Abstimmungsergebnisse in Form einer Namensliste veröffentlicht (Art. 57 Abs. 3 GRN). Im Ständerat werden demgegenüber im wesentlichen bloss die Namenslisten bei Gesamt- und Schlussabstimmungen öffentlich zugänglich gemacht (Art. 44a Abs. 4 GRS). Der Grossteil des Abstimmungsverhaltens, das Folgegeben von Motionen, Postulaten, Initiativen, das Eintreten auf Vorlagen, die zahlreichen Abstimmungen während der Detailberatung, Kommissions-Mehrheiten und -Minderheiten, Einzel- und Rückweisungsanträge usw. werden allesamt nicht in dieser Form veröffentlicht.</p><p>Gerade aus Sicht unserer Wählerinnen und Wählern ist diese selektive Transparenz nicht vermittelbar. Die Rechtsunterworfenen wollen oftmals zu ganz bestimmten Fragen wissen, wie "ihre" National- und Ständerate abgestimmt haben - unerheblich, ob diese Frage mittels einer Gesamtabstimmung oder eines Kommissionsantrags eruiert worden ist. Nachdem nun seit sechs Jahren positive Erfahrungen mit der elektronischen Abstimmung im Ständerat gesammelt werden konnten, ist es an der Zeit, alle Namenslisten zu veröffentlichen.</p><p>Bislang wurde die Ablehnung dieser Forderung dahingehend begründet, weil mit der integralen Publikation der Abstimmungsresultate politische "Ratings" erstellt würden. Hiergegen ist erstens zu erwidern, dass diese "Vermessung" ohnehin schon stattfindet. Politologen und Medien erstellen diese einfach auf der Grundlage der Gesamt- und Schlussabstimmungen. Gerade weil dies aber relativ wenige Abstimmungen sind, ist die Aussagekraft solcher Rankings tatsächlich fragwürdig. Zweitens besteht schon heute die Möglichkeit, dass für wissenschaftliche Auswertungen auch die nichtveröffentlichten Abstimmungsergebnisse (die gleichwohl abgespeichert werden) verwendet werden könnten (Art. 44a Abs. 7 GRS). Eine Analyse unseres Abstimmungsverhaltens ist also schon heute möglich, jedoch bloss für einen sehr eingeschränkten Kreis. Drittens schliesslich kann anhand der online abrufbaren Videoaufnahmen der Sessionen von jeder einzelnen Abstimmung von Hand eine Namensliste erstellt werden. Dieses Vorgehen ist zwar sehr aufwendig, gerade Lobbyisten eruieren so jedoch regelmässig Namenslisten von sie interessierenden Geschäften.</p><p>Transparenz über unser konkretes Stimmverhalten sollte jedoch nicht nur gegenüber Wissenschaftlern, Journalisten und Lobbyisten gewährt werden, sondern primär den von uns Vertretenen - den Wählerinnen und Wählern.</p>
    • <p>Das Geschäftsreglement des Ständerates (GRS) wird wie folgt geändert:</p><p>Artikel 44a Absatz 4 und 7</p><p>4 Das Ergebnis wird in Form einer Namensliste veröffentlicht.</p><p>7 Aufgehoben</p>
    • Öffentliche und transparente Abstimmungen im Ständerat

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