Anpassung des Kernenergiegesetzes zwecks Vorbeugung gegen Ring-Fencing-Strategien der AKW-Betreibergesellschaften

ShortId
19.502
Id
20190502
Updated
10.04.2024 19:14
Language
de
Title
Anpassung des Kernenergiegesetzes zwecks Vorbeugung gegen Ring-Fencing-Strategien der AKW-Betreibergesellschaften
AdditionalIndexing
66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Beantwortung der Interpellation 19.3986 ist einmal mehr deutlich geworden, dass die Regelungen in den Atomkraftwerk-Partnerwerken nicht transparent und für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar sind. Das Bundesamt für Energie hat nun die Gesellschafter der KKW Leibstatdt AG und der KKW Gösgen-Däniken AG aufgefordert, die Partnerverträge auszuhändigen. Nach der Aushändigung wird es darum gehen, umgehend die Nachschusspflicht gemäss Artikel 80 KEG sowohl für Atomkraftwerke in Muttergesellschaften (Mühleberg, Beznau I und II) als auch für Kernkraftwerke in Partnerwerken (Gösgen und Leibstadt) zu regeln. Mit der im Raum stehenden Ring-Fencing Strategie der Alpiq Holding SA ist anzunehmen, dass die Nachschusspflicht heute gesetzgeberisch und auch in den KKW-Partnerverträgen noch nicht so geregelt ist, dass grösserer finanziellen Schaden vom Bund abgewiesen werden kann. Es ist daher gesetzgeberisch sicherzustellen, dass die Nachschusspflicht der KKW-Betreiber nicht durch unternehmerische Strategien ausgehöhlt werden kann.</p>
  • <p>Das Kernenergiegesetz ist dahingehend zu verbessern, dass Ring-Fencing-Strategien im Bereich der Nachschusspflicht gemäss Artikel 80 KEG von Betreibern von Atomkraftwerken innerhalb von Muttergesellschaften und Atomkraftwerken in Partnerwerke eingeschränkt und ggf. verhindert werden können.</p>
  • Anpassung des Kernenergiegesetzes zwecks Vorbeugung gegen Ring-Fencing-Strategien der AKW-Betreibergesellschaften
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Beantwortung der Interpellation 19.3986 ist einmal mehr deutlich geworden, dass die Regelungen in den Atomkraftwerk-Partnerwerken nicht transparent und für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar sind. Das Bundesamt für Energie hat nun die Gesellschafter der KKW Leibstatdt AG und der KKW Gösgen-Däniken AG aufgefordert, die Partnerverträge auszuhändigen. Nach der Aushändigung wird es darum gehen, umgehend die Nachschusspflicht gemäss Artikel 80 KEG sowohl für Atomkraftwerke in Muttergesellschaften (Mühleberg, Beznau I und II) als auch für Kernkraftwerke in Partnerwerken (Gösgen und Leibstadt) zu regeln. Mit der im Raum stehenden Ring-Fencing Strategie der Alpiq Holding SA ist anzunehmen, dass die Nachschusspflicht heute gesetzgeberisch und auch in den KKW-Partnerverträgen noch nicht so geregelt ist, dass grösserer finanziellen Schaden vom Bund abgewiesen werden kann. Es ist daher gesetzgeberisch sicherzustellen, dass die Nachschusspflicht der KKW-Betreiber nicht durch unternehmerische Strategien ausgehöhlt werden kann.</p>
    • <p>Das Kernenergiegesetz ist dahingehend zu verbessern, dass Ring-Fencing-Strategien im Bereich der Nachschusspflicht gemäss Artikel 80 KEG von Betreibern von Atomkraftwerken innerhalb von Muttergesellschaften und Atomkraftwerken in Partnerwerke eingeschränkt und ggf. verhindert werden können.</p>
    • Anpassung des Kernenergiegesetzes zwecks Vorbeugung gegen Ring-Fencing-Strategien der AKW-Betreibergesellschaften

Back to List