Institutionelles Abkommen. Staatliche Beihilfen für Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Pflege zu Hause
- ShortId
-
19.5071
- Id
-
20195071
- Updated
-
28.07.2023 02:50
- Language
-
de
- Title
-
Institutionelles Abkommen. Staatliche Beihilfen für Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Pflege zu Hause
- AdditionalIndexing
-
10;24;2841
- 1
-
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
- <p>Inwieweit könnten die im institutionellen Abkommen vorgesehenen Regelungen zu staatlichen Beihilfen auf folgende Bereiche anwendbar sein:</p><p>- Gesundheitswesen, insbesondere kantonaler Anteil an der Vergütung stationärer Behandlungen (Art. 49a KVG) oder gemeinwirtschaftliche Leistungen (Art. 49 Abs. 3 KVG)?</p><p>- Alters- und Pflegeheime sowie Pflege zu Hause?</p>
- Institutionelles Abkommen. Staatliche Beihilfen für Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Pflege zu Hause
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
- <p>Inwieweit könnten die im institutionellen Abkommen vorgesehenen Regelungen zu staatlichen Beihilfen auf folgende Bereiche anwendbar sein:</p><p>- Gesundheitswesen, insbesondere kantonaler Anteil an der Vergütung stationärer Behandlungen (Art. 49a KVG) oder gemeinwirtschaftliche Leistungen (Art. 49 Abs. 3 KVG)?</p><p>- Alters- und Pflegeheime sowie Pflege zu Hause?</p>
- Institutionelles Abkommen. Staatliche Beihilfen für Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Pflege zu Hause
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