Mit dem institutionellen Rahmenabkommen ist keine Ausschaffung krimineller EU-Bürger mehr möglich
- ShortId
-
19.5123
- Id
-
20195123
- Updated
-
28.07.2023 02:43
- Language
-
de
- Title
-
Mit dem institutionellen Rahmenabkommen ist keine Ausschaffung krimineller EU-Bürger mehr möglich
- AdditionalIndexing
-
10;2811;1216
- 1
-
- Texts
-
- <p>Die Gegner von 13.091 prognostizierten jährlich mindestens 4000 Ausschaffungen von kriminellen Ausländern mit der "pfefferscharfen" Umsetzung von 09.060 (in Kraft seit 1. Oktober 2016). 2017 wurde gegen (nur!) 316 EU-Bürger eine obligatorische (Art. 66a des Schweizerischen Strafgesetzbuches; StGB) oder fakultative (Art. 66abis StGB) Landesverweisung ausgesprochen (total 1035 gegen Ausländer ausgesprochene Landesverweisungen).</p><p>Könnten diese EU-Bürger mit dem institutionellen Rahmenabkommen (InstA) weiterhin des Landes verwiesen werden?</p>
- Mit dem institutionellen Rahmenabkommen ist keine Ausschaffung krimineller EU-Bürger mehr möglich
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Gegner von 13.091 prognostizierten jährlich mindestens 4000 Ausschaffungen von kriminellen Ausländern mit der "pfefferscharfen" Umsetzung von 09.060 (in Kraft seit 1. Oktober 2016). 2017 wurde gegen (nur!) 316 EU-Bürger eine obligatorische (Art. 66a des Schweizerischen Strafgesetzbuches; StGB) oder fakultative (Art. 66abis StGB) Landesverweisung ausgesprochen (total 1035 gegen Ausländer ausgesprochene Landesverweisungen).</p><p>Könnten diese EU-Bürger mit dem institutionellen Rahmenabkommen (InstA) weiterhin des Landes verwiesen werden?</p>
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