Vorsorgeprinzip im Mobilfunkbereich

ShortId
19.5314
Id
20195314
Updated
28.07.2023 02:36
Language
de
Title
Vorsorgeprinzip im Mobilfunkbereich
AdditionalIndexing
34;04;52;2841
1
Texts
  • <p>Artikel 11 Absatz 2 des Umweltschutzgesetzes verlangt "Emissionen im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist".</p><p>1. Kennt der Bund die Kosten, Margen, Investitionslasten der Mobilfunkanbieter?</p><p>2. Kennt er die Preiselastizität bei den Kosten der Datenübermittlung?</p><p>3. Nimmt er Einfluss auf Gewinn und Investitionen bei "seiner" Swisscom?</p><p>4. Wann ist das Vorsorgeprinzip, unter anderem im Umweltbereich, wirtschaftlich nicht mehr tragbar?</p>
  • Vorsorgeprinzip im Mobilfunkbereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Artikel 11 Absatz 2 des Umweltschutzgesetzes verlangt "Emissionen im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist".</p><p>1. Kennt der Bund die Kosten, Margen, Investitionslasten der Mobilfunkanbieter?</p><p>2. Kennt er die Preiselastizität bei den Kosten der Datenübermittlung?</p><p>3. Nimmt er Einfluss auf Gewinn und Investitionen bei "seiner" Swisscom?</p><p>4. Wann ist das Vorsorgeprinzip, unter anderem im Umweltbereich, wirtschaftlich nicht mehr tragbar?</p>
    • Vorsorgeprinzip im Mobilfunkbereich

Back to List