Lohngleichheit. Übermittlung der Analyseergebnisse an den Bund

ShortId
20.400
Id
20200400
Updated
10.04.2024 19:15
Language
de
Title
Lohngleichheit. Übermittlung der Analyseergebnisse an den Bund
AdditionalIndexing
15;44;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Gleichstellungsgesetz wird wie folgt geändert: </p><p></p><p>Art. 13g Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Übermittlung der Ergebnisse an den Bund</p><p>1....</p><p></p><p>2 Die Arbeitgeber übermitteln das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse spätestens ein Jahr nach deren Überprüfung dem Bund. Die Ergebnisse der Analyse werden zur Evaluation der Wirksamkeit der Massnahmen aufgrund der Artikel 13a bis 13i verwendet.</p>
  • Lohngleichheit. Übermittlung der Analyseergebnisse an den Bund
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Gleichstellungsgesetz wird wie folgt geändert: </p><p></p><p>Art. 13g Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Übermittlung der Ergebnisse an den Bund</p><p>1....</p><p></p><p>2 Die Arbeitgeber übermitteln das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse spätestens ein Jahr nach deren Überprüfung dem Bund. Die Ergebnisse der Analyse werden zur Evaluation der Wirksamkeit der Massnahmen aufgrund der Artikel 13a bis 13i verwendet.</p>
    • Lohngleichheit. Übermittlung der Analyseergebnisse an den Bund

Back to List