Nutzung der Notrechtskompetenzen und Kontrolle des bundesrätlichen Notrechts in Krisen

ShortId
20.438
Id
20200438
Updated
10.02.2026 20:59
Language
de
Title
Nutzung der Notrechtskompetenzen und Kontrolle des bundesrätlichen Notrechts in Krisen
AdditionalIndexing
04;09;421;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es sind, wenn nötig, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass die Bundesversammlung in Krisensituationen ihre Notrechtskompetenzen adäquat nutzen und das Notrecht des Bundesrates wirkungsvoll überprüfen kann. Dabei wird zum Beispiel zu prüfen sein, ob Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe c sowie Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung gesetzlicher Konkretisierungen bedürfen, ob es Änderungen von Artikel 7d und 7e des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes braucht und ob die Schaffung von neuen parlamentarischen Organen notwendig ist.</p>
  • Nutzung der Notrechtskompetenzen und Kontrolle des bundesrätlichen Notrechts in Krisen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20200437
  • 20212010
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es sind, wenn nötig, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass die Bundesversammlung in Krisensituationen ihre Notrechtskompetenzen adäquat nutzen und das Notrecht des Bundesrates wirkungsvoll überprüfen kann. Dabei wird zum Beispiel zu prüfen sein, ob Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe c sowie Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung gesetzlicher Konkretisierungen bedürfen, ob es Änderungen von Artikel 7d und 7e des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes braucht und ob die Schaffung von neuen parlamentarischen Organen notwendig ist.</p>
    • Nutzung der Notrechtskompetenzen und Kontrolle des bundesrätlichen Notrechts in Krisen
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Es sind, wenn nötig, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass die Bundesversammlung in Krisensituationen ihre Notrechtskompetenzen adäquat nutzen und das Notrecht des Bundesrates wirkungsvoll überprüfen kann. Dabei wird zum Beispiel zu prüfen sein, ob Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe c sowie Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung gesetzlicher Konkretisierungen bedürfen, ob es Änderungen von Artikel 7d und 7e des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes braucht und ob die Schaffung von neuen parlamentarischen Organen notwendig ist.</p>
    • Nutzung der Notrechtskompetenzen und Kontrolle des bundesrätlichen Notrechts in Krisen
  • Index
    2
    Texts
    • <p>Es sind, wenn nötig, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass die Bundesversammlung in Krisensituationen ihre Notrechtskompetenzen adäquat nutzen und das Notrecht des Bundesrates wirkungsvoll überprüfen kann. Dabei wird zum Beispiel zu prüfen sein, ob Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe c sowie Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung gesetzlicher Konkretisierungen bedürfen, ob es Änderungen von Artikel 7d und 7e des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes braucht und ob die Schaffung von neuen parlamentarischen Organen notwendig ist.</p>
    • Nutzung der Notrechtskompetenzen und Kontrolle des bundesrätlichen Notrechts in Krisen
  • Index
    3
    Texts
    • <p>Es sind, wenn nötig, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass die Bundesversammlung in Krisensituationen ihre Notrechtskompetenzen adäquat nutzen und das Notrecht des Bundesrates wirkungsvoll überprüfen kann. Dabei wird zum Beispiel zu prüfen sein, ob Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe c sowie Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung gesetzlicher Konkretisierungen bedürfen, ob es Änderungen von Artikel 7d und 7e des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes braucht und ob die Schaffung von neuen parlamentarischen Organen notwendig ist.</p>
    • Nutzung der Notrechtskompetenzen und Kontrolle des bundesrätlichen Notrechts in Krisen
  • Index
    4
    Texts
    • <p>Es sind, wenn nötig, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass die Bundesversammlung in Krisensituationen ihre Notrechtskompetenzen adäquat nutzen und das Notrecht des Bundesrates wirkungsvoll überprüfen kann. Dabei wird zum Beispiel zu prüfen sein, ob Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe c sowie Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung gesetzlicher Konkretisierungen bedürfen, ob es Änderungen von Artikel 7d und 7e des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes braucht und ob die Schaffung von neuen parlamentarischen Organen notwendig ist.</p>
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