Steuerliche Entlastung für familienexterne Kinderbetreuung von bis zu 25 000 Franken pro Kind und Jahr
- ShortId
-
20.455
- Id
-
20200455
- Updated
-
10.02.2026 20:30
- Language
-
de
- Title
-
Steuerliche Entlastung für familienexterne Kinderbetreuung von bis zu 25 000 Franken pro Kind und Jahr
- AdditionalIndexing
-
28;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Dank steuerlich abzugsfähigen externen Kinderbetreuungskosten wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert. Die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs bei den direkten Bundessteuern unterminiert hingegen den Erwerbsanreiz (insbesondere für gut ausgebildete Mütter). </p><p>Anstatt mit 10 Millionen Franken. Steuerausfällen wären künftig mit rund 360 Millionen Franken zu rechnen, was - gerade in Zeiten der Corona-Krise und ihren zusätzlich grossen Belastungen für den Bundeshaushalt - nicht zu verantworten ist, ohne dass damit die beabsichtigten Ziele für die Gleichstellung erreicht werden können.</p><p>Deshalb soll das Parlament zu seiner ursprünglichen Intention zurückkehren, so dass die effektiven Familien-externen Betreuungskosten (bis zu CHF 25 000 pro Kind pro Jahr) von den direkten Bundessteuern abgezogen werden können und nicht noch zusätzlich der allgemeine Kinderabzug von 6500 Franken auf 10 000 Franken erhöht wird. Es ist daran zu erinnern, dass die Volksinitiative "Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen ("Familien-Initiative") im November 2013 von 58,5 Prozent der Stimmbevölkerung abgelehnt wurde.</p>
- <p>Das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1992 über die direkte Bundessteuer wird wie folgt geändert:</p><p>Artikel 33 Absatz 3</p><p>3 Von den Einkünften werden abgezogen die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens 25 000 Franken, für die Drittbetreuung jedes Kindes, das das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat und mit der steuerpflichtigen Person, die für seinen Unterhalt sorgt, im gleichen Haushalt lebt, soweit diese Kosten in direktem kausalem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person stehen.</p>
- Steuerliche Entlastung für familienexterne Kinderbetreuung von bis zu 25 000 Franken pro Kind und Jahr
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Dank steuerlich abzugsfähigen externen Kinderbetreuungskosten wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert. Die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs bei den direkten Bundessteuern unterminiert hingegen den Erwerbsanreiz (insbesondere für gut ausgebildete Mütter). </p><p>Anstatt mit 10 Millionen Franken. Steuerausfällen wären künftig mit rund 360 Millionen Franken zu rechnen, was - gerade in Zeiten der Corona-Krise und ihren zusätzlich grossen Belastungen für den Bundeshaushalt - nicht zu verantworten ist, ohne dass damit die beabsichtigten Ziele für die Gleichstellung erreicht werden können.</p><p>Deshalb soll das Parlament zu seiner ursprünglichen Intention zurückkehren, so dass die effektiven Familien-externen Betreuungskosten (bis zu CHF 25 000 pro Kind pro Jahr) von den direkten Bundessteuern abgezogen werden können und nicht noch zusätzlich der allgemeine Kinderabzug von 6500 Franken auf 10 000 Franken erhöht wird. Es ist daran zu erinnern, dass die Volksinitiative "Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen ("Familien-Initiative") im November 2013 von 58,5 Prozent der Stimmbevölkerung abgelehnt wurde.</p>
- <p>Das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1992 über die direkte Bundessteuer wird wie folgt geändert:</p><p>Artikel 33 Absatz 3</p><p>3 Von den Einkünften werden abgezogen die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens 25 000 Franken, für die Drittbetreuung jedes Kindes, das das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat und mit der steuerpflichtigen Person, die für seinen Unterhalt sorgt, im gleichen Haushalt lebt, soweit diese Kosten in direktem kausalem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person stehen.</p>
- Steuerliche Entlastung für familienexterne Kinderbetreuung von bis zu 25 000 Franken pro Kind und Jahr
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- Index
- 1
- Texts
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- <p>Dank steuerlich abzugsfähigen externen Kinderbetreuungskosten wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert. Die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs bei den direkten Bundessteuern unterminiert hingegen den Erwerbsanreiz (insbesondere für gut ausgebildete Mütter). </p><p>Anstatt mit 10 Millionen Franken. Steuerausfällen wären künftig mit rund 360 Millionen Franken zu rechnen, was - gerade in Zeiten der Corona-Krise und ihren zusätzlich grossen Belastungen für den Bundeshaushalt - nicht zu verantworten ist, ohne dass damit die beabsichtigten Ziele für die Gleichstellung erreicht werden können.</p><p>Deshalb soll das Parlament zu seiner ursprünglichen Intention zurückkehren, so dass die effektiven Familien-externen Betreuungskosten (bis zu CHF 25 000 pro Kind pro Jahr) von den direkten Bundessteuern abgezogen werden können und nicht noch zusätzlich der allgemeine Kinderabzug von 6500 Franken auf 10 000 Franken erhöht wird. Es ist daran zu erinnern, dass die Volksinitiative "Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen ("Familien-Initiative") im November 2013 von 58,5 Prozent der Stimmbevölkerung abgelehnt wurde.</p>
- <p>Das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1992 über die direkte Bundessteuer wird wie folgt geändert:</p><p>Artikel 33 Absatz 3</p><p>3 Von den Einkünften werden abgezogen die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens 25 000 Franken, für die Drittbetreuung jedes Kindes, das das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat und mit der steuerpflichtigen Person, die für seinen Unterhalt sorgt, im gleichen Haushalt lebt, soweit diese Kosten in direktem kausalem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person stehen.</p>
- Steuerliche Entlastung für familienexterne Kinderbetreuung von bis zu 25 000 Franken pro Kind und Jahr
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