Verlängerung der Übergangsregelung für Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz
- ShortId
-
20.459
- Id
-
20200459
- Updated
-
10.02.2026 20:31
- Language
-
de
- Title
-
Verlängerung der Übergangsregelung für Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beschliesst, eine Kommissionsinitiative zu ergreifen, um die Übergangsregelung der Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz (LMG) von vier auf acht Jahre zu verlängern. Gemäss dieser Übergangsbestimmung gelten für Tabakprodukte bis zum Erlass eines entsprechenden besonderen Bundesgesetzes die Bestimmungen des früheren LMG. Mit der Verlängerung wird eine Rechtslücke verhindert, da ein Inkrafttreten des in der Kommission hängigen neuen Tabakproduktegesetzes (Vorlage <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150075">15.075</a>) bis zum Ende der aktuellen Frist am 1. Mai 2021 nicht realistisch ist.</p>
- Verlängerung der Übergangsregelung für Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beschliesst, eine Kommissionsinitiative zu ergreifen, um die Übergangsregelung der Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz (LMG) von vier auf acht Jahre zu verlängern. Gemäss dieser Übergangsbestimmung gelten für Tabakprodukte bis zum Erlass eines entsprechenden besonderen Bundesgesetzes die Bestimmungen des früheren LMG. Mit der Verlängerung wird eine Rechtslücke verhindert, da ein Inkrafttreten des in der Kommission hängigen neuen Tabakproduktegesetzes (Vorlage <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150075">15.075</a>) bis zum Ende der aktuellen Frist am 1. Mai 2021 nicht realistisch ist.</p>
- Verlängerung der Übergangsregelung für Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz
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- Index
- 1
- Texts
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- <p>Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beschliesst, eine Kommissionsinitiative zu ergreifen, um die Übergangsregelung der Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz (LMG) von vier auf acht Jahre zu verlängern. Gemäss dieser Übergangsbestimmung gelten für Tabakprodukte bis zum Erlass eines entsprechenden besonderen Bundesgesetzes die Bestimmungen des früheren LMG. Mit der Verlängerung wird eine Rechtslücke verhindert, da ein Inkrafttreten des in der Kommission hängigen neuen Tabakproduktegesetzes (Vorlage <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150075">15.075</a>) bis zum Ende der aktuellen Frist am 1. Mai 2021 nicht realistisch ist.</p>
- Verlängerung der Übergangsregelung für Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz
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