Nationalratsmitglieder, die wegen der Covid-19-Krise verhindert sind. Teilnahme an Abstimmungen in Abwesenheit
- ShortId
-
20.483
- Id
-
20200483
- Updated
-
10.02.2026 20:33
- Language
-
de
- Title
-
Nationalratsmitglieder, die wegen der Covid-19-Krise verhindert sind. Teilnahme an Abstimmungen in Abwesenheit
- AdditionalIndexing
-
421;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Entwicklung der Covid-19-Epidemie könnte dazu führen, dass aufgrund von Quarantäne-Anordnungen oder Isolations-Anordnungen eine grössere Anzahl von Parlamentarierinnen und Parlamentariern ihr Stimmrecht im Parlament nicht wahrnehmen darf. Dies wegen einer gesetzlichen Anordnung, in Isolation oder Quarantäne zu gehen (administrativer Grund) und nicht zwingend wegen aktueller persönlicher gesundheitlicher Beeinträchtigunge (höhere Gewalt).</p><p>Es kann nicht angehen, dass administrative Anordnungen gegenüber Nationalrätinnen und Nationalräten eine Verzerrung in der Stimmgewichtung herbeiführen oder dazu führen können, dass das absolute Mehr (erforderlich bei der Ausgabenbremse und Schuldenbremse) nicht erreicht wird. Darum soll eine zeitlich befristete Möglichkeit geschaffen werden, damit auch NationalrätInnen in Isolation oder Quarantäne ihre Stimme abgeben können. Die Debatte kann bekanntlich via Video verfolgt werden, die Parlamentsdienste haben als Alternative zur verzögerten Übertragung via Stream auf <a href="http://www.parlament.ch">www.parlament.ch</a> eine nicht zeitversetzte Übertragung für die Betroffenen bereits evaluiert. Damit ist auch die Kenntnis allfälliger neuer Abstimmungsfragen (insbesondere Ordnungsanträge) und des Debattenverlaufs gegeben.</p>
- <p>Es soll ein dringliches Bundesgesetz ausgearbeitet werden, das die Teilnahme von Nationalratsmitgliedern an Abstimmungen in Abwesenheit ermöglicht, die wegen der COVID-19-Epidemie an der Teilnahme an den Nationalratssitzungen gehindert wären.</p><p>Dieses Gesetz soll sich auf folgende Elemente stützen:</p><p>- es muss den Nationalratsmitgliedern, die im Zusammenhang mit der COVID-19 Krise an der Teilnahme einer Sitzung gehindert werden, weil ihr Test positiv war oder weil eine Entscheidung oder Weisung einer Behörde (Isolation oder Quarantäne) sie an der Teilnahme an den Ratssitzungen hindert ermöglichen, in Abwesenheit an den Abstimmungen des Rates teilzunehmen.</p><p>- Das Gesetz gilt nur für den Nationalrat.</p><p>- es ist gültig bis längstens ein Jahr nach seinem Inkrafttreten.</p><p>- Die Parlamentsdienste sorgen unter der Leitung des Nationalratsbüros dafür, dass ein Fernabstimmungssystem eingerichtet wird, um sicherzustellen, dass das Nationalratsmitglied persönlich abstimmt.</p><p>- ein Mitglied, das aus den oben genannten Gründen an der Teilnahme an Sitzungen verhindert ist und das in Abwesenheit abstimmen möchte, muss seine Abwesenheit spätestens am Vortag um 18.00 Uhr dem Sekretariat des Rates melden </p><p>- die Abstimmung in Abwesenheit muss gleichzeitig mit der Abstimmung in dem Raum stattfinden, in dem der Rat tagt. </p><p>- Wenn ein Mitglied aufgrund eines technischen Problems zum Zeitpunkt der Abstimmung an der Abstimmung verhindert ist teilzunehmen, wird die Abstimmung nicht wiederholt.</p><p>- Abwesende Mitglieder können nicht an Wahlen oder Abstimmungen in geheimer Abstimmung teilnehmen.</p>
- Nationalratsmitglieder, die wegen der Covid-19-Krise verhindert sind. Teilnahme an Abstimmungen in Abwesenheit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Entwicklung der Covid-19-Epidemie könnte dazu führen, dass aufgrund von Quarantäne-Anordnungen oder Isolations-Anordnungen eine grössere Anzahl von Parlamentarierinnen und Parlamentariern ihr Stimmrecht im Parlament nicht wahrnehmen darf. Dies wegen einer gesetzlichen Anordnung, in Isolation oder Quarantäne zu gehen (administrativer Grund) und nicht zwingend wegen aktueller persönlicher gesundheitlicher Beeinträchtigunge (höhere Gewalt).</p><p>Es kann nicht angehen, dass administrative Anordnungen gegenüber Nationalrätinnen und Nationalräten eine Verzerrung in der Stimmgewichtung herbeiführen oder dazu führen können, dass das absolute Mehr (erforderlich bei der Ausgabenbremse und Schuldenbremse) nicht erreicht wird. Darum soll eine zeitlich befristete Möglichkeit geschaffen werden, damit auch NationalrätInnen in Isolation oder Quarantäne ihre Stimme abgeben können. Die Debatte kann bekanntlich via Video verfolgt werden, die Parlamentsdienste haben als Alternative zur verzögerten Übertragung via Stream auf <a href="http://www.parlament.ch">www.parlament.ch</a> eine nicht zeitversetzte Übertragung für die Betroffenen bereits evaluiert. Damit ist auch die Kenntnis allfälliger neuer Abstimmungsfragen (insbesondere Ordnungsanträge) und des Debattenverlaufs gegeben.</p>
- <p>Es soll ein dringliches Bundesgesetz ausgearbeitet werden, das die Teilnahme von Nationalratsmitgliedern an Abstimmungen in Abwesenheit ermöglicht, die wegen der COVID-19-Epidemie an der Teilnahme an den Nationalratssitzungen gehindert wären.</p><p>Dieses Gesetz soll sich auf folgende Elemente stützen:</p><p>- es muss den Nationalratsmitgliedern, die im Zusammenhang mit der COVID-19 Krise an der Teilnahme einer Sitzung gehindert werden, weil ihr Test positiv war oder weil eine Entscheidung oder Weisung einer Behörde (Isolation oder Quarantäne) sie an der Teilnahme an den Ratssitzungen hindert ermöglichen, in Abwesenheit an den Abstimmungen des Rates teilzunehmen.</p><p>- Das Gesetz gilt nur für den Nationalrat.</p><p>- es ist gültig bis längstens ein Jahr nach seinem Inkrafttreten.</p><p>- Die Parlamentsdienste sorgen unter der Leitung des Nationalratsbüros dafür, dass ein Fernabstimmungssystem eingerichtet wird, um sicherzustellen, dass das Nationalratsmitglied persönlich abstimmt.</p><p>- ein Mitglied, das aus den oben genannten Gründen an der Teilnahme an Sitzungen verhindert ist und das in Abwesenheit abstimmen möchte, muss seine Abwesenheit spätestens am Vortag um 18.00 Uhr dem Sekretariat des Rates melden </p><p>- die Abstimmung in Abwesenheit muss gleichzeitig mit der Abstimmung in dem Raum stattfinden, in dem der Rat tagt. </p><p>- Wenn ein Mitglied aufgrund eines technischen Problems zum Zeitpunkt der Abstimmung an der Abstimmung verhindert ist teilzunehmen, wird die Abstimmung nicht wiederholt.</p><p>- Abwesende Mitglieder können nicht an Wahlen oder Abstimmungen in geheimer Abstimmung teilnehmen.</p>
- Nationalratsmitglieder, die wegen der Covid-19-Krise verhindert sind. Teilnahme an Abstimmungen in Abwesenheit
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- Index
- 1
- Texts
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- <p>Die Entwicklung der Covid-19-Epidemie könnte dazu führen, dass aufgrund von Quarantäne-Anordnungen oder Isolations-Anordnungen eine grössere Anzahl von Parlamentarierinnen und Parlamentariern ihr Stimmrecht im Parlament nicht wahrnehmen darf. Dies wegen einer gesetzlichen Anordnung, in Isolation oder Quarantäne zu gehen (administrativer Grund) und nicht zwingend wegen aktueller persönlicher gesundheitlicher Beeinträchtigunge (höhere Gewalt).</p><p>Es kann nicht angehen, dass administrative Anordnungen gegenüber Nationalrätinnen und Nationalräten eine Verzerrung in der Stimmgewichtung herbeiführen oder dazu führen können, dass das absolute Mehr (erforderlich bei der Ausgabenbremse und Schuldenbremse) nicht erreicht wird. Darum soll eine zeitlich befristete Möglichkeit geschaffen werden, damit auch NationalrätInnen in Isolation oder Quarantäne ihre Stimme abgeben können. Die Debatte kann bekanntlich via Video verfolgt werden, die Parlamentsdienste haben als Alternative zur verzögerten Übertragung via Stream auf <a href="http://www.parlament.ch">www.parlament.ch</a> eine nicht zeitversetzte Übertragung für die Betroffenen bereits evaluiert. Damit ist auch die Kenntnis allfälliger neuer Abstimmungsfragen (insbesondere Ordnungsanträge) und des Debattenverlaufs gegeben.</p>
- <p>Es soll ein dringliches Bundesgesetz ausgearbeitet werden, das die Teilnahme von Nationalratsmitgliedern an Abstimmungen in Abwesenheit ermöglicht, die wegen der COVID-19-Epidemie an der Teilnahme an den Nationalratssitzungen gehindert wären.</p><p>Dieses Gesetz soll sich auf folgende Elemente stützen:</p><p>- es muss den Nationalratsmitgliedern, die im Zusammenhang mit der COVID-19 Krise an der Teilnahme einer Sitzung gehindert werden, weil ihr Test positiv war oder weil eine Entscheidung oder Weisung einer Behörde (Isolation oder Quarantäne) sie an der Teilnahme an den Ratssitzungen hindert ermöglichen, in Abwesenheit an den Abstimmungen des Rates teilzunehmen.</p><p>- Das Gesetz gilt nur für den Nationalrat.</p><p>- es ist gültig bis längstens ein Jahr nach seinem Inkrafttreten.</p><p>- Die Parlamentsdienste sorgen unter der Leitung des Nationalratsbüros dafür, dass ein Fernabstimmungssystem eingerichtet wird, um sicherzustellen, dass das Nationalratsmitglied persönlich abstimmt.</p><p>- ein Mitglied, das aus den oben genannten Gründen an der Teilnahme an Sitzungen verhindert ist und das in Abwesenheit abstimmen möchte, muss seine Abwesenheit spätestens am Vortag um 18.00 Uhr dem Sekretariat des Rates melden </p><p>- die Abstimmung in Abwesenheit muss gleichzeitig mit der Abstimmung in dem Raum stattfinden, in dem der Rat tagt. </p><p>- Wenn ein Mitglied aufgrund eines technischen Problems zum Zeitpunkt der Abstimmung an der Abstimmung verhindert ist teilzunehmen, wird die Abstimmung nicht wiederholt.</p><p>- Abwesende Mitglieder können nicht an Wahlen oder Abstimmungen in geheimer Abstimmung teilnehmen.</p>
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