Anpassung der Perimeter für die Agglomerationsprojekte

ShortId
20.3008
Id
20203008
Updated
24.06.2025 23:53
Language
de
Title
Anpassung der Perimeter für die Agglomerationsprojekte
AdditionalIndexing
66;2446;48
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die MinVV und die PAVV mit folgenden Eckpunkten abzuändern:</p><p>MinVV</p><p>- In der MinVV werden die beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen bezeichnet. Hierbei</p><p>werden die Namen der Kerne aufgeführt, nicht die einzelnen Gemeinden</p><p>- Die MinVV enthält eine Delegationsnorm, die das UVEK ermächtigt, die beitragsberechtigten Gemeinden in der Departementsverordnung zum Programm Agglomerationsverkehr (PAVV)</p><p>festzulegen.</p><p>PAVV</p><p>- In einem Anhang zur PAVV werden die beitragsberechtigten Gemeinden aufgelistet.</p><p>- In der PAVV wird für die Kantone die Möglichkeit geschaffen, bei jeder neuen Generation Agglomerationsprogramme Anträge für eine punktuelle Anpassung dieses Anhangs zu stellen. Kriterium dafür ist der Grundsatz der räumlichen Kohärenz der Perimeter-Anpassung. Dazu kann der Richtplan als wichtige Grundlage dienen.</p>
  • Anpassung der Perimeter für die Agglomerationsprojekte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die MinVV und die PAVV mit folgenden Eckpunkten abzuändern:</p><p>MinVV</p><p>- In der MinVV werden die beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen bezeichnet. Hierbei</p><p>werden die Namen der Kerne aufgeführt, nicht die einzelnen Gemeinden</p><p>- Die MinVV enthält eine Delegationsnorm, die das UVEK ermächtigt, die beitragsberechtigten Gemeinden in der Departementsverordnung zum Programm Agglomerationsverkehr (PAVV)</p><p>festzulegen.</p><p>PAVV</p><p>- In einem Anhang zur PAVV werden die beitragsberechtigten Gemeinden aufgelistet.</p><p>- In der PAVV wird für die Kantone die Möglichkeit geschaffen, bei jeder neuen Generation Agglomerationsprogramme Anträge für eine punktuelle Anpassung dieses Anhangs zu stellen. Kriterium dafür ist der Grundsatz der räumlichen Kohärenz der Perimeter-Anpassung. Dazu kann der Richtplan als wichtige Grundlage dienen.</p>
    • Anpassung der Perimeter für die Agglomerationsprojekte

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