CO2-Emissionsabgaben. Gerechtigkeit auch bei Nischenmarken

ShortId
20.3210
Id
20203210
Updated
14.11.2025 07:36
Language
de
Title
CO2-Emissionsabgaben. Gerechtigkeit auch bei Nischenmarken
AdditionalIndexing
52;66;48;15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Während für Importe von grossen Fahrzeugmarken die Emissionsabgaben einheitliche Regeln gelten, sind die CO2-Abgaben für Klein- und Nischenmarken* separat definiert. Damit folgt die Schweiz den EU-Regeln. Der Bericht "Auswirkungen der CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen 2012-2018" des UVEK zeigt, dass die CO2-Emissionen von Fahrzeugen in den vergangenen Jahren gestiegen sind: 2018 erhöhten sich die Emissionen um 2,8 Prozent g CO2/km gegenüber 2017. Der festgelegte Zielwert von 130 g CO2/km wird seit Inkrafttreten der Vorschriften 2012 nicht erreicht. Gleichzeitig müssen immer mehr Importeure Sanktionen bezahlen. Die verhängten Sanktionen für die Nicht-Einhaltung der CO2-Emissionsvorschriften sind massiv gestiegen: 2018 betrugen die Sanktionsbeiträge bereits 31,7 Millionen Schweizer Franken (im Vergleich: 2015 waren es 12,5 Mio. CHF).</p><p>Die geltende Praxis für die Schweiz ist aus mehreren Gründen stossend: Erstens haben in der Schweiz diverse Marken von Klein- und Nischenherstellern deutlich höhere Marktanteile als in der EU (zwischen 2012 und 2018 fallen in der Schweiz 5-8 Prozent aller abgerechneten Personenwagen in diese Kategorie). Zweitens sind auch die CO2-Emissionen pro Kilometer höher als die der gemischt abgerechneten Fahrzeuge. Drittens - und in Anbetracht der deutlichen Nichterreichung des CO2-Emissions-Reduktionsziel - sind geeignete Massnahmen zu treffen, um die Zielerreichung zu ermöglichen. Es ist deshalb unverständlich und nicht länger sachgerecht, die für einen hohen CO2-Ausstoss sorgenden Klein- und Nischenmarken weiterhin gesondert zu behandeln. In der EU endet gemäss der geltenden Zielwertregulierung (Verordnung (EU) 2109/631) die Ausnahmemöglichkeit für Nischenhersteller nach dem Jahr 2028. Die Abschaffung der Schweizer Spezialziele würde das Verhältnis zur EU-Regelung vereinfachen. Der Bundesrat soll die geltende Verordnung entsprechend anpassen. </p><p>*2020 fallen 20 Marken in diese Kategorie: Subaru, Tata, Jaguar, Land Rover, Suzuki und Ssangyong, als Kleinhersteller Aston Martin, Ferrari, Mc Laren, Alpina, Maserati, Bentley, Lamborghini, Lotus, Noble, Mahindra, Cadillac, Chevrolet, GMC und Buick</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung des CO2-Gesetzes dahingehend zu ergänzen ändern, dass für Fahrzeuge von Klein- und Nischenherstellern dieselben CO2-Zielvorgaben gelten wie für die übrigen Fahrzeugmarken.</p>
  • CO2-Emissionsabgaben. Gerechtigkeit auch bei Nischenmarken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Während für Importe von grossen Fahrzeugmarken die Emissionsabgaben einheitliche Regeln gelten, sind die CO2-Abgaben für Klein- und Nischenmarken* separat definiert. Damit folgt die Schweiz den EU-Regeln. Der Bericht "Auswirkungen der CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen 2012-2018" des UVEK zeigt, dass die CO2-Emissionen von Fahrzeugen in den vergangenen Jahren gestiegen sind: 2018 erhöhten sich die Emissionen um 2,8 Prozent g CO2/km gegenüber 2017. Der festgelegte Zielwert von 130 g CO2/km wird seit Inkrafttreten der Vorschriften 2012 nicht erreicht. Gleichzeitig müssen immer mehr Importeure Sanktionen bezahlen. Die verhängten Sanktionen für die Nicht-Einhaltung der CO2-Emissionsvorschriften sind massiv gestiegen: 2018 betrugen die Sanktionsbeiträge bereits 31,7 Millionen Schweizer Franken (im Vergleich: 2015 waren es 12,5 Mio. CHF).</p><p>Die geltende Praxis für die Schweiz ist aus mehreren Gründen stossend: Erstens haben in der Schweiz diverse Marken von Klein- und Nischenherstellern deutlich höhere Marktanteile als in der EU (zwischen 2012 und 2018 fallen in der Schweiz 5-8 Prozent aller abgerechneten Personenwagen in diese Kategorie). Zweitens sind auch die CO2-Emissionen pro Kilometer höher als die der gemischt abgerechneten Fahrzeuge. Drittens - und in Anbetracht der deutlichen Nichterreichung des CO2-Emissions-Reduktionsziel - sind geeignete Massnahmen zu treffen, um die Zielerreichung zu ermöglichen. Es ist deshalb unverständlich und nicht länger sachgerecht, die für einen hohen CO2-Ausstoss sorgenden Klein- und Nischenmarken weiterhin gesondert zu behandeln. In der EU endet gemäss der geltenden Zielwertregulierung (Verordnung (EU) 2109/631) die Ausnahmemöglichkeit für Nischenhersteller nach dem Jahr 2028. Die Abschaffung der Schweizer Spezialziele würde das Verhältnis zur EU-Regelung vereinfachen. Der Bundesrat soll die geltende Verordnung entsprechend anpassen. </p><p>*2020 fallen 20 Marken in diese Kategorie: Subaru, Tata, Jaguar, Land Rover, Suzuki und Ssangyong, als Kleinhersteller Aston Martin, Ferrari, Mc Laren, Alpina, Maserati, Bentley, Lamborghini, Lotus, Noble, Mahindra, Cadillac, Chevrolet, GMC und Buick</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung des CO2-Gesetzes dahingehend zu ergänzen ändern, dass für Fahrzeuge von Klein- und Nischenherstellern dieselben CO2-Zielvorgaben gelten wie für die übrigen Fahrzeugmarken.</p>
    • CO2-Emissionsabgaben. Gerechtigkeit auch bei Nischenmarken

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