Erwerbsersatz für direkt und indirekt betroffene Selbstständigerwerbende weiterführen

ShortId
20.3756
Id
20203756
Updated
28.07.2023 01:49
Language
de
Title
Erwerbsersatz für direkt und indirekt betroffene Selbstständigerwerbende weiterführen
AdditionalIndexing
44;2836;2841
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Angesicht der wirtschaftlichen Lage nach der COVID19 Pandemie ist die Beschäftigungssituation weiterhin sehr angespannt. Deshalb sollen die Massnahmen weitergeführt werden, damit Arbeitsplätze erhalten und die Menschen nicht in Existenzschwierigkeiten geraten. </p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall dahingehend anzupassen, dass direkt und indirekt betroffene Selbstständigerwerbende über den 16. Mai 2020 hinaus (und bis spätestens 16. September 2020) anspruchsberechtigt bleiben, wenn sie nachweislich aufgrund der ausserordentlichen Situation einen Erwerbsausfall erleiden.</p>
  • Erwerbsersatz für direkt und indirekt betroffene Selbstständigerwerbende weiterführen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Angesicht der wirtschaftlichen Lage nach der COVID19 Pandemie ist die Beschäftigungssituation weiterhin sehr angespannt. Deshalb sollen die Massnahmen weitergeführt werden, damit Arbeitsplätze erhalten und die Menschen nicht in Existenzschwierigkeiten geraten. </p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall dahingehend anzupassen, dass direkt und indirekt betroffene Selbstständigerwerbende über den 16. Mai 2020 hinaus (und bis spätestens 16. September 2020) anspruchsberechtigt bleiben, wenn sie nachweislich aufgrund der ausserordentlichen Situation einen Erwerbsausfall erleiden.</p>
    • Erwerbsersatz für direkt und indirekt betroffene Selbstständigerwerbende weiterführen

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