Institutionelles Abkommen. Kein Hüftschuss ohne Klärung der offenen Punkte

ShortId
20.3985
Id
20203985
Updated
28.07.2023 01:05
Language
de
Title
Institutionelles Abkommen. Kein Hüftschuss ohne Klärung der offenen Punkte
AdditionalIndexing
10;24;44;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 7. Juni 2019 hat der Bundesrat seine Position der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass er Klärungen betreffend die staatlichen Beihilfen, die geltenden Lohnschutzniveaus und die Unionsbürgerrichtlinie fordere. Die Notwendigkeit, diese drei Punkte zu verhandeln, wurde vom Parlament mittels der Annahme der Motionen 19.3420 und 19.3416 unterstrichen. Der Bundesrat erweckt jedoch den Anschein, dass er sich mit unverbindlichen Erklärungen seitens der EU zufriedenstellen lassen könnte, obwohl die notwendige rechtliche Sicherheit bezüglich dieser drei Punkte nur mittels Anpassungen im Vertragstext selber erreicht werden kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat seit Sommer 2019 mit den Kantonen und Sozialpartnern zusammengearbeitet, um intern breit abgestützte Lösungen für die noch zu klärenden Punkte zu finden. Der Bundesrat wird das institutionelle Abkommen nur unterzeichnen, wenn für die offenen Punkte zufriedenstellende Lösungen vorliegen. Dies setzt namentlich voraus, dass die Lösungen für beide Parteien verbindlich sind, damit die erforderliche Rechtssicherheit gewährleistet ist. Die Form der Lösungen ist nicht entscheidend. Sowohl eine Änderung des Abkommenstextes als auch eine dem Abkommen beigefügte gemeinsame Erklärung können für beide Parteien bindend sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass die vom Bundesrat angefragten Klärungen zum institutionellen Abkommen mit der EU verbindlich im Vertragstext festgehalten werden.</p>
  • Institutionelles Abkommen. Kein Hüftschuss ohne Klärung der offenen Punkte
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20203991
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 7. Juni 2019 hat der Bundesrat seine Position der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass er Klärungen betreffend die staatlichen Beihilfen, die geltenden Lohnschutzniveaus und die Unionsbürgerrichtlinie fordere. Die Notwendigkeit, diese drei Punkte zu verhandeln, wurde vom Parlament mittels der Annahme der Motionen 19.3420 und 19.3416 unterstrichen. Der Bundesrat erweckt jedoch den Anschein, dass er sich mit unverbindlichen Erklärungen seitens der EU zufriedenstellen lassen könnte, obwohl die notwendige rechtliche Sicherheit bezüglich dieser drei Punkte nur mittels Anpassungen im Vertragstext selber erreicht werden kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat seit Sommer 2019 mit den Kantonen und Sozialpartnern zusammengearbeitet, um intern breit abgestützte Lösungen für die noch zu klärenden Punkte zu finden. Der Bundesrat wird das institutionelle Abkommen nur unterzeichnen, wenn für die offenen Punkte zufriedenstellende Lösungen vorliegen. Dies setzt namentlich voraus, dass die Lösungen für beide Parteien verbindlich sind, damit die erforderliche Rechtssicherheit gewährleistet ist. Die Form der Lösungen ist nicht entscheidend. Sowohl eine Änderung des Abkommenstextes als auch eine dem Abkommen beigefügte gemeinsame Erklärung können für beide Parteien bindend sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass die vom Bundesrat angefragten Klärungen zum institutionellen Abkommen mit der EU verbindlich im Vertragstext festgehalten werden.</p>
    • Institutionelles Abkommen. Kein Hüftschuss ohne Klärung der offenen Punkte

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