Keine weiteren Einschränkungen für den Wintertourismus!
- ShortId
-
20.4372
- Id
-
20204372
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Keine weiteren Einschränkungen für den Wintertourismus!
- AdditionalIndexing
-
2841;28;15;48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Schweizer Skigebiete bereiten sich zum Schutz der Wintergäste und der Mitarbeitenden seit Monaten mit allen möglichen und nötigen Massnahmen vor. Bergbahnen haben das Branchen- und ÖV-Schutzkonzept umgesetzt. </p><p>In der Gastronomie werden Distanzregeln und damit zulässige Personenmengen gemäss Gastro-Schutzkonzept eingehalten. Zusätzlich temporäre Gastroflächen können die Kapazitäten auffangen um überfüllte Restaurationen zu vermeiden. Diese Konzepte haben sich seit Sommer 2020 bewährt.</p><p>Zur Vermeidung von Warteschlangen wird die Personenführung zwecks Entflechtung von Menschenansammlungen mit Abstandsmarkierungen und/oder reservierten Online-Fahrzeiten gewährleistet. Dies führt automatisch zu Kapazitätseinschränkungen.</p><p>Zum Schutz einer Ansteckung werden Filter-Skimasken, Maskenpflicht, Trennwände in Gondeln und Restaurants, Desinfektionsmassnahmen in Kabinen und Infrastrukturen eingesetzt. Die Winter-Sportorte und Bergbahnen haben für die Erfüllung der Auflagen vom Bund und Kanton erheblichen Mehraufwand geleistet.</p><p>Dazu folgende Frage an den Bundesrat. Ist er bereit:</p><p>1. sich grundsätzlich gegen weitere Verschärfungen für die Betriebe in den Wintertourismusorten einzusetzen?</p><p>2. für Bergbahnen in deren Infrastrukturen keine strengeren Regeln geltend zu machen als für den übrigen ÖV und Bahnhöfe?</p><p>3. für die Gastrobetriebe in den Berggebieten nicht schärfere Massnahmen geltend zu machen als für alle anderen Gastrobetriebe?</p><p>4. Selbstbedienungsrestaurants mit Maskenpflicht offenzulassen und Betriebszeiten von Restaurants analog dem Bahnbetrieb zuzulassen?</p><p>5. bei einer Maskenpflicht im Freien nicht zusätzlich Abstandsregelungen geltend macht, d.h. die generellen BAG-Regeln anzuwenden sind?</p><p>6. Ist sich der Bundesrat bewusst, welchen verheerenden wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Schaden er verursacht, wenn er weitere Einschränkungen, Teil- oder Ganzschliessungen oder Kapazitätsbeschränkungen verordnet? Wintertourismusorte befinden sind oft in kleinen und einkommensschwachen Kantonen. Weitere wirtschaftliche Einschränkungen können weder die Tourismusbetriebe noch die Gemeinden und Kantone finanziell verkraften. </p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, sich an den wirtschaftlichen Schäden, welche durch seine weiteren restriktiven Entscheide entstehen, vollumfänglich zu beteiligen?</p>
- Keine weiteren Einschränkungen für den Wintertourismus!
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Schweizer Skigebiete bereiten sich zum Schutz der Wintergäste und der Mitarbeitenden seit Monaten mit allen möglichen und nötigen Massnahmen vor. Bergbahnen haben das Branchen- und ÖV-Schutzkonzept umgesetzt. </p><p>In der Gastronomie werden Distanzregeln und damit zulässige Personenmengen gemäss Gastro-Schutzkonzept eingehalten. Zusätzlich temporäre Gastroflächen können die Kapazitäten auffangen um überfüllte Restaurationen zu vermeiden. Diese Konzepte haben sich seit Sommer 2020 bewährt.</p><p>Zur Vermeidung von Warteschlangen wird die Personenführung zwecks Entflechtung von Menschenansammlungen mit Abstandsmarkierungen und/oder reservierten Online-Fahrzeiten gewährleistet. Dies führt automatisch zu Kapazitätseinschränkungen.</p><p>Zum Schutz einer Ansteckung werden Filter-Skimasken, Maskenpflicht, Trennwände in Gondeln und Restaurants, Desinfektionsmassnahmen in Kabinen und Infrastrukturen eingesetzt. Die Winter-Sportorte und Bergbahnen haben für die Erfüllung der Auflagen vom Bund und Kanton erheblichen Mehraufwand geleistet.</p><p>Dazu folgende Frage an den Bundesrat. Ist er bereit:</p><p>1. sich grundsätzlich gegen weitere Verschärfungen für die Betriebe in den Wintertourismusorten einzusetzen?</p><p>2. für Bergbahnen in deren Infrastrukturen keine strengeren Regeln geltend zu machen als für den übrigen ÖV und Bahnhöfe?</p><p>3. für die Gastrobetriebe in den Berggebieten nicht schärfere Massnahmen geltend zu machen als für alle anderen Gastrobetriebe?</p><p>4. Selbstbedienungsrestaurants mit Maskenpflicht offenzulassen und Betriebszeiten von Restaurants analog dem Bahnbetrieb zuzulassen?</p><p>5. bei einer Maskenpflicht im Freien nicht zusätzlich Abstandsregelungen geltend macht, d.h. die generellen BAG-Regeln anzuwenden sind?</p><p>6. Ist sich der Bundesrat bewusst, welchen verheerenden wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Schaden er verursacht, wenn er weitere Einschränkungen, Teil- oder Ganzschliessungen oder Kapazitätsbeschränkungen verordnet? Wintertourismusorte befinden sind oft in kleinen und einkommensschwachen Kantonen. Weitere wirtschaftliche Einschränkungen können weder die Tourismusbetriebe noch die Gemeinden und Kantone finanziell verkraften. </p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, sich an den wirtschaftlichen Schäden, welche durch seine weiteren restriktiven Entscheide entstehen, vollumfänglich zu beteiligen?</p>
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