Bewilligte Sonntagsverkäufe auch für Dienstleistungsbetriebe
- ShortId
-
20.5031
- Id
-
20205031
- Updated
-
14.10.2025 21:17
- Language
-
de
- Title
-
Bewilligte Sonntagsverkäufe auch für Dienstleistungsbetriebe
- AdditionalIndexing
-
44;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 19 Absatz 6 ArG können Kantone max. 4 Sonntage/Jahr bezeichnen, an denen Arbeitnehmer ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen. Als Verkaufsgeschäfte gelten Ladengeschäfte des Detailhandels. Ausgeschlossen sind Dienstleistungsbetriebe wie Coiffeure, Banken, Reisebüros usw.</p><p>Wie kann hier diese Ungleichbehandlung behoben werden bzw. ist der Bundesrat bereit, hier eine Änderung der Wegleitung zum Gesetz und Verordnung 1 und 2 des Arbeitsgesetzes anzupassen?</p>
- Bewilligte Sonntagsverkäufe auch für Dienstleistungsbetriebe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gemäss Artikel 19 Absatz 6 ArG können Kantone max. 4 Sonntage/Jahr bezeichnen, an denen Arbeitnehmer ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen. Als Verkaufsgeschäfte gelten Ladengeschäfte des Detailhandels. Ausgeschlossen sind Dienstleistungsbetriebe wie Coiffeure, Banken, Reisebüros usw.</p><p>Wie kann hier diese Ungleichbehandlung behoben werden bzw. ist der Bundesrat bereit, hier eine Änderung der Wegleitung zum Gesetz und Verordnung 1 und 2 des Arbeitsgesetzes anzupassen?</p>
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