Erleichterte Einbürgerungen von Minderjährigen trotz Sozialhilfebezug

ShortId
20.5089
Id
20205089
Updated
14.10.2025 21:12
Language
de
Title
Erleichterte Einbürgerungen von Minderjährigen trotz Sozialhilfebezug
AdditionalIndexing
2811;2836;28;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die erleichterte Einbürgerung von jungen Ausländerinnen und Ausländern der Drittgeneration ist seit dem 15. Februar 2018 möglich. Bis zum 3. März 2020 wurden im Rahmen dieser Bestimmung insgesamt 482 Minderjährige erleichtert eingebürgert. Aufgeschlüsselt nach Alter ergeben sich die folgenden Zahlen:</p><p>- 0-11 Jahre: 97</p><p>- 12-15 Jahre: 241</p><p>- 16-17 Jahre: 144.</p><p>Die Mehrheit dieser Personen stammt aus Italien (176), der Türkei (80), Kosovo (60) und Nordmazedonien (44). Die erleichterte Einbürgerung setzt voraus, dass die gesuchstellende Person erfolgreich integriert ist. Im Sinne des Verhältnismässigkeitsprinzips ist den persönlichen Verhältnissen jedoch angemessen Rechnung zu tragen. Der Bezug von Sozialhilfe stellt grundsätzlich ein Einbürgerungshindernis dar, ausser wenn die/der Einbürgerungswillige besondere Verhältnisse geltend machen kann. Eine minderjährige Person, welche in einem sozialhilfeabhängigen Haushalt lebt, muss daher im Einbürgerungsverfahren nachweisen, dass sie die Gestaltung einer sozialhilfeunabhängigen Zukunft durch eine solide Berufsausbildung in Angriff nimmt (kein Risiko einer zukünftigen Sozialhilfeabhängigkeit). Konkret wird deshalb verlangt, dass sie sich im Zeitpunkt der Gesuchstellung oder der Einbürgerung in Aus- oder Weiterbildung befindet. Ist diese Voraussetzung erfüllt, stellt der Sozialhilfebezug der Eltern kein Einbürgerungshindernis dar. Das SEM erfasst die Fälle, in welchen das Gesuch aufgrund persönlicher Umstände gutgeheissen wird, statistisch nicht, weshalb keine entsprechenden Zahlen vorhanden sind.</p>
  • <p>Entgegen dem klaren Wortlaut im Abstimmungsbüchlein des Bundes bürgert der Bund im erleichterten Verfahren Kinder aus sozialhilfebeziehenden Haushalten ein.</p><p>- Um wie viele handelt es sich seit Einführung der erleichterten Einbürgerung junger Erwachsener?</p><p>- In welchem Alter haben die Minderjährigen vom Bund den Pass erhalten?</p><p>- Um welche Nationalitäten handelt es sich hauptsächlich?</p>
  • Erleichterte Einbürgerungen von Minderjährigen trotz Sozialhilfebezug
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die erleichterte Einbürgerung von jungen Ausländerinnen und Ausländern der Drittgeneration ist seit dem 15. Februar 2018 möglich. Bis zum 3. März 2020 wurden im Rahmen dieser Bestimmung insgesamt 482 Minderjährige erleichtert eingebürgert. Aufgeschlüsselt nach Alter ergeben sich die folgenden Zahlen:</p><p>- 0-11 Jahre: 97</p><p>- 12-15 Jahre: 241</p><p>- 16-17 Jahre: 144.</p><p>Die Mehrheit dieser Personen stammt aus Italien (176), der Türkei (80), Kosovo (60) und Nordmazedonien (44). Die erleichterte Einbürgerung setzt voraus, dass die gesuchstellende Person erfolgreich integriert ist. Im Sinne des Verhältnismässigkeitsprinzips ist den persönlichen Verhältnissen jedoch angemessen Rechnung zu tragen. Der Bezug von Sozialhilfe stellt grundsätzlich ein Einbürgerungshindernis dar, ausser wenn die/der Einbürgerungswillige besondere Verhältnisse geltend machen kann. Eine minderjährige Person, welche in einem sozialhilfeabhängigen Haushalt lebt, muss daher im Einbürgerungsverfahren nachweisen, dass sie die Gestaltung einer sozialhilfeunabhängigen Zukunft durch eine solide Berufsausbildung in Angriff nimmt (kein Risiko einer zukünftigen Sozialhilfeabhängigkeit). Konkret wird deshalb verlangt, dass sie sich im Zeitpunkt der Gesuchstellung oder der Einbürgerung in Aus- oder Weiterbildung befindet. Ist diese Voraussetzung erfüllt, stellt der Sozialhilfebezug der Eltern kein Einbürgerungshindernis dar. Das SEM erfasst die Fälle, in welchen das Gesuch aufgrund persönlicher Umstände gutgeheissen wird, statistisch nicht, weshalb keine entsprechenden Zahlen vorhanden sind.</p>
    • <p>Entgegen dem klaren Wortlaut im Abstimmungsbüchlein des Bundes bürgert der Bund im erleichterten Verfahren Kinder aus sozialhilfebeziehenden Haushalten ein.</p><p>- Um wie viele handelt es sich seit Einführung der erleichterten Einbürgerung junger Erwachsener?</p><p>- In welchem Alter haben die Minderjährigen vom Bund den Pass erhalten?</p><p>- Um welche Nationalitäten handelt es sich hauptsächlich?</p>
    • Erleichterte Einbürgerungen von Minderjährigen trotz Sozialhilfebezug

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