Räumung der alten Munition in Mitholz (2)

ShortId
20.5117
Id
20205117
Updated
14.11.2025 08:20
Language
de
Title
Räumung der alten Munition in Mitholz (2)
AdditionalIndexing
09;24;2846;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz lange dauert und viele komplexe Fragen zu klären sind. Dies betrifft insbesondere den aus heutiger Sicht notwendigen temporären Umzug der Bevölkerung. Dieser ist aus rechtlicher Sicht am ehesten vergleichbar mit Situationen bei Naturgefahren, wo ebenfalls Betroffene ihre Häuser aufgeben mussten. Soweit dem Bundesrat bekannt sind derartige Fälle auf der Grundlage der jeweils geltenden Rechtsordnung abgewickelt worden. Der Bundesrat geht davon aus, dass auch die Herausforderungen bei Mitholz mit der geltenden Rechtsordnung und den bestehenden Verfahren zu bewältigen sind. Das federführende VBS wird in der weiteren Planung laufend beurteilen, ob Anpassungen an der geltenden Rechtsordnung nötig sind um eine angemessene Unterstützung der Betroffenen oder die erfolgreiche Räumung der Munitionsrückstände sicherzustellen und bisherige Erfahrungen im Bereich von Naturgefahren einbeziehen.</p>
  • <p>Die Räumung der alten Munition in Mitholz stellt in verschiedenster Hinsicht höchst komplexe Aufgaben und wird eine sehr lange Zeitdauer beanspruchen.</p><p>In diesem Zusammenhang stellt sich die folgende Frage:</p><p>- Sind aus Sicht des Bundesrates spezielle (nicht ordentliche) Verfahren notwendig, um die Umsiedlungen, die Verkehrsverbindungen und die Finanzierung in der vorgesehenen Frist abzuwickeln?</p><p>- Wenn ja, welche?</p>
  • Räumung der alten Munition in Mitholz (2)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz lange dauert und viele komplexe Fragen zu klären sind. Dies betrifft insbesondere den aus heutiger Sicht notwendigen temporären Umzug der Bevölkerung. Dieser ist aus rechtlicher Sicht am ehesten vergleichbar mit Situationen bei Naturgefahren, wo ebenfalls Betroffene ihre Häuser aufgeben mussten. Soweit dem Bundesrat bekannt sind derartige Fälle auf der Grundlage der jeweils geltenden Rechtsordnung abgewickelt worden. Der Bundesrat geht davon aus, dass auch die Herausforderungen bei Mitholz mit der geltenden Rechtsordnung und den bestehenden Verfahren zu bewältigen sind. Das federführende VBS wird in der weiteren Planung laufend beurteilen, ob Anpassungen an der geltenden Rechtsordnung nötig sind um eine angemessene Unterstützung der Betroffenen oder die erfolgreiche Räumung der Munitionsrückstände sicherzustellen und bisherige Erfahrungen im Bereich von Naturgefahren einbeziehen.</p>
    • <p>Die Räumung der alten Munition in Mitholz stellt in verschiedenster Hinsicht höchst komplexe Aufgaben und wird eine sehr lange Zeitdauer beanspruchen.</p><p>In diesem Zusammenhang stellt sich die folgende Frage:</p><p>- Sind aus Sicht des Bundesrates spezielle (nicht ordentliche) Verfahren notwendig, um die Umsiedlungen, die Verkehrsverbindungen und die Finanzierung in der vorgesehenen Frist abzuwickeln?</p><p>- Wenn ja, welche?</p>
    • Räumung der alten Munition in Mitholz (2)

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