Versammlungsverbot gemäss Covid-19-Verordnung 2. Eine Verletzung der Menschenrechte

ShortId
20.5390
Id
20205390
Updated
14.11.2025 07:34
Language
de
Title
Versammlungsverbot gemäss Covid-19-Verordnung 2. Eine Verletzung der Menschenrechte
AdditionalIndexing
1236;04;2841;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
  • <p>Auf der einen Seite gingen Hunderttausende von Angestellten ihrer Tätigkeit während der Pandemie weiter nach und kamen im Alltag in Kontakt mit Menschen, auf der anderen Seite hat der Bundesrat das Recht auf Veranstaltungen und damit auf Versammlungen ausgesetzt (Art. 6 Abs. 1 Covid-19-Verordnung 2). Dies stellt eine Verletzung von Artikel 11 der EMRK dar. Demonstrierende, die sich an die Hygienebestimmungen gehalten haben, wurden von Sicherheitskräften am Demonstrieren gehindert und gebüsst.</p><p>Gedenkt der Bundesrat, eine Amnestie für die Demonstrierenden, die während dieser Zeit gebüsst wurden, zu erlassen?</p>
  • Versammlungsverbot gemäss Covid-19-Verordnung 2. Eine Verletzung der Menschenrechte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
    • <p>Auf der einen Seite gingen Hunderttausende von Angestellten ihrer Tätigkeit während der Pandemie weiter nach und kamen im Alltag in Kontakt mit Menschen, auf der anderen Seite hat der Bundesrat das Recht auf Veranstaltungen und damit auf Versammlungen ausgesetzt (Art. 6 Abs. 1 Covid-19-Verordnung 2). Dies stellt eine Verletzung von Artikel 11 der EMRK dar. Demonstrierende, die sich an die Hygienebestimmungen gehalten haben, wurden von Sicherheitskräften am Demonstrieren gehindert und gebüsst.</p><p>Gedenkt der Bundesrat, eine Amnestie für die Demonstrierenden, die während dieser Zeit gebüsst wurden, zu erlassen?</p>
    • Versammlungsverbot gemäss Covid-19-Verordnung 2. Eine Verletzung der Menschenrechte

Back to List