Monitoring kantonaler Massnahmen betreffend Covid-19 im Bereich der Kinderbetreuung

ShortId
20.5537
Id
20205537
Updated
14.10.2025 21:25
Language
de
Title
Monitoring kantonaler Massnahmen betreffend Covid-19 im Bereich der Kinderbetreuung
AdditionalIndexing
2841;28;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Zuständigkeit für die familienergänzende Kinderbetreuung liegt in erster Linie bei den Kantonen und Gemeinden. In der besonderen Lage behalten die Kantone ihre Zuständigkeit, soweit die aktuellen Covid-19-Bestimmungen nichts Anderes regeln. Dem Bund wurden in diesem Bereich keine Aufsichtspflicht oder andere Aufgaben übertragen. Entsprechend liegt auch der Entscheid, ob ein Monitoring der kantonalen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung notwendig und zielführend ist, in der Kompetenz der Kantone.</p>
  • <p>Gemäss Auskunft der SODK übernimmt diese kein Monitoring der kantonalen Massnahmen (zum Beispiel Maskenpflicht) im Bereich Kinderbetreuung.</p><p>- Wie wird sichergestellt, dass es ein solches Monitoring gibt?</p><p>Wer verantwortet die Auswertung, insbesondere auch auf die Fallzahlen?</p><p>- Wer stellt sicher, dass die kantonalen Massnahmen mit den Grundprinzipien und Empfehlungen des BAGs (z.B. grundsätzliche Fragen wie Abstand zwischen Kleinkindern und Erwachsenen) übereinstimmen und nachvollziehbar bleiben?</p>
  • Monitoring kantonaler Massnahmen betreffend Covid-19 im Bereich der Kinderbetreuung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Zuständigkeit für die familienergänzende Kinderbetreuung liegt in erster Linie bei den Kantonen und Gemeinden. In der besonderen Lage behalten die Kantone ihre Zuständigkeit, soweit die aktuellen Covid-19-Bestimmungen nichts Anderes regeln. Dem Bund wurden in diesem Bereich keine Aufsichtspflicht oder andere Aufgaben übertragen. Entsprechend liegt auch der Entscheid, ob ein Monitoring der kantonalen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung notwendig und zielführend ist, in der Kompetenz der Kantone.</p>
    • <p>Gemäss Auskunft der SODK übernimmt diese kein Monitoring der kantonalen Massnahmen (zum Beispiel Maskenpflicht) im Bereich Kinderbetreuung.</p><p>- Wie wird sichergestellt, dass es ein solches Monitoring gibt?</p><p>Wer verantwortet die Auswertung, insbesondere auch auf die Fallzahlen?</p><p>- Wer stellt sicher, dass die kantonalen Massnahmen mit den Grundprinzipien und Empfehlungen des BAGs (z.B. grundsätzliche Fragen wie Abstand zwischen Kleinkindern und Erwachsenen) übereinstimmen und nachvollziehbar bleiben?</p>
    • Monitoring kantonaler Massnahmen betreffend Covid-19 im Bereich der Kinderbetreuung

Back to List