Covid-19. Unterstützung von Kitas bei einer allfälligen zweiten Welle

ShortId
20.5618
Id
20205618
Updated
14.10.2025 21:12
Language
de
Title
Covid-19. Unterstützung von Kitas bei einer allfälligen zweiten Welle
AdditionalIndexing
28;24;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für die familienergänzende Kinderbetreuung sind in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig. Sollte es erneut zu einer ausserordentlichen Lage kommen, so kann der Bundesrat gestützt auf Artikel 185 Absatz 3 Bundesverfassung Massnahmen zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung anordnen. Das Parlament berät in der laufenden Session das Covid-19-Gesetz. Es entscheidet, ob der Bundesrat darauf gestützt für Personen, insbesondere auch für Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Massnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Epidemie unterbrechen müssen, weiterhin Entschädigungen des Erwerbsausfalls vorsehen kann. Der Bundesrat hat am 11. September 2020 entschieden, die Verordnung über Massnahmen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu verlängern. Mit dieser Verlängerung soll sichergestellt werden, dass die Verordnung lückenlos in Kraft bleibt, bis diese auf die neue Gesetzesbestimmung im Covid-19-Gesetz abgestützt werden kann. Der Entscheid des Parlaments zum Covid-19-Gesetz bleibt vorbehalten.</p>
  • <p>Es gibt Befürchtungen, dass sich die COVID-19-Situation während der Winterzeit noch verschlimmern könnte.</p><p>- Was passiert, wenn Kitas ganz oder teilweise wegen Fällen geschlossen werden müssen bzw. in Quarantäne müssen?</p><p>- Wie würden diese Einnahmeausfälle kompensiert?</p><p>- Ist hier eine finanzielle Hilfestellung vorgesehen - auch für die betroffenen Eltern?</p>
  • Covid-19. Unterstützung von Kitas bei einer allfälligen zweiten Welle
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die familienergänzende Kinderbetreuung sind in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig. Sollte es erneut zu einer ausserordentlichen Lage kommen, so kann der Bundesrat gestützt auf Artikel 185 Absatz 3 Bundesverfassung Massnahmen zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung anordnen. Das Parlament berät in der laufenden Session das Covid-19-Gesetz. Es entscheidet, ob der Bundesrat darauf gestützt für Personen, insbesondere auch für Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Massnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Epidemie unterbrechen müssen, weiterhin Entschädigungen des Erwerbsausfalls vorsehen kann. Der Bundesrat hat am 11. September 2020 entschieden, die Verordnung über Massnahmen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu verlängern. Mit dieser Verlängerung soll sichergestellt werden, dass die Verordnung lückenlos in Kraft bleibt, bis diese auf die neue Gesetzesbestimmung im Covid-19-Gesetz abgestützt werden kann. Der Entscheid des Parlaments zum Covid-19-Gesetz bleibt vorbehalten.</p>
    • <p>Es gibt Befürchtungen, dass sich die COVID-19-Situation während der Winterzeit noch verschlimmern könnte.</p><p>- Was passiert, wenn Kitas ganz oder teilweise wegen Fällen geschlossen werden müssen bzw. in Quarantäne müssen?</p><p>- Wie würden diese Einnahmeausfälle kompensiert?</p><p>- Ist hier eine finanzielle Hilfestellung vorgesehen - auch für die betroffenen Eltern?</p>
    • Covid-19. Unterstützung von Kitas bei einer allfälligen zweiten Welle

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