Anspruch auf Kinderzulagen für Asylpersonen

ShortId
20.5769
Id
20205769
Updated
14.11.2025 07:20
Language
de
Title
Anspruch auf Kinderzulagen für Asylpersonen
AdditionalIndexing
2811;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Personen aus dem Asylbereich haben Anspruch auf Familienzulagen, wenn sie erwerbstätig sind. Sie unterstehen aber während dem Aufenthalt in den Bundesasylzentren einem Arbeitsverbot. Die vom Bund beauftragen Leistungserbringer in den Bundesasylzentren haben deshalb keinen Auftrag, Ansprüche auf Familienzulagen geltend zu machen. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, ob die ORS es im Rahmen ihrer Leistungserbringung im Auftrag einer Gemeinde unterlassen hat, Ansprüche auf Familienzulagen geltend zu machen. Eine allfällige Haftung müsste zwischen den Gemeinden und der ORS gestützt auf den entsprechenden Vertrag geklärt werden. </p>
  • <p>Gemeinden haben festgestellt, dass die von ihr beauftragte ORS für die Asylpersonen über Jahre hinweg keine Kinderzulagen geltend gemacht haben und stehen nun vor der Frage, wer für ihren Schaden aufkommt.</p><p>- Haben die vom Bund mit der Betreuung der Asylpersonen in Bundeskompetenz beauftragten Firmen stets alle Familienzulagen rechtzeitig beantragt?</p><p>Wenn nein, welche Firma für welche Jahre und Zentren nicht?</p><p>- Wie hoch ist der Schaden?</p><p>- Wie können sich die Gemeinden schadlos halten?</p>
  • Anspruch auf Kinderzulagen für Asylpersonen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Personen aus dem Asylbereich haben Anspruch auf Familienzulagen, wenn sie erwerbstätig sind. Sie unterstehen aber während dem Aufenthalt in den Bundesasylzentren einem Arbeitsverbot. Die vom Bund beauftragen Leistungserbringer in den Bundesasylzentren haben deshalb keinen Auftrag, Ansprüche auf Familienzulagen geltend zu machen. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, ob die ORS es im Rahmen ihrer Leistungserbringung im Auftrag einer Gemeinde unterlassen hat, Ansprüche auf Familienzulagen geltend zu machen. Eine allfällige Haftung müsste zwischen den Gemeinden und der ORS gestützt auf den entsprechenden Vertrag geklärt werden. </p>
    • <p>Gemeinden haben festgestellt, dass die von ihr beauftragte ORS für die Asylpersonen über Jahre hinweg keine Kinderzulagen geltend gemacht haben und stehen nun vor der Frage, wer für ihren Schaden aufkommt.</p><p>- Haben die vom Bund mit der Betreuung der Asylpersonen in Bundeskompetenz beauftragten Firmen stets alle Familienzulagen rechtzeitig beantragt?</p><p>Wenn nein, welche Firma für welche Jahre und Zentren nicht?</p><p>- Wie hoch ist der Schaden?</p><p>- Wie können sich die Gemeinden schadlos halten?</p>
    • Anspruch auf Kinderzulagen für Asylpersonen

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