Covid-19. Quarantänepflicht von Einreisenden aus rehabilitierten Regionen ohne wissenschaftliche Grundlage

ShortId
20.5839
Id
20205839
Updated
14.10.2025 21:14
Language
de
Title
Covid-19. Quarantänepflicht von Einreisenden aus rehabilitierten Regionen ohne wissenschaftliche Grundlage
AdditionalIndexing
2841;15;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Massgebend für die Quarantänepflicht ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Einreise. Diese Quarantänepflicht wird durch eine spätere Streichung des Staates oder Gebietes von der Liste nicht aufgehoben, da entscheidend ist, dass bei der Einreise ein erhöhtes Ansteckungsrisiko bestanden hat. Auch bei früheren Anpassungen der Risikoliste wurden rückwirkend keine Quarantänen aufgehoben. </p>
  • <p>Die Quarantänepflicht gilt ab des Inkrafttretens der relevanten Covid-Verordnung für alle Personen, die in die Schweiz zurückkehren/einreisen, unabhängig davon, wann sie abgereist sind. Zwischen dem 12. Oktober und dem 28. Oktober waren 65 Länder auf der Quarantäneliste des BAG, am 29. Oktober noch 5 Länder.</p><p>Wieso wurden vor dem 29. Oktober in die Schweiz Einreisende nicht nachträglich von ihrer Quarantäne befreit, obwohl die Änderung der Liste nur auf eine Zunahme der Inzidenz in der Schweiz rückzuführen ist?</p>
  • Covid-19. Quarantänepflicht von Einreisenden aus rehabilitierten Regionen ohne wissenschaftliche Grundlage
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Massgebend für die Quarantänepflicht ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Einreise. Diese Quarantänepflicht wird durch eine spätere Streichung des Staates oder Gebietes von der Liste nicht aufgehoben, da entscheidend ist, dass bei der Einreise ein erhöhtes Ansteckungsrisiko bestanden hat. Auch bei früheren Anpassungen der Risikoliste wurden rückwirkend keine Quarantänen aufgehoben. </p>
    • <p>Die Quarantänepflicht gilt ab des Inkrafttretens der relevanten Covid-Verordnung für alle Personen, die in die Schweiz zurückkehren/einreisen, unabhängig davon, wann sie abgereist sind. Zwischen dem 12. Oktober und dem 28. Oktober waren 65 Länder auf der Quarantäneliste des BAG, am 29. Oktober noch 5 Länder.</p><p>Wieso wurden vor dem 29. Oktober in die Schweiz Einreisende nicht nachträglich von ihrer Quarantäne befreit, obwohl die Änderung der Liste nur auf eine Zunahme der Inzidenz in der Schweiz rückzuführen ist?</p>
    • Covid-19. Quarantänepflicht von Einreisenden aus rehabilitierten Regionen ohne wissenschaftliche Grundlage

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