Verschlechterung des Velotransports in den Zügen

ShortId
20.5843
Id
20205843
Updated
14.10.2025 21:09
Language
de
Title
Verschlechterung des Velotransports in den Zügen
AdditionalIndexing
48;04;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der neue Artikel 23a des Personenbeförderungsgesetzes verpflichtet die Transportunternehmen, geeignete Voraussetzungen für den Transport von Fahrrädern in Zügen und Bussen zu schaffen, sofern die Fahrräder leicht zu handhaben sind, der Verkehr nicht beeinträchtigt wird und die Fahrzeuge dafür geeignet sind. Für den Transport begleiteter Fahrräder darf ein Fahrpreis erhoben werden. Diese neue Bestimmung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Der Bundesrat erwartet als Eigner von den SBB, dass sie für ihre Kundinnen und Kunden attraktive, sichere, pünktliche und qualitativ hochwertige Mobilitätslösungen erbringt. Dabei soll sie auf einen einfachen und kundenfreundlichen öffentlichen Verkehr hinwirken. Die Schaffung der Voraussetzungen für den Fahrradtransport in den Zügen, die Festlegung des Fahrpreises sowie die organisatorische Abwicklung sind operative Aufgaben des Unternehmens. Die SBB haben mittgeteilt, dass sie im Dialog mit Velo-Interessenvertretern und zusammen mit der Branche des öffentlichen Verkehrs das Ziel haben, die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden besser zu erfassen und gemeinsam Lösungen für ein kundenfreundlicheres Angebot zu erarbeiten. Auf den wichtigsten Verbindungen werden die SBB zusätzliche Veloplätze schaffen. </p>
  • <p>Die SBB kündigte an, ab Frühling auf allen IC Strecken und weiteren Interregio Verbindungen für den Velotransport eine kostenpflichtige Reservation einzuführen. Diese führt zu viel höheren Transportkosten und verkompliziert die Velomitnahme, da das heutige Reservationssystem nicht kundenfreundlich ist. </p><p>Sieht der Bundesrat als Eigner der SBB Möglichkeiten, auf eine genügend grosse Anzahl Veloplätze hinzuwirken, damit diese Reservationspflicht nicht nötig wird? </p>
  • Verschlechterung des Velotransports in den Zügen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der neue Artikel 23a des Personenbeförderungsgesetzes verpflichtet die Transportunternehmen, geeignete Voraussetzungen für den Transport von Fahrrädern in Zügen und Bussen zu schaffen, sofern die Fahrräder leicht zu handhaben sind, der Verkehr nicht beeinträchtigt wird und die Fahrzeuge dafür geeignet sind. Für den Transport begleiteter Fahrräder darf ein Fahrpreis erhoben werden. Diese neue Bestimmung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Der Bundesrat erwartet als Eigner von den SBB, dass sie für ihre Kundinnen und Kunden attraktive, sichere, pünktliche und qualitativ hochwertige Mobilitätslösungen erbringt. Dabei soll sie auf einen einfachen und kundenfreundlichen öffentlichen Verkehr hinwirken. Die Schaffung der Voraussetzungen für den Fahrradtransport in den Zügen, die Festlegung des Fahrpreises sowie die organisatorische Abwicklung sind operative Aufgaben des Unternehmens. Die SBB haben mittgeteilt, dass sie im Dialog mit Velo-Interessenvertretern und zusammen mit der Branche des öffentlichen Verkehrs das Ziel haben, die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden besser zu erfassen und gemeinsam Lösungen für ein kundenfreundlicheres Angebot zu erarbeiten. Auf den wichtigsten Verbindungen werden die SBB zusätzliche Veloplätze schaffen. </p>
    • <p>Die SBB kündigte an, ab Frühling auf allen IC Strecken und weiteren Interregio Verbindungen für den Velotransport eine kostenpflichtige Reservation einzuführen. Diese führt zu viel höheren Transportkosten und verkompliziert die Velomitnahme, da das heutige Reservationssystem nicht kundenfreundlich ist. </p><p>Sieht der Bundesrat als Eigner der SBB Möglichkeiten, auf eine genügend grosse Anzahl Veloplätze hinzuwirken, damit diese Reservationspflicht nicht nötig wird? </p>
    • Verschlechterung des Velotransports in den Zügen

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