Wo liegt die Missbrauchsgefahr bei Kurzarbeit für Temporärarbeitende?
- ShortId
-
20.6030
- Id
-
20206030
- Updated
-
14.10.2025 21:18
- Language
-
de
- Title
-
Wo liegt die Missbrauchsgefahr bei Kurzarbeit für Temporärarbeitende?
- AdditionalIndexing
-
44;1216;2841;2836
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
- <p>In der Antwort auf Frage 20.5868 lehnt der Bundesrat Kurzarbeit für Temporärarbeitende ab, weil die Gefahr bestehe, dass für denselben Arbeitnehmer sowohl vom Einsatzbetrieb als auch vom Temporärunternehmen Kurzarbeit bezogen werde.</p><p>Allerdings kennt der Einsatzbetrieb in der Regel den Lohn seiner Temporärarbeitskräfte gar nicht, sie stehen nicht auf seiner Lohnliste und haben mit ihm keinen Arbeitsvertrag.</p><p>Wie soll der Einsatzbetrieb ohne diese Angaben Kurzarbeitsentschädigung beantragen können?</p>
- Wo liegt die Missbrauchsgefahr bei Kurzarbeit für Temporärarbeitende?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
- <p>In der Antwort auf Frage 20.5868 lehnt der Bundesrat Kurzarbeit für Temporärarbeitende ab, weil die Gefahr bestehe, dass für denselben Arbeitnehmer sowohl vom Einsatzbetrieb als auch vom Temporärunternehmen Kurzarbeit bezogen werde.</p><p>Allerdings kennt der Einsatzbetrieb in der Regel den Lohn seiner Temporärarbeitskräfte gar nicht, sie stehen nicht auf seiner Lohnliste und haben mit ihm keinen Arbeitsvertrag.</p><p>Wie soll der Einsatzbetrieb ohne diese Angaben Kurzarbeitsentschädigung beantragen können?</p>
- Wo liegt die Missbrauchsgefahr bei Kurzarbeit für Temporärarbeitende?
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