Grundlagen für ein CO2-Grenzausgleichssystem schaffen
- ShortId
-
21.432
- Id
-
20210432
- Updated
-
31.08.2026 20:29
- Language
-
de
- Title
-
Grundlagen für ein CO2-Grenzausgleichssystem schaffen
- AdditionalIndexing
-
2446;10;52;66
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Treibhausgas-Fussabdruck der Schweiz beläuft sich jährlich auf 114 Millionen Tonnen CO2-Äq (2018). 65 Prozent dieser Emissionen werden aber nicht in der Schweiz, sondern im Ausland verursacht. Verschiedene Massnahmen im CO2-Gesetz dienen zur Reduktion der inländischen Emissionen. Um den Bestrebungen der Schweiz nachzukommen, die Treibhausgasemissionen ganzheitlich zu reduzieren, dürfen Emissionen auf die Nettoeinfuhr von Waren und Dienstleistungen aber nicht ausser Acht gelassen werden. </p><p>Nicht alle Staaten haben vergleichbare CO2-Abgaben wie die Schweiz. Ein Produkt, das in einem Land ohne ökologische Mindeststandards oder CO2-Emissionsabgaben produziert wurde, kann in der Schweiz zu einem günstigeren Preis angeboten werden. Mit zunehmendem CO2-Preis verschärfen sich diese Unterschiede, was zu Wettbewerbsnachteilen für die Schweizer Produzent*innen führen kann. </p><p>Ein CO2-Grenzausgleichsystem geht dieses Problem an, indem beim Eintritt in den Binnenmarkt die Differenz einer allfälligen tiefer liegenden CO2-Abgabe und unserer CO2-Abgabe verrechnet wird. Dies schützt die Schweizer Industrie vor Ökodumping-Preisen. Ein Grenzausgleichsystem setzt Anreize, Investitionen in die Dekarbonisierung der inländischen Industrie zu tätigen und das Risiko von Carbon-Leakage zu reduzieren. Gleichzeitig erhöhen sich dadurch die Anreize für andere Staaten, ihre klimapolitischen Massnahmen rasch umzusetzen und Treibhausgasemissionen ebenfalls mit einem Preisschild zu versehen. </p><p>Eine Studie von 2013 prüfte mögliche border adjustment mechanisms für die Schweiz. Sie kam zum Schluss, dass Grenzausgleichsmassnahmen bei energieintensiven und handelsexponierten Sektoren in einem grösseren Kontext zusammen mit den EU27+-Staaten angegangen werden sollen. Am 11. März 2021 hat sich das europäische Parlament für ein CO2-Grenzausgleichssystem ausgesprochen und der EU-Kommission den Auftrag zur Ausarbeitung eines WTO-konformen Grenzausgleichsystems gegeben. </p><p>Es bietet sich an, dass sich die Schweiz an der Erarbeitung eines solchen Systems beteiligt. Damit im europäischen Wirtschaftsraum die gleichen Spielregeln gelten, ist ein auf den europäischen Wirtschaftsraum abgestimmtes Grenzausgleichssystem anzustreben. Um zeitgerecht auf die internationalen Entwicklungen im Bereich CO2-Ausgleichssysteme reagieren zu können, soll der Gesetzgeber die notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen. </p><p>Im CO2-Gesetz unter Kapitel 4 soll eine Grenzausgleichsabgabe auf CO2-intensive Güter wie Mineralien und Metalle, Erdöl, Chemische Produkte, Holz, Papier und Textilien geregelt werden. Eine abschliessende Liste ist durch den Gesetzgeber zu bestimmen. Dabei sollen wettbewerbliche Überlegungen berücksichtigt werden, um Branchen, die stark von CO2-Dumping betroffen sind, zu schützen.</p><p>Ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus ist mit den WTO-Regeln vereinbar, wenn es nicht auf protektionistische Ziele ausgerichtet ist, sondern zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen beiträgt.</p>
- <p>Mit einem neuen Artikel 34bis im CO2-Gesetz sollen die Grundlagen für ein Grenzausgleichssystem für CO2-intensive Produkte gelegt werden, dabei sind die entsprechenden Entwicklungen in der EU zu berücksichtigen. Die Liste der Produkte ist durch den Gesetzgeber zu bestimmen.</p>
- Grundlagen für ein CO2-Grenzausgleichssystem schaffen
- State
-
Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Treibhausgas-Fussabdruck der Schweiz beläuft sich jährlich auf 114 Millionen Tonnen CO2-Äq (2018). 65 Prozent dieser Emissionen werden aber nicht in der Schweiz, sondern im Ausland verursacht. Verschiedene Massnahmen im CO2-Gesetz dienen zur Reduktion der inländischen Emissionen. Um den Bestrebungen der Schweiz nachzukommen, die Treibhausgasemissionen ganzheitlich zu reduzieren, dürfen Emissionen auf die Nettoeinfuhr von Waren und Dienstleistungen aber nicht ausser Acht gelassen werden. </p><p>Nicht alle Staaten haben vergleichbare CO2-Abgaben wie die Schweiz. Ein Produkt, das in einem Land ohne ökologische Mindeststandards oder CO2-Emissionsabgaben produziert wurde, kann in der Schweiz zu einem günstigeren Preis angeboten werden. Mit zunehmendem CO2-Preis verschärfen sich diese Unterschiede, was zu Wettbewerbsnachteilen für die Schweizer Produzent*innen führen kann. </p><p>Ein CO2-Grenzausgleichsystem geht dieses Problem an, indem beim Eintritt in den Binnenmarkt die Differenz einer allfälligen tiefer liegenden CO2-Abgabe und unserer CO2-Abgabe verrechnet wird. Dies schützt die Schweizer Industrie vor Ökodumping-Preisen. Ein Grenzausgleichsystem setzt Anreize, Investitionen in die Dekarbonisierung der inländischen Industrie zu tätigen und das Risiko von Carbon-Leakage zu reduzieren. Gleichzeitig erhöhen sich dadurch die Anreize für andere Staaten, ihre klimapolitischen Massnahmen rasch umzusetzen und Treibhausgasemissionen ebenfalls mit einem Preisschild zu versehen. </p><p>Eine Studie von 2013 prüfte mögliche border adjustment mechanisms für die Schweiz. Sie kam zum Schluss, dass Grenzausgleichsmassnahmen bei energieintensiven und handelsexponierten Sektoren in einem grösseren Kontext zusammen mit den EU27+-Staaten angegangen werden sollen. Am 11. März 2021 hat sich das europäische Parlament für ein CO2-Grenzausgleichssystem ausgesprochen und der EU-Kommission den Auftrag zur Ausarbeitung eines WTO-konformen Grenzausgleichsystems gegeben. </p><p>Es bietet sich an, dass sich die Schweiz an der Erarbeitung eines solchen Systems beteiligt. Damit im europäischen Wirtschaftsraum die gleichen Spielregeln gelten, ist ein auf den europäischen Wirtschaftsraum abgestimmtes Grenzausgleichssystem anzustreben. Um zeitgerecht auf die internationalen Entwicklungen im Bereich CO2-Ausgleichssysteme reagieren zu können, soll der Gesetzgeber die notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen. </p><p>Im CO2-Gesetz unter Kapitel 4 soll eine Grenzausgleichsabgabe auf CO2-intensive Güter wie Mineralien und Metalle, Erdöl, Chemische Produkte, Holz, Papier und Textilien geregelt werden. Eine abschliessende Liste ist durch den Gesetzgeber zu bestimmen. Dabei sollen wettbewerbliche Überlegungen berücksichtigt werden, um Branchen, die stark von CO2-Dumping betroffen sind, zu schützen.</p><p>Ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus ist mit den WTO-Regeln vereinbar, wenn es nicht auf protektionistische Ziele ausgerichtet ist, sondern zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen beiträgt.</p>
- <p>Mit einem neuen Artikel 34bis im CO2-Gesetz sollen die Grundlagen für ein Grenzausgleichssystem für CO2-intensive Produkte gelegt werden, dabei sind die entsprechenden Entwicklungen in der EU zu berücksichtigen. Die Liste der Produkte ist durch den Gesetzgeber zu bestimmen.</p>
- Grundlagen für ein CO2-Grenzausgleichssystem schaffen
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- Index
- 1
- Texts
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- <p>Der Treibhausgas-Fussabdruck der Schweiz beläuft sich jährlich auf 114 Millionen Tonnen CO2-Äq (2018). 65 Prozent dieser Emissionen werden aber nicht in der Schweiz, sondern im Ausland verursacht. Verschiedene Massnahmen im CO2-Gesetz dienen zur Reduktion der inländischen Emissionen. Um den Bestrebungen der Schweiz nachzukommen, die Treibhausgasemissionen ganzheitlich zu reduzieren, dürfen Emissionen auf die Nettoeinfuhr von Waren und Dienstleistungen aber nicht ausser Acht gelassen werden. </p><p>Nicht alle Staaten haben vergleichbare CO2-Abgaben wie die Schweiz. Ein Produkt, das in einem Land ohne ökologische Mindeststandards oder CO2-Emissionsabgaben produziert wurde, kann in der Schweiz zu einem günstigeren Preis angeboten werden. Mit zunehmendem CO2-Preis verschärfen sich diese Unterschiede, was zu Wettbewerbsnachteilen für die Schweizer Produzent*innen führen kann. </p><p>Ein CO2-Grenzausgleichsystem geht dieses Problem an, indem beim Eintritt in den Binnenmarkt die Differenz einer allfälligen tiefer liegenden CO2-Abgabe und unserer CO2-Abgabe verrechnet wird. Dies schützt die Schweizer Industrie vor Ökodumping-Preisen. Ein Grenzausgleichsystem setzt Anreize, Investitionen in die Dekarbonisierung der inländischen Industrie zu tätigen und das Risiko von Carbon-Leakage zu reduzieren. Gleichzeitig erhöhen sich dadurch die Anreize für andere Staaten, ihre klimapolitischen Massnahmen rasch umzusetzen und Treibhausgasemissionen ebenfalls mit einem Preisschild zu versehen. </p><p>Eine Studie von 2013 prüfte mögliche border adjustment mechanisms für die Schweiz. Sie kam zum Schluss, dass Grenzausgleichsmassnahmen bei energieintensiven und handelsexponierten Sektoren in einem grösseren Kontext zusammen mit den EU27+-Staaten angegangen werden sollen. Am 11. März 2021 hat sich das europäische Parlament für ein CO2-Grenzausgleichssystem ausgesprochen und der EU-Kommission den Auftrag zur Ausarbeitung eines WTO-konformen Grenzausgleichsystems gegeben. </p><p>Es bietet sich an, dass sich die Schweiz an der Erarbeitung eines solchen Systems beteiligt. Damit im europäischen Wirtschaftsraum die gleichen Spielregeln gelten, ist ein auf den europäischen Wirtschaftsraum abgestimmtes Grenzausgleichssystem anzustreben. Um zeitgerecht auf die internationalen Entwicklungen im Bereich CO2-Ausgleichssysteme reagieren zu können, soll der Gesetzgeber die notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen. </p><p>Im CO2-Gesetz unter Kapitel 4 soll eine Grenzausgleichsabgabe auf CO2-intensive Güter wie Mineralien und Metalle, Erdöl, Chemische Produkte, Holz, Papier und Textilien geregelt werden. Eine abschliessende Liste ist durch den Gesetzgeber zu bestimmen. Dabei sollen wettbewerbliche Überlegungen berücksichtigt werden, um Branchen, die stark von CO2-Dumping betroffen sind, zu schützen.</p><p>Ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus ist mit den WTO-Regeln vereinbar, wenn es nicht auf protektionistische Ziele ausgerichtet ist, sondern zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen beiträgt.</p>
- <p>Mit einem neuen Artikel 34bis im CO2-Gesetz sollen die Grundlagen für ein Grenzausgleichssystem für CO2-intensive Produkte gelegt werden, dabei sind die entsprechenden Entwicklungen in der EU zu berücksichtigen. Die Liste der Produkte ist durch den Gesetzgeber zu bestimmen.</p>
- Grundlagen für ein CO2-Grenzausgleichssystem schaffen
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