Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern

ShortId
21.463
Id
20210463
Updated
16.06.2025 14:16
Language
de
Title
Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern
AdditionalIndexing
52;15;55
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Bis 2020 bestand eine schweizerische Holzmarktkommission (HMK). Diese verstand sich als informelles Forum, an dem Fragen zum Holzmarkt sowie technische Fragen und allgemeine Rahmenbedingungen besprochen wurden. Ständige Teilnehmer der HMK waren unter anderem WaldSchweiz, der Verband der schweizerischen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, sowie Holzindustrie Schweiz, die Dachorganisation der Schweizer Säger und verwandter Holzindustrie-Betriebe. Bis 2010 wurde die HMK durch das Bundesamt für Umwelt BAFU geleitet, seither nahm dieses als Beobachter an den Sitzungen der HMK teil. Die HMK veröffentlichte regelmässig Preisempfehlungen für Rundholz aus Schweizer Wäldern, und zwar differenziert nach Baumarten und Sortimente. Dies hatte sich während all der Jahre für Lieferanten und Abnehmer bewährt.</p><p>Die HMK wurde 2020 aufgelöst, nachdem WaldSchweiz und Holzindustrie Schweiz im Rahmen einer Marktbeobachtung der Wettbewerbskommission WEKO ein Auskunftsbegehren erhalten hatten. Seither publiziert WaldSchweiz nur noch historische Preise. Dabei werden die alle zwei Monate erhobenen Rohholzpreise der agristat (Schweizer Bauernverband) für Standardsortimente bei Fichte und Tanne veröffentlicht.</p><p>Die Preise für Rohholz aus Schweizer Wäldern sind seit mindestens 40 Jahren kontinuierlich gesunken, seit 1980 nominal im Durchschnitt um rund 50 Prozent. Im gleichen Zeitraum sind allein die Lohnkosten um rund 60 Prozent gestiegen. Da sich die Erntekosten trotz aller Bemühungen um mehr Effizienz kaum mehr senken lassen, arbeiten die meisten Forstbetriebe und Waldeigentümer seit Jahren defizitär. Als Folge davon sinkt die Bereitschaft, die Wälder trotzdem noch zu pflegen und zu nutzen und damit den wertvollen einheimischen Rohstoff Holz für die nachgelagerten Glieder der Wertschöpfungskette zur Verfügung zu stellen.</p><p>Daran vermag auch die aktuelle internationale Holzmarktkrise nichts zu ändern. Denn die Preise für Rohholz aus den Schweizer Wäldern sind 2021 im Vergleich zum Vorjahr noch nicht gestiegen. Die aktuellen Lieferengpässe auf dem internationalen Holzmarkt führen vielmehr vor Augen, dass künftig der Nutzung der Schweizer Wälder sowie der schweizerischen Holzindustrie mehr Beachtung zu schenken ist.</p><p>Im Bundesgesetz über die Landwirtschaft (LwG) findet sich seit 2004 eine gesetzliche Grundlage, die es den relevanten Organisationen und Branchen erlaubt, für Produzenten und Lieferanten von landwirtschaftlichen Produkte und ihren Abnehmern Richtpreise festzulegen (Art. 8a LwG). Es erscheint angezeigt, das Bundesgesetz über den Wald (WaG) für Rohholz (Stammholz, Industrieholz, Energieholz) aus Schweizer Wäldern mit einer analogen Bestimmung zu ergänzen. Dies würde es vor allem auch den rund 250 000 privaten Waldeigentümern ermöglichen, sich beim Verkauf von Rohholz aus ihren Wäldern an Marktpreisen zu orientieren.</p>
  • <p>Das Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG) sei derart zu ergänzen, dass für das in Schweizer Wäldern geerntete Rohholz (Stammholz, Industrieholz, Energieholz) zwischen den beteiligten Organisationen bzw. Branchen Richtpreise vereinbart werden können, wie dies bei landwirtschaftlichen Produkten gemäss Artikel 8a des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG) seit 2004 bereits der Fall ist.</p><p>Das Waldgesetz könnte zu diesem Zweck mit einem neuen Artikel 41a ergänzt werden, z.B. mit folgendem Wortlaut:</p><p>1 Die Organisationen der Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen können auf nationaler oder regionaler Ebene Richtpreise herausgeben, auf die sich die Lieferanten und die Abnehmer geeinigt haben.</p><p>2 Die Richtpreise sind nach Baumarten bzw. nach Sortimenten und Qualitätsabstufungen differenziert festzulegen.</p><p>3 Das einzelne Unternehmen kann nicht zur Einhaltung der Richtpreise gezwungen werden.</p>
  • Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bis 2020 bestand eine schweizerische Holzmarktkommission (HMK). Diese verstand sich als informelles Forum, an dem Fragen zum Holzmarkt sowie technische Fragen und allgemeine Rahmenbedingungen besprochen wurden. Ständige Teilnehmer der HMK waren unter anderem WaldSchweiz, der Verband der schweizerischen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, sowie Holzindustrie Schweiz, die Dachorganisation der Schweizer Säger und verwandter Holzindustrie-Betriebe. Bis 2010 wurde die HMK durch das Bundesamt für Umwelt BAFU geleitet, seither nahm dieses als Beobachter an den Sitzungen der HMK teil. Die HMK veröffentlichte regelmässig Preisempfehlungen für Rundholz aus Schweizer Wäldern, und zwar differenziert nach Baumarten und Sortimente. Dies hatte sich während all der Jahre für Lieferanten und Abnehmer bewährt.</p><p>Die HMK wurde 2020 aufgelöst, nachdem WaldSchweiz und Holzindustrie Schweiz im Rahmen einer Marktbeobachtung der Wettbewerbskommission WEKO ein Auskunftsbegehren erhalten hatten. Seither publiziert WaldSchweiz nur noch historische Preise. Dabei werden die alle zwei Monate erhobenen Rohholzpreise der agristat (Schweizer Bauernverband) für Standardsortimente bei Fichte und Tanne veröffentlicht.</p><p>Die Preise für Rohholz aus Schweizer Wäldern sind seit mindestens 40 Jahren kontinuierlich gesunken, seit 1980 nominal im Durchschnitt um rund 50 Prozent. Im gleichen Zeitraum sind allein die Lohnkosten um rund 60 Prozent gestiegen. Da sich die Erntekosten trotz aller Bemühungen um mehr Effizienz kaum mehr senken lassen, arbeiten die meisten Forstbetriebe und Waldeigentümer seit Jahren defizitär. Als Folge davon sinkt die Bereitschaft, die Wälder trotzdem noch zu pflegen und zu nutzen und damit den wertvollen einheimischen Rohstoff Holz für die nachgelagerten Glieder der Wertschöpfungskette zur Verfügung zu stellen.</p><p>Daran vermag auch die aktuelle internationale Holzmarktkrise nichts zu ändern. Denn die Preise für Rohholz aus den Schweizer Wäldern sind 2021 im Vergleich zum Vorjahr noch nicht gestiegen. Die aktuellen Lieferengpässe auf dem internationalen Holzmarkt führen vielmehr vor Augen, dass künftig der Nutzung der Schweizer Wälder sowie der schweizerischen Holzindustrie mehr Beachtung zu schenken ist.</p><p>Im Bundesgesetz über die Landwirtschaft (LwG) findet sich seit 2004 eine gesetzliche Grundlage, die es den relevanten Organisationen und Branchen erlaubt, für Produzenten und Lieferanten von landwirtschaftlichen Produkte und ihren Abnehmern Richtpreise festzulegen (Art. 8a LwG). Es erscheint angezeigt, das Bundesgesetz über den Wald (WaG) für Rohholz (Stammholz, Industrieholz, Energieholz) aus Schweizer Wäldern mit einer analogen Bestimmung zu ergänzen. Dies würde es vor allem auch den rund 250 000 privaten Waldeigentümern ermöglichen, sich beim Verkauf von Rohholz aus ihren Wäldern an Marktpreisen zu orientieren.</p>
    • <p>Das Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG) sei derart zu ergänzen, dass für das in Schweizer Wäldern geerntete Rohholz (Stammholz, Industrieholz, Energieholz) zwischen den beteiligten Organisationen bzw. Branchen Richtpreise vereinbart werden können, wie dies bei landwirtschaftlichen Produkten gemäss Artikel 8a des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG) seit 2004 bereits der Fall ist.</p><p>Das Waldgesetz könnte zu diesem Zweck mit einem neuen Artikel 41a ergänzt werden, z.B. mit folgendem Wortlaut:</p><p>1 Die Organisationen der Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen können auf nationaler oder regionaler Ebene Richtpreise herausgeben, auf die sich die Lieferanten und die Abnehmer geeinigt haben.</p><p>2 Die Richtpreise sind nach Baumarten bzw. nach Sortimenten und Qualitätsabstufungen differenziert festzulegen.</p><p>3 Das einzelne Unternehmen kann nicht zur Einhaltung der Richtpreise gezwungen werden.</p>
    • Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Bis 2020 bestand eine schweizerische Holzmarktkommission (HMK). Diese verstand sich als informelles Forum, an dem Fragen zum Holzmarkt sowie technische Fragen und allgemeine Rahmenbedingungen besprochen wurden. Ständige Teilnehmer der HMK waren unter anderem WaldSchweiz, der Verband der schweizerischen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, sowie Holzindustrie Schweiz, die Dachorganisation der Schweizer Säger und verwandter Holzindustrie-Betriebe. Bis 2010 wurde die HMK durch das Bundesamt für Umwelt BAFU geleitet, seither nahm dieses als Beobachter an den Sitzungen der HMK teil. Die HMK veröffentlichte regelmässig Preisempfehlungen für Rundholz aus Schweizer Wäldern, und zwar differenziert nach Baumarten und Sortimente. Dies hatte sich während all der Jahre für Lieferanten und Abnehmer bewährt.</p><p>Die HMK wurde 2020 aufgelöst, nachdem WaldSchweiz und Holzindustrie Schweiz im Rahmen einer Marktbeobachtung der Wettbewerbskommission WEKO ein Auskunftsbegehren erhalten hatten. Seither publiziert WaldSchweiz nur noch historische Preise. Dabei werden die alle zwei Monate erhobenen Rohholzpreise der agristat (Schweizer Bauernverband) für Standardsortimente bei Fichte und Tanne veröffentlicht.</p><p>Die Preise für Rohholz aus Schweizer Wäldern sind seit mindestens 40 Jahren kontinuierlich gesunken, seit 1980 nominal im Durchschnitt um rund 50 Prozent. Im gleichen Zeitraum sind allein die Lohnkosten um rund 60 Prozent gestiegen. Da sich die Erntekosten trotz aller Bemühungen um mehr Effizienz kaum mehr senken lassen, arbeiten die meisten Forstbetriebe und Waldeigentümer seit Jahren defizitär. Als Folge davon sinkt die Bereitschaft, die Wälder trotzdem noch zu pflegen und zu nutzen und damit den wertvollen einheimischen Rohstoff Holz für die nachgelagerten Glieder der Wertschöpfungskette zur Verfügung zu stellen.</p><p>Daran vermag auch die aktuelle internationale Holzmarktkrise nichts zu ändern. Denn die Preise für Rohholz aus den Schweizer Wäldern sind 2021 im Vergleich zum Vorjahr noch nicht gestiegen. Die aktuellen Lieferengpässe auf dem internationalen Holzmarkt führen vielmehr vor Augen, dass künftig der Nutzung der Schweizer Wälder sowie der schweizerischen Holzindustrie mehr Beachtung zu schenken ist.</p><p>Im Bundesgesetz über die Landwirtschaft (LwG) findet sich seit 2004 eine gesetzliche Grundlage, die es den relevanten Organisationen und Branchen erlaubt, für Produzenten und Lieferanten von landwirtschaftlichen Produkte und ihren Abnehmern Richtpreise festzulegen (Art. 8a LwG). Es erscheint angezeigt, das Bundesgesetz über den Wald (WaG) für Rohholz (Stammholz, Industrieholz, Energieholz) aus Schweizer Wäldern mit einer analogen Bestimmung zu ergänzen. Dies würde es vor allem auch den rund 250 000 privaten Waldeigentümern ermöglichen, sich beim Verkauf von Rohholz aus ihren Wäldern an Marktpreisen zu orientieren.</p>
    • <p>Das Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG) sei derart zu ergänzen, dass für das in Schweizer Wäldern geerntete Rohholz (Stammholz, Industrieholz, Energieholz) zwischen den beteiligten Organisationen bzw. Branchen Richtpreise vereinbart werden können, wie dies bei landwirtschaftlichen Produkten gemäss Artikel 8a des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG) seit 2004 bereits der Fall ist.</p><p>Das Waldgesetz könnte zu diesem Zweck mit einem neuen Artikel 41a ergänzt werden, z.B. mit folgendem Wortlaut:</p><p>1 Die Organisationen der Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen können auf nationaler oder regionaler Ebene Richtpreise herausgeben, auf die sich die Lieferanten und die Abnehmer geeinigt haben.</p><p>2 Die Richtpreise sind nach Baumarten bzw. nach Sortimenten und Qualitätsabstufungen differenziert festzulegen.</p><p>3 Das einzelne Unternehmen kann nicht zur Einhaltung der Richtpreise gezwungen werden.</p>
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