Verlängerung des Reduktionsziels im geltenden CO2-Gesetz

ShortId
21.477
Id
20210477
Updated
10.02.2026 21:01
Language
de
Title
Verlängerung des Reduktionsziels im geltenden CO2-Gesetz
AdditionalIndexing
15;66;2446;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Stimmbevölkerung hat die Totalrevision des CO2-Gesetzes, die auf 2022 in Ablösung des geltenden Rechts hätte in Kraft treten sollen, abgelehnt. Das geltende CO2-Gesetz vom 23. Dezember 2011 läuft zwar weiter, allerdings sind einige Instrumente befristet. Dazu gehören die Verminderungsverpflichtungen, mit welchen sich Unternehmen bestimmter Branchen von der CO2-Abgabe befreien können. Auch die Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe entfällt, wodurch viele Klimaschutzprojekte wie zum Beispiel Biogasanlagen nicht mehr ausreichend finanziert sind.</p>
  • <p>Das Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen vom 23. Dezember 2011 ist so zu ändern, dass das Reduktionsziel für Treibhausgasemissionen im Inland bis Ende 2024 fortgeschrieben wird.</p><p>Die im geltenden Recht vorgesehenen Massnahmen sollen weitergeführt werden. Es soll insbesondere verhindert werden, dass die Rückerstattung der CO2-Abgabe an Betreiber mit Verpflichtung zur Verminderung der Treibhausgasemissionen ab dem 1. Januar 2022 wegfällt.</p>
  • Verlängerung des Reduktionsziels im geltenden CO2-Gesetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Stimmbevölkerung hat die Totalrevision des CO2-Gesetzes, die auf 2022 in Ablösung des geltenden Rechts hätte in Kraft treten sollen, abgelehnt. Das geltende CO2-Gesetz vom 23. Dezember 2011 läuft zwar weiter, allerdings sind einige Instrumente befristet. Dazu gehören die Verminderungsverpflichtungen, mit welchen sich Unternehmen bestimmter Branchen von der CO2-Abgabe befreien können. Auch die Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe entfällt, wodurch viele Klimaschutzprojekte wie zum Beispiel Biogasanlagen nicht mehr ausreichend finanziert sind.</p>
    • <p>Das Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen vom 23. Dezember 2011 ist so zu ändern, dass das Reduktionsziel für Treibhausgasemissionen im Inland bis Ende 2024 fortgeschrieben wird.</p><p>Die im geltenden Recht vorgesehenen Massnahmen sollen weitergeführt werden. Es soll insbesondere verhindert werden, dass die Rückerstattung der CO2-Abgabe an Betreiber mit Verpflichtung zur Verminderung der Treibhausgasemissionen ab dem 1. Januar 2022 wegfällt.</p>
    • Verlängerung des Reduktionsziels im geltenden CO2-Gesetz
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Die Stimmbevölkerung hat die Totalrevision des CO2-Gesetzes, die auf 2022 in Ablösung des geltenden Rechts hätte in Kraft treten sollen, abgelehnt. Das geltende CO2-Gesetz vom 23. Dezember 2011 läuft zwar weiter, allerdings sind einige Instrumente befristet. Dazu gehören die Verminderungsverpflichtungen, mit welchen sich Unternehmen bestimmter Branchen von der CO2-Abgabe befreien können. Auch die Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe entfällt, wodurch viele Klimaschutzprojekte wie zum Beispiel Biogasanlagen nicht mehr ausreichend finanziert sind.</p>
    • <p>Das Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen vom 23. Dezember 2011 ist so zu ändern, dass das Reduktionsziel für Treibhausgasemissionen im Inland bis Ende 2024 fortgeschrieben wird.</p><p>Die im geltenden Recht vorgesehenen Massnahmen sollen weitergeführt werden. Es soll insbesondere verhindert werden, dass die Rückerstattung der CO2-Abgabe an Betreiber mit Verpflichtung zur Verminderung der Treibhausgasemissionen ab dem 1. Januar 2022 wegfällt.</p>
    • Verlängerung des Reduktionsziels im geltenden CO2-Gesetz

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