Bundesgesetz über die Weiterführung und Erleichterung der Beziehungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union

ShortId
21.480
Id
20210480
Updated
10.04.2024 19:02
Language
de
Title
Bundesgesetz über die Weiterführung und Erleichterung der Beziehungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union
AdditionalIndexing
10;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Konsolidierung, der kontinuierliche sowie ausgewogene Ausbau der Wirtschafts- und Kooperationsbeziehungen mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten kann nur durch die Klärung der institutionellen Regeln zwischen den beiden Vertragsparteien für die bestehenden und künftigen bilateralen Abkommen erreicht werden.</p><p>In diesem Bundesgesetz sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:</p><p>- Die Verhandlungen über den Abschluss eines Abkommens zur Erleichterung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Klärung der institutionellen Fragen oder einer anderen zukunftsfähigen und tragfähigen institutionellen Regelung werden vom Bundesrat zum nächstmöglichen Termin aufgenommen.</p><p>- Der Bundesrat schafft die Grundlagen für den Verhandlungsbeginn mit einem regelmässigen strukturierten politischen Dialog mit der Europäischen Union auf ministerieller Ebene. Die Parteien legen dabei regelmässig Partnerschaftsprioritäten Schweiz-EU fest. </p><p>- Die Aussenpolitischen Kommissionen der Bundesversammlung und die Kantone werden über den politischen Dialog zeitnah informiert und können Leitlinien zur Stärkung von Demokratie und Souveränität empfehlen. Im Aussenpolitischen Bericht wird jährlich eine Bewertung des Dialogs vorgenommen und über die Umsetzung der Partnerschaftsprioritäten in der Weiterentwicklung der bilateralen Beziehung berichtet.</p><p>- Der Bundesrat treibt die Rechtsharmonisierung rasch umfassend voran und legt die Prioritäten für zukünftige Marktzugangsabkommen und den Abschluss von weiteren Kooperationsabkommen fest.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 Abs. 3 des Parlamentsgesetzes ergreift die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates folgende Parlamentarische Initiative: </p><p>Der Bundsrat soll im Rahmen des strukturierten politischen Dialogs mit der EU die Klärung der institutionellen Regeln für die Weiterführung und Erleichterung der Beziehungen mit der Europäischen Union anstreben, um die Interessen der Schweiz wahren zu können. Die Eckwerte für den Dialog sowie die Rolle und den Einbezug des Parlaments und der Kantone sollen in einem Bundesgesetz festgehalten werden.</p>
  • Bundesgesetz über die Weiterführung und Erleichterung der Beziehungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Konsolidierung, der kontinuierliche sowie ausgewogene Ausbau der Wirtschafts- und Kooperationsbeziehungen mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten kann nur durch die Klärung der institutionellen Regeln zwischen den beiden Vertragsparteien für die bestehenden und künftigen bilateralen Abkommen erreicht werden.</p><p>In diesem Bundesgesetz sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:</p><p>- Die Verhandlungen über den Abschluss eines Abkommens zur Erleichterung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Klärung der institutionellen Fragen oder einer anderen zukunftsfähigen und tragfähigen institutionellen Regelung werden vom Bundesrat zum nächstmöglichen Termin aufgenommen.</p><p>- Der Bundesrat schafft die Grundlagen für den Verhandlungsbeginn mit einem regelmässigen strukturierten politischen Dialog mit der Europäischen Union auf ministerieller Ebene. Die Parteien legen dabei regelmässig Partnerschaftsprioritäten Schweiz-EU fest. </p><p>- Die Aussenpolitischen Kommissionen der Bundesversammlung und die Kantone werden über den politischen Dialog zeitnah informiert und können Leitlinien zur Stärkung von Demokratie und Souveränität empfehlen. Im Aussenpolitischen Bericht wird jährlich eine Bewertung des Dialogs vorgenommen und über die Umsetzung der Partnerschaftsprioritäten in der Weiterentwicklung der bilateralen Beziehung berichtet.</p><p>- Der Bundesrat treibt die Rechtsharmonisierung rasch umfassend voran und legt die Prioritäten für zukünftige Marktzugangsabkommen und den Abschluss von weiteren Kooperationsabkommen fest.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 Abs. 3 des Parlamentsgesetzes ergreift die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates folgende Parlamentarische Initiative: </p><p>Der Bundsrat soll im Rahmen des strukturierten politischen Dialogs mit der EU die Klärung der institutionellen Regeln für die Weiterführung und Erleichterung der Beziehungen mit der Europäischen Union anstreben, um die Interessen der Schweiz wahren zu können. Die Eckwerte für den Dialog sowie die Rolle und den Einbezug des Parlaments und der Kantone sollen in einem Bundesgesetz festgehalten werden.</p>
    • Bundesgesetz über die Weiterführung und Erleichterung der Beziehungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union

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