Indirekter Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative. Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050

ShortId
21.501
Id
20210501
Updated
10.02.2026 20:40
Language
de
Title
Indirekter Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative. Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050
AdditionalIndexing
52;04;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 2011 über die Reduktion der CO2-Emissionen, werden geändert, damit folgende Punkte erfüllt werden:</p><p>1. Der Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe ist so weit zu vermindern, als dies technisch möglich, wirtschaftlich tragbar und mit der Sicherheit des Landes und dem Schutz der Bevölkerung vereinbar ist.</p><p>2. Die Wirkung der vom Menschen verursachten und in der Schweiz anfallenden Treibhausgasemissionen auf das Klima muss spätestens ab 2050 durch sichere Treibhausgassenken im In- und Ausland dauerhaft ausgeglichen werden.</p><p>3. Es wird ein Absenkpfad für die Treibhausgasemissionen bis 2050 festgelegt. Die Zwischenziele werden so festgelegt, dass die kumulierte Menge der emittierten Treibhausgase mit den im Rahmen des Pariser Abkommens von 2015 eingegangenen Verpflichtungen und den neuesten wissenschaftlichen Daten in Einklang steht.</p><p>4. Die Massnahmen sind auf eine Stärkung der Volkswirtschaft und auf Sozialverträglichkeit ausgerichtet. Sie berücksichtigen die Situation der Berg- und Randgebiete und nutzen insbesondere Instrumente zur Förderung von Forschung, Innovation und Technologie.</p><p>Die Gesetzesrevision im Rahmen der vorliegenden Kommissionsinitiative stellt einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)" dar. Sie tritt nur in Kraft, wenn die Volksinitiative zurückgezogen oder in der Volksabstimmung abgelehnt wird. </p>
  • Indirekter Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative. Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20210055
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 2011 über die Reduktion der CO2-Emissionen, werden geändert, damit folgende Punkte erfüllt werden:</p><p>1. Der Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe ist so weit zu vermindern, als dies technisch möglich, wirtschaftlich tragbar und mit der Sicherheit des Landes und dem Schutz der Bevölkerung vereinbar ist.</p><p>2. Die Wirkung der vom Menschen verursachten und in der Schweiz anfallenden Treibhausgasemissionen auf das Klima muss spätestens ab 2050 durch sichere Treibhausgassenken im In- und Ausland dauerhaft ausgeglichen werden.</p><p>3. Es wird ein Absenkpfad für die Treibhausgasemissionen bis 2050 festgelegt. Die Zwischenziele werden so festgelegt, dass die kumulierte Menge der emittierten Treibhausgase mit den im Rahmen des Pariser Abkommens von 2015 eingegangenen Verpflichtungen und den neuesten wissenschaftlichen Daten in Einklang steht.</p><p>4. Die Massnahmen sind auf eine Stärkung der Volkswirtschaft und auf Sozialverträglichkeit ausgerichtet. Sie berücksichtigen die Situation der Berg- und Randgebiete und nutzen insbesondere Instrumente zur Förderung von Forschung, Innovation und Technologie.</p><p>Die Gesetzesrevision im Rahmen der vorliegenden Kommissionsinitiative stellt einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)" dar. Sie tritt nur in Kraft, wenn die Volksinitiative zurückgezogen oder in der Volksabstimmung abgelehnt wird. </p>
    • Indirekter Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative. Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 2011 über die Reduktion der CO2-Emissionen, werden geändert, damit folgende Punkte erfüllt werden:</p><p>1. Der Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe ist so weit zu vermindern, als dies technisch möglich, wirtschaftlich tragbar und mit der Sicherheit des Landes und dem Schutz der Bevölkerung vereinbar ist.</p><p>2. Die Wirkung der vom Menschen verursachten und in der Schweiz anfallenden Treibhausgasemissionen auf das Klima muss spätestens ab 2050 durch sichere Treibhausgassenken im In- und Ausland dauerhaft ausgeglichen werden.</p><p>3. Es wird ein Absenkpfad für die Treibhausgasemissionen bis 2050 festgelegt. Die Zwischenziele werden so festgelegt, dass die kumulierte Menge der emittierten Treibhausgase mit den im Rahmen des Pariser Abkommens von 2015 eingegangenen Verpflichtungen und den neuesten wissenschaftlichen Daten in Einklang steht.</p><p>4. Die Massnahmen sind auf eine Stärkung der Volkswirtschaft und auf Sozialverträglichkeit ausgerichtet. Sie berücksichtigen die Situation der Berg- und Randgebiete und nutzen insbesondere Instrumente zur Förderung von Forschung, Innovation und Technologie.</p><p>Die Gesetzesrevision im Rahmen der vorliegenden Kommissionsinitiative stellt einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)" dar. Sie tritt nur in Kraft, wenn die Volksinitiative zurückgezogen oder in der Volksabstimmung abgelehnt wird. </p>
    • Indirekter Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative. Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050
  • Index
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    Texts
    • <p>Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 2011 über die Reduktion der CO2-Emissionen, werden geändert, damit folgende Punkte erfüllt werden:</p><p>1. Der Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe ist so weit zu vermindern, als dies technisch möglich, wirtschaftlich tragbar und mit der Sicherheit des Landes und dem Schutz der Bevölkerung vereinbar ist.</p><p>2. Die Wirkung der vom Menschen verursachten und in der Schweiz anfallenden Treibhausgasemissionen auf das Klima muss spätestens ab 2050 durch sichere Treibhausgassenken im In- und Ausland dauerhaft ausgeglichen werden.</p><p>3. Es wird ein Absenkpfad für die Treibhausgasemissionen bis 2050 festgelegt. Die Zwischenziele werden so festgelegt, dass die kumulierte Menge der emittierten Treibhausgase mit den im Rahmen des Pariser Abkommens von 2015 eingegangenen Verpflichtungen und den neuesten wissenschaftlichen Daten in Einklang steht.</p><p>4. Die Massnahmen sind auf eine Stärkung der Volkswirtschaft und auf Sozialverträglichkeit ausgerichtet. Sie berücksichtigen die Situation der Berg- und Randgebiete und nutzen insbesondere Instrumente zur Förderung von Forschung, Innovation und Technologie.</p><p>Die Gesetzesrevision im Rahmen der vorliegenden Kommissionsinitiative stellt einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)" dar. Sie tritt nur in Kraft, wenn die Volksinitiative zurückgezogen oder in der Volksabstimmung abgelehnt wird. </p>
    • Indirekter Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative. Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050
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    Texts
    • <p>Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 2011 über die Reduktion der CO2-Emissionen, werden geändert, damit folgende Punkte erfüllt werden:</p><p>1. Der Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe ist so weit zu vermindern, als dies technisch möglich, wirtschaftlich tragbar und mit der Sicherheit des Landes und dem Schutz der Bevölkerung vereinbar ist.</p><p>2. Die Wirkung der vom Menschen verursachten und in der Schweiz anfallenden Treibhausgasemissionen auf das Klima muss spätestens ab 2050 durch sichere Treibhausgassenken im In- und Ausland dauerhaft ausgeglichen werden.</p><p>3. Es wird ein Absenkpfad für die Treibhausgasemissionen bis 2050 festgelegt. Die Zwischenziele werden so festgelegt, dass die kumulierte Menge der emittierten Treibhausgase mit den im Rahmen des Pariser Abkommens von 2015 eingegangenen Verpflichtungen und den neuesten wissenschaftlichen Daten in Einklang steht.</p><p>4. Die Massnahmen sind auf eine Stärkung der Volkswirtschaft und auf Sozialverträglichkeit ausgerichtet. Sie berücksichtigen die Situation der Berg- und Randgebiete und nutzen insbesondere Instrumente zur Förderung von Forschung, Innovation und Technologie.</p><p>Die Gesetzesrevision im Rahmen der vorliegenden Kommissionsinitiative stellt einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)" dar. Sie tritt nur in Kraft, wenn die Volksinitiative zurückgezogen oder in der Volksabstimmung abgelehnt wird. </p>
    • Indirekter Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative. Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050
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    Texts
    • <p>Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 2011 über die Reduktion der CO2-Emissionen, werden geändert, damit folgende Punkte erfüllt werden:</p><p>1. Der Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe ist so weit zu vermindern, als dies technisch möglich, wirtschaftlich tragbar und mit der Sicherheit des Landes und dem Schutz der Bevölkerung vereinbar ist.</p><p>2. Die Wirkung der vom Menschen verursachten und in der Schweiz anfallenden Treibhausgasemissionen auf das Klima muss spätestens ab 2050 durch sichere Treibhausgassenken im In- und Ausland dauerhaft ausgeglichen werden.</p><p>3. Es wird ein Absenkpfad für die Treibhausgasemissionen bis 2050 festgelegt. Die Zwischenziele werden so festgelegt, dass die kumulierte Menge der emittierten Treibhausgase mit den im Rahmen des Pariser Abkommens von 2015 eingegangenen Verpflichtungen und den neuesten wissenschaftlichen Daten in Einklang steht.</p><p>4. Die Massnahmen sind auf eine Stärkung der Volkswirtschaft und auf Sozialverträglichkeit ausgerichtet. Sie berücksichtigen die Situation der Berg- und Randgebiete und nutzen insbesondere Instrumente zur Förderung von Forschung, Innovation und Technologie.</p><p>Die Gesetzesrevision im Rahmen der vorliegenden Kommissionsinitiative stellt einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)" dar. Sie tritt nur in Kraft, wenn die Volksinitiative zurückgezogen oder in der Volksabstimmung abgelehnt wird. </p>
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