Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft

ShortId
21.502
Id
20210502
Updated
10.02.2026 20:08
Language
de
Title
Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft
AdditionalIndexing
52;55
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) soll analog der Zuständigkeitsordnung für das (geschützte) Steinwild präventiv die Regulierung von Wolfsbeständen durch die Wildhut ermöglicht werden. Als zusätzliche Massnahme zum zumutbaren Herdenschutz soll die Regulierung von Wolfsbeständen zulässig sein, wo aufgrund der hohen Wolfsdichte die Landwirtschaft gefährdet ist. Für diese Gebiete soll die Entfernung von Wolfsrudeln oder Teilen davon zulässig sein. Die geplanten Regulierungsmassnahmen sowie deren Zielsetzung (Stabilisierung oder Reduktion) sind von den Kantonen zu begründen. Wölfe, die auffallen, weil sie Siedlungen und Menschen bedrohlich nahekommen oder den Herdenschutz umgehen, sollen erlegt werden dürfen.</p>
  • Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) soll analog der Zuständigkeitsordnung für das (geschützte) Steinwild präventiv die Regulierung von Wolfsbeständen durch die Wildhut ermöglicht werden. Als zusätzliche Massnahme zum zumutbaren Herdenschutz soll die Regulierung von Wolfsbeständen zulässig sein, wo aufgrund der hohen Wolfsdichte die Landwirtschaft gefährdet ist. Für diese Gebiete soll die Entfernung von Wolfsrudeln oder Teilen davon zulässig sein. Die geplanten Regulierungsmassnahmen sowie deren Zielsetzung (Stabilisierung oder Reduktion) sind von den Kantonen zu begründen. Wölfe, die auffallen, weil sie Siedlungen und Menschen bedrohlich nahekommen oder den Herdenschutz umgehen, sollen erlegt werden dürfen.</p>
    • Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) soll analog der Zuständigkeitsordnung für das (geschützte) Steinwild präventiv die Regulierung von Wolfsbeständen durch die Wildhut ermöglicht werden. Als zusätzliche Massnahme zum zumutbaren Herdenschutz soll die Regulierung von Wolfsbeständen zulässig sein, wo aufgrund der hohen Wolfsdichte die Landwirtschaft gefährdet ist. Für diese Gebiete soll die Entfernung von Wolfsrudeln oder Teilen davon zulässig sein. Die geplanten Regulierungsmassnahmen sowie deren Zielsetzung (Stabilisierung oder Reduktion) sind von den Kantonen zu begründen. Wölfe, die auffallen, weil sie Siedlungen und Menschen bedrohlich nahekommen oder den Herdenschutz umgehen, sollen erlegt werden dürfen.</p>
    • Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft

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