Rechtsgrundlagen zur Budgetberatung. Änderungsbedarf

ShortId
21.503
Id
20210503
Updated
08.04.2025 23:59
Language
de
Title
Rechtsgrundlagen zur Budgetberatung. Änderungsbedarf
AdditionalIndexing
24;04;421
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem Voranschlag 2017 wurde das Neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) eingeführt. Die heutige parlamentarische Budgetberatung unterscheidet sich zum Teil stark von der Praxis der Bundesversammlung bis zur Einführung des NFB. Dies ist insbesondere auf die erweiterten rechtlichen Möglichkeiten des Parlaments bei der Beratung des Voranschlags mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan zurückzuführen.</p><p>Die Erfahrungen aus der fünfjährigen Praxis seit der Einführung des NFB haben gewisse Kinderkrankheiten zu Tage gefördert. Diese sind zwar nicht gravierend, könnten aber zu inkohärenten Beschlüssen der Bundesversammlung führen, da das Parlamentsgesetz (ParlG) für die verschiedenen Bundesbeschlüsse zum Voranschlag in Sachen Eintreten, Gesamtabstimmung und Rechtsfolge der Ablehnung des Einigungsantrags unterschiedliche Regelungen vorsieht.</p><p>Die Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte haben sich am 8. September 2021 mit dieser Problematik befasst. Sie kamen einhellig zum Schluss, dass die aktuelle Rechtslage teilweise unbefriedigend ist und es unter den verschiedenen Bundesbeschlüssen zum Budget mehr Kohärenz braucht. Die Kommissionen haben die Einreichung einer Kommissionsinitiative beschlossen, mit der die bestehenden Rechtsgrundlagen zur parlamentarischen Budgetberatung angepasst werden sollen.</p>
  • <p>Die Rechtsgrundlagen zur parlamentarischen Budgetberatung sind so anzupassen, dass beim Verfahren zur Annahme der drei wichtigsten Bundesbeschlüsse zum Voranschlag (Bundesbeschluss Ia über den Voranschlag, Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag und Bundesbeschluss II über den Finanzplan) grössere Kohärenz gewährleistet ist.&nbsp;</p>
  • Rechtsgrundlagen zur Budgetberatung. Änderungsbedarf
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem Voranschlag 2017 wurde das Neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) eingeführt. Die heutige parlamentarische Budgetberatung unterscheidet sich zum Teil stark von der Praxis der Bundesversammlung bis zur Einführung des NFB. Dies ist insbesondere auf die erweiterten rechtlichen Möglichkeiten des Parlaments bei der Beratung des Voranschlags mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan zurückzuführen.</p><p>Die Erfahrungen aus der fünfjährigen Praxis seit der Einführung des NFB haben gewisse Kinderkrankheiten zu Tage gefördert. Diese sind zwar nicht gravierend, könnten aber zu inkohärenten Beschlüssen der Bundesversammlung führen, da das Parlamentsgesetz (ParlG) für die verschiedenen Bundesbeschlüsse zum Voranschlag in Sachen Eintreten, Gesamtabstimmung und Rechtsfolge der Ablehnung des Einigungsantrags unterschiedliche Regelungen vorsieht.</p><p>Die Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte haben sich am 8. September 2021 mit dieser Problematik befasst. Sie kamen einhellig zum Schluss, dass die aktuelle Rechtslage teilweise unbefriedigend ist und es unter den verschiedenen Bundesbeschlüssen zum Budget mehr Kohärenz braucht. Die Kommissionen haben die Einreichung einer Kommissionsinitiative beschlossen, mit der die bestehenden Rechtsgrundlagen zur parlamentarischen Budgetberatung angepasst werden sollen.</p>
    • <p>Die Rechtsgrundlagen zur parlamentarischen Budgetberatung sind so anzupassen, dass beim Verfahren zur Annahme der drei wichtigsten Bundesbeschlüsse zum Voranschlag (Bundesbeschluss Ia über den Voranschlag, Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag und Bundesbeschluss II über den Finanzplan) grössere Kohärenz gewährleistet ist.&nbsp;</p>
    • Rechtsgrundlagen zur Budgetberatung. Änderungsbedarf
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Mit dem Voranschlag 2017 wurde das Neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) eingeführt. Die heutige parlamentarische Budgetberatung unterscheidet sich zum Teil stark von der Praxis der Bundesversammlung bis zur Einführung des NFB. Dies ist insbesondere auf die erweiterten rechtlichen Möglichkeiten des Parlaments bei der Beratung des Voranschlags mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan zurückzuführen.</p><p>Die Erfahrungen aus der fünfjährigen Praxis seit der Einführung des NFB haben gewisse Kinderkrankheiten zu Tage gefördert. Diese sind zwar nicht gravierend, könnten aber zu inkohärenten Beschlüssen der Bundesversammlung führen, da das Parlamentsgesetz (ParlG) für die verschiedenen Bundesbeschlüsse zum Voranschlag in Sachen Eintreten, Gesamtabstimmung und Rechtsfolge der Ablehnung des Einigungsantrags unterschiedliche Regelungen vorsieht.</p><p>Die Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte haben sich am 8. September 2021 mit dieser Problematik befasst. Sie kamen einhellig zum Schluss, dass die aktuelle Rechtslage teilweise unbefriedigend ist und es unter den verschiedenen Bundesbeschlüssen zum Budget mehr Kohärenz braucht. Die Kommissionen haben die Einreichung einer Kommissionsinitiative beschlossen, mit der die bestehenden Rechtsgrundlagen zur parlamentarischen Budgetberatung angepasst werden sollen.</p>
    • <p>Die Rechtsgrundlagen zur parlamentarischen Budgetberatung sind so anzupassen, dass beim Verfahren zur Annahme der drei wichtigsten Bundesbeschlüsse zum Voranschlag (Bundesbeschluss Ia über den Voranschlag, Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag und Bundesbeschluss II über den Finanzplan) grössere Kohärenz gewährleistet ist.&nbsp;</p>
    • Rechtsgrundlagen zur Budgetberatung. Änderungsbedarf

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