Fondsgebühren in der Säule 3a
- ShortId
-
21.1054
- Id
-
20211054
- Updated
-
24.06.2025 22:02
- Language
-
de
- Title
-
Fondsgebühren in der Säule 3a
- AdditionalIndexing
-
2836;15;24;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Auf dem Markt für 3a-Vorsorgelösungen, auf dem ein breiter Wettbewerb mit unterschiedlichen Wertschriftenportfolien (von kollektiven Kapitalanlagen oder Anlagestiftungen) stattfindet, variieren die Kosten der einzelnen Lösungen. Die Höhe der Gebühren hängt neben der strategischen Anlageallokation in verschiedene Finanzinstrumente wie Aktien oder Obligationen unter anderem davon ab, ob die Portfolien aktiv oder passiv (sogenannte Index-Anlagen) gemanagt sind. Isolierte Kostenvergleiche tragen den unterschiedlichen Produktmerkmalen nicht Rechnung. Entscheidend ist, dass über den Wettbewerb unter den Anbietern ein breites Angebot an 3a-Vorsorgelösungen ermöglicht wird und eine Wahlfreiheit für die Anleger besteht. Der Bundesrat geht davon aus, dass hierfür die entsprechenden Rahmenbedingungen gegeben sind.</p><p>2. und 3. Aus Sicht des Bundesrates sollte sich ein funktionierender Wettbewerb zwischen den Anbietern in angemessenen Kosten für 3a-Vorsorgelösungen niederschlagen. Dabei ist Transparenz für die gesamten Kosten förderlich.</p><p>Aktuell wird bei Fonds gemäss Selbstregulierungsrichtlinie des Assetmanagement-Branchenverbands (AMAS) die Total Expense Ratio (TER) ausgewiesen. Diese beinhaltet jedoch die Kosten allfälliger Drittfonds sowie fondsinterne Transaktionskosten (Courtagen) nicht, welche zum Beispiel bei der in der Schweiz wenig gebräuchlichen Real TER (RTER) abgedeckt wären. Zudem sehen die Bestimmungen zum Basisinformationsblatt (BIB) gemäss FIDLEG gegenüber der TER eine umfassendere und breitere Kostenaufgliederung vor. Diese umfasst auch einmalige Kosten wie Aus- und Rücknahmegebühren und laufende Kosten wie Performance-Gebühren und Portfolio-Transaktionskosten. Nach Ablauf einer Übergangsfrist wird ein BIB u.a. für alle Fonds verfügbar sein, die Privatkundinnen und Privatkunden angeboten werden. Zu diesen fondsspezifischen Kosten kommen noch allfällige Depotgebühren hinzu. Eine transparentere und einheitlichere Darstellung aller relevanten Kosten kann den Kunden die Auswahl nach günstigen Lösungen erleichtern und somit den Wettbewerb fördern. Dazu können Marktteilnehmende, zu denen auch Vergleichsportale gehören, beitragen. Einen Regulierungsbedarf auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe sieht der Bundesrat zurzeit nicht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Fondsgebühren in der Säule 3a sind in der Regel deutlich höher als die Gebühren vergleichbarer Index-Anlagen. Zudem ist es für Anlegerinnen und Anleger ohne Fachkenntnisse schwierig, die Angebote zu vergleichen, da die Anbieter unterschiedliche und teilweise versteckte Gebühren verrechnen.</p><p>Der Gesetzgeber wollte mit der Steuerbefreiung von Einzahlungen in die 3. Säule die private Altersvorsorge der Bevölkerung stärken, wegen hoher Gebühren wird dieser Anreiz jedoch relativiert. </p><p>Aufgrund dieser Situation bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Höhe der Fondsgebühren in der Säule 3a?</p><p>2. Mit welchen Instrumenten oder Massnahmen könnten die Fondsgebühren gesenkt werden?</p><p>3. Wie könnte die Vergleichbarkeit der Fondsgebühren verbessert werden?</p>
- Fondsgebühren in der Säule 3a
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Auf dem Markt für 3a-Vorsorgelösungen, auf dem ein breiter Wettbewerb mit unterschiedlichen Wertschriftenportfolien (von kollektiven Kapitalanlagen oder Anlagestiftungen) stattfindet, variieren die Kosten der einzelnen Lösungen. Die Höhe der Gebühren hängt neben der strategischen Anlageallokation in verschiedene Finanzinstrumente wie Aktien oder Obligationen unter anderem davon ab, ob die Portfolien aktiv oder passiv (sogenannte Index-Anlagen) gemanagt sind. Isolierte Kostenvergleiche tragen den unterschiedlichen Produktmerkmalen nicht Rechnung. Entscheidend ist, dass über den Wettbewerb unter den Anbietern ein breites Angebot an 3a-Vorsorgelösungen ermöglicht wird und eine Wahlfreiheit für die Anleger besteht. Der Bundesrat geht davon aus, dass hierfür die entsprechenden Rahmenbedingungen gegeben sind.</p><p>2. und 3. Aus Sicht des Bundesrates sollte sich ein funktionierender Wettbewerb zwischen den Anbietern in angemessenen Kosten für 3a-Vorsorgelösungen niederschlagen. Dabei ist Transparenz für die gesamten Kosten förderlich.</p><p>Aktuell wird bei Fonds gemäss Selbstregulierungsrichtlinie des Assetmanagement-Branchenverbands (AMAS) die Total Expense Ratio (TER) ausgewiesen. Diese beinhaltet jedoch die Kosten allfälliger Drittfonds sowie fondsinterne Transaktionskosten (Courtagen) nicht, welche zum Beispiel bei der in der Schweiz wenig gebräuchlichen Real TER (RTER) abgedeckt wären. Zudem sehen die Bestimmungen zum Basisinformationsblatt (BIB) gemäss FIDLEG gegenüber der TER eine umfassendere und breitere Kostenaufgliederung vor. Diese umfasst auch einmalige Kosten wie Aus- und Rücknahmegebühren und laufende Kosten wie Performance-Gebühren und Portfolio-Transaktionskosten. Nach Ablauf einer Übergangsfrist wird ein BIB u.a. für alle Fonds verfügbar sein, die Privatkundinnen und Privatkunden angeboten werden. Zu diesen fondsspezifischen Kosten kommen noch allfällige Depotgebühren hinzu. Eine transparentere und einheitlichere Darstellung aller relevanten Kosten kann den Kunden die Auswahl nach günstigen Lösungen erleichtern und somit den Wettbewerb fördern. Dazu können Marktteilnehmende, zu denen auch Vergleichsportale gehören, beitragen. Einen Regulierungsbedarf auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe sieht der Bundesrat zurzeit nicht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Fondsgebühren in der Säule 3a sind in der Regel deutlich höher als die Gebühren vergleichbarer Index-Anlagen. Zudem ist es für Anlegerinnen und Anleger ohne Fachkenntnisse schwierig, die Angebote zu vergleichen, da die Anbieter unterschiedliche und teilweise versteckte Gebühren verrechnen.</p><p>Der Gesetzgeber wollte mit der Steuerbefreiung von Einzahlungen in die 3. Säule die private Altersvorsorge der Bevölkerung stärken, wegen hoher Gebühren wird dieser Anreiz jedoch relativiert. </p><p>Aufgrund dieser Situation bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Höhe der Fondsgebühren in der Säule 3a?</p><p>2. Mit welchen Instrumenten oder Massnahmen könnten die Fondsgebühren gesenkt werden?</p><p>3. Wie könnte die Vergleichbarkeit der Fondsgebühren verbessert werden?</p>
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