Schweizer Wolfspopulation. Geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren

ShortId
21.3002
Id
20213002
Updated
24.06.2025 23:44
Language
de
Title
Schweizer Wolfspopulation. Geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren
AdditionalIndexing
52;55
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Im Jahr 1995 tauchte der erste Wolf wieder in der Schweiz auf. Zuerst handelte es sich um Einzeltiere. Doch inzwischen gibt es in der Schweiz acht Rudel. Der Bestand der Wölfe nimmt exponentiell zu. Alleine zwischen Ende 2019 und Herbst 2020 vermehrte sich der Bestand von geschätzten 80 auf geschätzte 100 Wölfe. Mit der zunehmenden Zahl von Wölfen steigen die Konflikte mit der Landwirtschaft. Der Tourismus muss wegen der Herdenschutzmassnahmen immer mehr Einschränkungen hinnehmen und Wölfe tauchen zunehmend im Siedlungsgebiet auf. </p><p></p><p>Das Schweizer Stimmvolk hat am 27. September 2020 eine Revision des Jagdgesetzes mit 51,9 Prozent knapp angelehnt. Diese Revision hätte zu einer Entschärfung der Situation beitragen können. Im Abstimmungskampf wurde auch von Seiten der Gegner des revidierten Jagdgesetzes betont, dass es einen neuen Umgang mit dem Wolf brauche. Kritisiert wurden vor allem andere Elemente des Jagdgesetzes. Den Volksentscheid gilt es zu respektieren. Doch in Anbetracht der herrschenden Dynamik der Schweizer Wolfspopulation muss zeitnah eine pragmatische Lösung gefunden werden. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, den Handlungsspielraum innerhalb des geltenden Jagdgesetzes auszunutzen, um das Nebeneinander von Mensch, Nutztieren und Grossraubtieren zu ermöglichen. Insbesondere soll die Entnahme von schadenstiftenden oder verhaltensauffälligen Tieren rascher erfolgen können. So sind die Schwellenwerte für die Regulierung von Wölfen herabzusetzen und neue Schwellenwerte für Risse an Äquiden und Grossvieh zu bestimmen. Zudem soll der Bundesrat Massnahmen für die Verstärkung und Ausweitung des Herdenschutzes treffen, namentlich auf Alp-, Heim- und Vorweiden sowie für Äquiden und Grossvieh. Die Ausführungsbestimmungen müssen auch so angepasst werden, dass eine Gewöhnung an oder Gefährdung von Menschen durch den Wolf oder Wolfsrudel zu jedem Zeitpunkt ausgeschlossen werden kann.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Handlungsspielraum innerhalb des geltenden Jagdgesetzes auszunutzen und durch Anpassungen auf Verordnungsstufe und der Ausführungsbestimmungen die Voraussetzungen zu schaffen für eine geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren.</p>
  • Schweizer Wolfspopulation. Geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20204340
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Jahr 1995 tauchte der erste Wolf wieder in der Schweiz auf. Zuerst handelte es sich um Einzeltiere. Doch inzwischen gibt es in der Schweiz acht Rudel. Der Bestand der Wölfe nimmt exponentiell zu. Alleine zwischen Ende 2019 und Herbst 2020 vermehrte sich der Bestand von geschätzten 80 auf geschätzte 100 Wölfe. Mit der zunehmenden Zahl von Wölfen steigen die Konflikte mit der Landwirtschaft. Der Tourismus muss wegen der Herdenschutzmassnahmen immer mehr Einschränkungen hinnehmen und Wölfe tauchen zunehmend im Siedlungsgebiet auf. </p><p></p><p>Das Schweizer Stimmvolk hat am 27. September 2020 eine Revision des Jagdgesetzes mit 51,9 Prozent knapp angelehnt. Diese Revision hätte zu einer Entschärfung der Situation beitragen können. Im Abstimmungskampf wurde auch von Seiten der Gegner des revidierten Jagdgesetzes betont, dass es einen neuen Umgang mit dem Wolf brauche. Kritisiert wurden vor allem andere Elemente des Jagdgesetzes. Den Volksentscheid gilt es zu respektieren. Doch in Anbetracht der herrschenden Dynamik der Schweizer Wolfspopulation muss zeitnah eine pragmatische Lösung gefunden werden. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, den Handlungsspielraum innerhalb des geltenden Jagdgesetzes auszunutzen, um das Nebeneinander von Mensch, Nutztieren und Grossraubtieren zu ermöglichen. Insbesondere soll die Entnahme von schadenstiftenden oder verhaltensauffälligen Tieren rascher erfolgen können. So sind die Schwellenwerte für die Regulierung von Wölfen herabzusetzen und neue Schwellenwerte für Risse an Äquiden und Grossvieh zu bestimmen. Zudem soll der Bundesrat Massnahmen für die Verstärkung und Ausweitung des Herdenschutzes treffen, namentlich auf Alp-, Heim- und Vorweiden sowie für Äquiden und Grossvieh. Die Ausführungsbestimmungen müssen auch so angepasst werden, dass eine Gewöhnung an oder Gefährdung von Menschen durch den Wolf oder Wolfsrudel zu jedem Zeitpunkt ausgeschlossen werden kann.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Handlungsspielraum innerhalb des geltenden Jagdgesetzes auszunutzen und durch Anpassungen auf Verordnungsstufe und der Ausführungsbestimmungen die Voraussetzungen zu schaffen für eine geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren.</p>
    • Schweizer Wolfspopulation. Geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren

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