Milderung der pandemiebedingten Auswirkungen auf den Schienengüterverkehr im Jahr 2021

ShortId
21.3594
Id
20213594
Updated
14.11.2025 08:12
Language
de
Title
Milderung der pandemiebedingten Auswirkungen auf den Schienengüterverkehr im Jahr 2021
AdditionalIndexing
2841;48;24;15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Schienengüterverkehr ist auch 2021 durch die Covid-19 Pandemie und die damit verbundene schwache Wirtschaftsentwicklung betroffen. Trotz gesunkener Nachfrage stellt der Schienengüterverkehr sein systemrelevantes Angebot im Binnenverkehr weiterhin zur Verfügung. Auf Grundlage von Artikel 9a GüTG ist der Bund in den Jahren 2020 und 2021 befugt, Beiträge an Unternehmen entrichten, um die Auswirkungen der Covid-19-Krise auf den Schienengütertransport zu mildern. Diese Möglichkeit soll er im Interesse des Schienengüterverkehrs auch im Jahr 2021 wahrnehmen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Unternehmen des Schienengüterverkehrs für die pandemiebedingten Auswirkungen im Jahr 2021 auf Basis von Artikel 9a des Gütertransportgesetzes (GüTG) finanziell zu unterstützen und hierfür beim Parlament einen Nachtragskredit zu beantragen.</p>
  • Milderung der pandemiebedingten Auswirkungen auf den Schienengüterverkehr im Jahr 2021
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20213460
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Schienengüterverkehr ist auch 2021 durch die Covid-19 Pandemie und die damit verbundene schwache Wirtschaftsentwicklung betroffen. Trotz gesunkener Nachfrage stellt der Schienengüterverkehr sein systemrelevantes Angebot im Binnenverkehr weiterhin zur Verfügung. Auf Grundlage von Artikel 9a GüTG ist der Bund in den Jahren 2020 und 2021 befugt, Beiträge an Unternehmen entrichten, um die Auswirkungen der Covid-19-Krise auf den Schienengütertransport zu mildern. Diese Möglichkeit soll er im Interesse des Schienengüterverkehrs auch im Jahr 2021 wahrnehmen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Unternehmen des Schienengüterverkehrs für die pandemiebedingten Auswirkungen im Jahr 2021 auf Basis von Artikel 9a des Gütertransportgesetzes (GüTG) finanziell zu unterstützen und hierfür beim Parlament einen Nachtragskredit zu beantragen.</p>
    • Milderung der pandemiebedingten Auswirkungen auf den Schienengüterverkehr im Jahr 2021

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