Revision des Epidemiengesetzes bis Ende Juni 2023

ShortId
21.3963
Id
20213963
Updated
14.11.2025 06:46
Language
de
Title
Revision des Epidemiengesetzes bis Ende Juni 2023
AdditionalIndexing
2841;04;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass eine Revision des Epidemiengesetzes (EpG, SR 818.101) nach Bewältigung der Covid-19-Pandemie angezeigt ist. In die Revision einfliessen müssen jedoch zwingend auch die Erkenntnisse zur Bewältigung der Pandemie und die entsprechenden Evaluationsergebnisse - nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den Kantonen. Die Terminvorgabe der Motion stellt für alle Beteiligten eine grosse Herausforderung dar.</p><p>Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat einen Abänderungsantrag zu stellen, wonach der Bundesrat eine Vorlage zur Revision des Epidemiengesetzes erst bis Ende 2023 dem Parlament vorlegen wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Ende Juni 2023 eine Vorlage zur Revision des Epidemiengesetzes (EpG) zu unterbreiten. Dabei sollen die Erkenntnisse der COVID-19-Pandemie in die Gesetzesrevision einfliessen.</p>
  • Revision des Epidemiengesetzes bis Ende Juni 2023
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass eine Revision des Epidemiengesetzes (EpG, SR 818.101) nach Bewältigung der Covid-19-Pandemie angezeigt ist. In die Revision einfliessen müssen jedoch zwingend auch die Erkenntnisse zur Bewältigung der Pandemie und die entsprechenden Evaluationsergebnisse - nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den Kantonen. Die Terminvorgabe der Motion stellt für alle Beteiligten eine grosse Herausforderung dar.</p><p>Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat einen Abänderungsantrag zu stellen, wonach der Bundesrat eine Vorlage zur Revision des Epidemiengesetzes erst bis Ende 2023 dem Parlament vorlegen wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Ende Juni 2023 eine Vorlage zur Revision des Epidemiengesetzes (EpG) zu unterbreiten. Dabei sollen die Erkenntnisse der COVID-19-Pandemie in die Gesetzesrevision einfliessen.</p>
    • Revision des Epidemiengesetzes bis Ende Juni 2023

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