Ergänzungen betreffend Cybermobbing im Strafgesetzbuch

ShortId
21.3969
Id
20213969
Updated
24.06.2025 23:58
Language
de
Title
Ergänzungen betreffend Cybermobbing im Strafgesetzbuch
AdditionalIndexing
1216;34;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für betroffene Personen ist "Cybermobbing" unerträglich. Das Strafgesetzbuch (StGB) enthält bereits diverse Artikel, mit welchen "Cybermobbing" bestraft werden können (Art. 173 - Üble Nachrede, Art. 177 - Beschimpfung, Art. 180 - Drohung, Art. 181 - Nötigung, und viele weitere).</p><p>Nur den Begriff "Cybermobbing" im Strafgesetzbuch (StGB) aufzuführen, löst die Nöte der Betroffenen nicht.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert einen Bericht zu erstellen, wie durch entsprechende Ergänzungen des Strafgesetzbuches (StGB) Cybermobbing und digitale Gewalt bestraft werden können.</p>
  • Ergänzungen betreffend Cybermobbing im Strafgesetzbuch
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für betroffene Personen ist "Cybermobbing" unerträglich. Das Strafgesetzbuch (StGB) enthält bereits diverse Artikel, mit welchen "Cybermobbing" bestraft werden können (Art. 173 - Üble Nachrede, Art. 177 - Beschimpfung, Art. 180 - Drohung, Art. 181 - Nötigung, und viele weitere).</p><p>Nur den Begriff "Cybermobbing" im Strafgesetzbuch (StGB) aufzuführen, löst die Nöte der Betroffenen nicht.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert einen Bericht zu erstellen, wie durch entsprechende Ergänzungen des Strafgesetzbuches (StGB) Cybermobbing und digitale Gewalt bestraft werden können.</p>
    • Ergänzungen betreffend Cybermobbing im Strafgesetzbuch

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