Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht

ShortId
21.3972
Id
20213972
Updated
20.05.2026 21:04
Language
de
Title
Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht
AdditionalIndexing
1221;04;421
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Reform der Rechtsgrundlagen der Bundesanwaltschaft (BA) und ihrer Aufsicht (AB-BA) vorzulegen.</p><p></p><p>Grundlage für den gesetzgeberischen Handlungsbedarf sind die Erkenntnisse aus:</p><p>- dem Schlussbericht der beiden GPK vom 22. Juni 2021 zur Inspektion "Aufsichtsverhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsichtsbehörde",</p><p>- den Erfahrungen der GK im Zusammenhang mit der Amtsenthebung bzw. Nichtwiederwahl und der Strafverfolgung von Mitgliedern der Bundesanwaltschaft</p><p>- den Arbeiten zur Umsetzung des Postulats Jositsch 19.3570.</p><p>Die Reform soll sich im Rahmen des "Status Quo Plus" gemäss erwähntem GPK-Bericht bewegen, womit namentlich die Wahlzuständigkeit für BA und AB-BA beim Parlament verbleiben soll.</p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Schwander, Nidegger, Geissbühler, Vogt, Steinemann Tuena, Estermann) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht
State
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Related Affairs
  • 20213970
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Reform der Rechtsgrundlagen der Bundesanwaltschaft (BA) und ihrer Aufsicht (AB-BA) vorzulegen.</p><p></p><p>Grundlage für den gesetzgeberischen Handlungsbedarf sind die Erkenntnisse aus:</p><p>- dem Schlussbericht der beiden GPK vom 22. Juni 2021 zur Inspektion "Aufsichtsverhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsichtsbehörde",</p><p>- den Erfahrungen der GK im Zusammenhang mit der Amtsenthebung bzw. Nichtwiederwahl und der Strafverfolgung von Mitgliedern der Bundesanwaltschaft</p><p>- den Arbeiten zur Umsetzung des Postulats Jositsch 19.3570.</p><p>Die Reform soll sich im Rahmen des "Status Quo Plus" gemäss erwähntem GPK-Bericht bewegen, womit namentlich die Wahlzuständigkeit für BA und AB-BA beim Parlament verbleiben soll.</p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Schwander, Nidegger, Geissbühler, Vogt, Steinemann Tuena, Estermann) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht

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