Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht
- ShortId
-
21.3972
- Id
-
20213972
- Updated
-
20.05.2026 21:04
- Language
-
de
- Title
-
Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht
- AdditionalIndexing
-
1221;04;421
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Reform der Rechtsgrundlagen der Bundesanwaltschaft (BA) und ihrer Aufsicht (AB-BA) vorzulegen.</p><p></p><p>Grundlage für den gesetzgeberischen Handlungsbedarf sind die Erkenntnisse aus:</p><p>- dem Schlussbericht der beiden GPK vom 22. Juni 2021 zur Inspektion "Aufsichtsverhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsichtsbehörde",</p><p>- den Erfahrungen der GK im Zusammenhang mit der Amtsenthebung bzw. Nichtwiederwahl und der Strafverfolgung von Mitgliedern der Bundesanwaltschaft</p><p>- den Arbeiten zur Umsetzung des Postulats Jositsch 19.3570.</p><p>Die Reform soll sich im Rahmen des "Status Quo Plus" gemäss erwähntem GPK-Bericht bewegen, womit namentlich die Wahlzuständigkeit für BA und AB-BA beim Parlament verbleiben soll.</p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Schwander, Nidegger, Geissbühler, Vogt, Steinemann Tuena, Estermann) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht
- State
-
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Reform der Rechtsgrundlagen der Bundesanwaltschaft (BA) und ihrer Aufsicht (AB-BA) vorzulegen.</p><p></p><p>Grundlage für den gesetzgeberischen Handlungsbedarf sind die Erkenntnisse aus:</p><p>- dem Schlussbericht der beiden GPK vom 22. Juni 2021 zur Inspektion "Aufsichtsverhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsichtsbehörde",</p><p>- den Erfahrungen der GK im Zusammenhang mit der Amtsenthebung bzw. Nichtwiederwahl und der Strafverfolgung von Mitgliedern der Bundesanwaltschaft</p><p>- den Arbeiten zur Umsetzung des Postulats Jositsch 19.3570.</p><p>Die Reform soll sich im Rahmen des "Status Quo Plus" gemäss erwähntem GPK-Bericht bewegen, womit namentlich die Wahlzuständigkeit für BA und AB-BA beim Parlament verbleiben soll.</p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Schwander, Nidegger, Geissbühler, Vogt, Steinemann Tuena, Estermann) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht
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