Kindergerechte Unterbringung und Schulung von Kindern, die in kollektiven Notunterkünften leben

ShortId
21.7003
Id
20217003
Updated
17.09.2025 11:16
Language
de
Title
Kindergerechte Unterbringung und Schulung von Kindern, die in kollektiven Notunterkünften leben
AdditionalIndexing
28;2811;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für die Ausgestaltung und Ausrichtung der Nothilfe sind die Kantone zuständig. Der Bund hat in diesem Bereich weder ein Weisungs- noch ein Aufsichtsrecht. Die zuständige Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat Empfehlungen zur Nothilfe für ausreisepflichtige Personen des Asylbereichs für die Kantone erlassen. Diese Nothilfeempfehlungen halten unter anderem fest, dass die Rechte und spezifischen Bedürfnisse von Kindern beachtet werden müssen. Eine kind- und familiengerechte Unterbringung ist in kollektiven Nothilfestrukturen möglich. Familien mit schulpflichtigen Kindern sind gemäss den Empfehlungen möglichst so unterzubringen, dass in der Regel kein Schulwechsel vorgenommen werden muss. Der Grundschulunterricht ist auch für Kinder von Ausreisepflichtigen obligatorisch. Dieser kann entweder in öffentlichen Schulen oder in den Zentren erfolgen. Der Bundesrat begrüsst die durch die Kantone im Rahmen der Nothilfeempfehlungen, angestrebte Harmonisierung, sieht aber zur Zeit keinen weiteren Handlungsbedarf.</p>
  • <p>572 Kinder lebten 2019 in Nothilfe, viele davon jahrelang in äusserst prekären Umständen. Walter Leimgruber kritisierte, "dass die Schweiz mit diesem System kaputte Kinder produziere."</p><p>- Anerkennt der Bundesrat, dass die Lebenssituation in kollektiven Nothilfeunterkünften die gesunde Entwicklung der Kinder stark einschränkt?</p><p>- Gibt es seitens des Bundes und der Vereinigung der kant. Migrationsbehörden Pläne zur Verbesserung der Situation dieser Kinder?</p>
  • Kindergerechte Unterbringung und Schulung von Kindern, die in kollektiven Notunterkünften leben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die Ausgestaltung und Ausrichtung der Nothilfe sind die Kantone zuständig. Der Bund hat in diesem Bereich weder ein Weisungs- noch ein Aufsichtsrecht. Die zuständige Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat Empfehlungen zur Nothilfe für ausreisepflichtige Personen des Asylbereichs für die Kantone erlassen. Diese Nothilfeempfehlungen halten unter anderem fest, dass die Rechte und spezifischen Bedürfnisse von Kindern beachtet werden müssen. Eine kind- und familiengerechte Unterbringung ist in kollektiven Nothilfestrukturen möglich. Familien mit schulpflichtigen Kindern sind gemäss den Empfehlungen möglichst so unterzubringen, dass in der Regel kein Schulwechsel vorgenommen werden muss. Der Grundschulunterricht ist auch für Kinder von Ausreisepflichtigen obligatorisch. Dieser kann entweder in öffentlichen Schulen oder in den Zentren erfolgen. Der Bundesrat begrüsst die durch die Kantone im Rahmen der Nothilfeempfehlungen, angestrebte Harmonisierung, sieht aber zur Zeit keinen weiteren Handlungsbedarf.</p>
    • <p>572 Kinder lebten 2019 in Nothilfe, viele davon jahrelang in äusserst prekären Umständen. Walter Leimgruber kritisierte, "dass die Schweiz mit diesem System kaputte Kinder produziere."</p><p>- Anerkennt der Bundesrat, dass die Lebenssituation in kollektiven Nothilfeunterkünften die gesunde Entwicklung der Kinder stark einschränkt?</p><p>- Gibt es seitens des Bundes und der Vereinigung der kant. Migrationsbehörden Pläne zur Verbesserung der Situation dieser Kinder?</p>
    • Kindergerechte Unterbringung und Schulung von Kindern, die in kollektiven Notunterkünften leben

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